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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hoch-Edelgebohrne, Hoch-Edle, Gestrenge, Veste, Hochgelehrte, etc. etc. Gnädige, auch insonders Großgünstige Hochgeehrte Herren,

NAchdem der grundgütige GOtt, zu dessen ewigen Preiß und Danck, die über hiesige Stadt verhängt geweste leidige Seuche dergestalten wiederum abgewendet, daß darinnen dieselbe völlig erloschen, das Lazareth auch im untern Wöhrt von denen übrigen wenigen mercklich reconvalescirenden Patienten nächster Tagen geleeret seyn dürffte, und mithin die geringste Gefahr, wie solches aus angeschlossenen von ihren Originalien bey unserer Cantzley transumirt, an Eydes Statt uns abgegebenen Bericht und Attestaten der beyden bishero aufgestellt gewesten Medicorum Pestilentiariorum mehrers erhellet, nicht weiters obhanden, vielmehr nach gereinigten Häusern zu dieses erfreulichst-restituirten Gesundheits-Standes Beharrlichkeit, und Dauere, um so mehr, ie vorsichtiger wir noch allezeit darauf Achtung geben lassen, alle gute Hoffnung anscheinet; So hat hievon einem gesammten hochlöblichen Reichs-Convent, in Verfolg unsers an des fürtrefflichsten Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandtens und Directoris, Freyherrn von Orten Excellenz, vorgängig erlassenen Schreibens, die gehorsam- und dienst-schuldigste Nachricht zu geben, uns obliegen, und bey solcher versicherter Bewandtniß, die nach derjenigen Pflicht und Treu, womit Ihrer Käyserlichen Majestät und dem heiligen Reich, wir allerunterthänigst und gehorsamst verbunden seynd, kräfftigst bestärcken können, un-

Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hoch-Edelgebohrne, Hoch-Edle, Gestrenge, Veste, Hochgelehrte, etc. etc. Gnädige, auch insonders Großgünstige Hochgeehrte Herren,

NAchdem der grundgütige GOtt, zu dessen ewigen Preiß und Danck, die über hiesige Stadt verhängt geweste leidige Seuche dergestalten wiederum abgewendet, daß darinnen dieselbe völlig erloschen, das Lazareth auch im untern Wöhrt von denen übrigen wenigen mercklich reconvalescirenden Patienten nächster Tagen geleeret seyn dürffte, und mithin die geringste Gefahr, wie solches aus angeschlossenen von ihren Originalien bey unserer Cantzley transumirt, an Eydes Statt uns abgegebenen Bericht und Attestaten der beyden bishero aufgestellt gewesten Medicorum Pestilentiariorum mehrers erhellet, nicht weiters obhanden, vielmehr nach gereinigten Häusern zu dieses erfreulichst-restituirten Gesundheits-Standes Beharrlichkeit, und Dauere, um so mehr, ie vorsichtiger wir noch allezeit darauf Achtung geben lassen, alle gute Hoffnung anscheinet; So hat hievon einem gesammten hochlöblichen Reichs-Convent, in Verfolg unsers an des fürtrefflichsten Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandtens und Directoris, Freyherrn von Orten Excellenz, vorgängig erlassenen Schreibens, die gehorsam- und dienst-schuldigste Nachricht zu geben, uns obliegen, und bey solcher versicherter Bewandtniß, die nach derjenigen Pflicht und Treu, womit Ihrer Käyserlichen Majestät und dem heiligen Reich, wir allerunterthänigst und gehorsamst verbunden seynd, kräfftigst bestärcken können, un-

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                     darinnen dieselbe völlig erloschen, das Lazareth auch im untern Wöhrt von denen
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[19/0055] Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hoch-Edelgebohrne, Hoch-Edle, Gestrenge, Veste, Hochgelehrte, etc. etc. Gnädige, auch insonders Großgünstige Hochgeehrte Herren, NAchdem der grundgütige GOtt, zu dessen ewigen Preiß und Danck, die über hiesige Stadt verhängt geweste leidige Seuche dergestalten wiederum abgewendet, daß darinnen dieselbe völlig erloschen, das Lazareth auch im untern Wöhrt von denen übrigen wenigen mercklich reconvalescirenden Patienten nächster Tagen geleeret seyn dürffte, und mithin die geringste Gefahr, wie solches aus angeschlossenen von ihren Originalien bey unserer Cantzley transumirt, an Eydes Statt uns abgegebenen Bericht und Attestaten der beyden bishero aufgestellt gewesten Medicorum Pestilentiariorum mehrers erhellet, nicht weiters obhanden, vielmehr nach gereinigten Häusern zu dieses erfreulichst-restituirten Gesundheits-Standes Beharrlichkeit, und Dauere, um so mehr, ie vorsichtiger wir noch allezeit darauf Achtung geben lassen, alle gute Hoffnung anscheinet; So hat hievon einem gesammten hochlöblichen Reichs-Convent, in Verfolg unsers an des fürtrefflichsten Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandtens und Directoris, Freyherrn von Orten Excellenz, vorgängig erlassenen Schreibens, die gehorsam- und dienst-schuldigste Nachricht zu geben, uns obliegen, und bey solcher versicherter Bewandtniß, die nach derjenigen Pflicht und Treu, womit Ihrer Käyserlichen Majestät und dem heiligen Reich, wir allerunterthänigst und gehorsamst verbunden seynd, kräfftigst bestärcken können, un-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/55>, abgerufen am 28.12.2024.