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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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unterthänigsten Memorial, so umständlich mit solchen Bestand sey abgelehnet worden, daß ich in allerunterthänigster Devotion, und in Consideration deroselben Reichs-bekannter AEquanimität und Liebe zur Gerechtigkeit, die gäntzliche Zuversicht bey mir gefast, es werde in Euer Käyserlichen Majestät allermildestem Gemüthe nicht der geringste Verdacht mehr übrig seyn, allermassen ich denn, zu desto sicherer Erhaltung dieses Effects, kein Bedencken trage, Euer Käyserl. Majestät die zu Franckfurt errichtete und meinetwegen von meinem daselbst gehabten Abgesandten mit unterschriebene, wiewohl von mir, aus anderwerts gewiesenen Ursachen, eben nicht ratificirte beyde Haupt- und Neben-Recesse alle Moment, wenn Eure Käyserliche Majestät es allergnädigst verlangen solten, in Originali vorlegen zu lassen, damit dieselbe mit dero höchsterleuchtesten Augen selbst ersehen, und mit meinen Euer Käyserlichen Majestät von meinem Abgesandten schon communicirten Monitis, nach welchen auch solche Recess eingerichtet worden, eonferiren lassen könten; Woraus sich dem zeigen wird, mit was grosser Circumspection und recht patriotischem Absehen, bey welchem die genaue Observirung Eurer Käyserlichen Majestät allerhöchsten Autorität, welche ich mit unaussetzlichem allertieffesten Respect in allen meinen Actionen bishero veneriret, und Zeit Lebens veneriren werde, so denn die Beybehaltung des innerlichen Ruhe-Standes des heiligen Römischen Reichs, auch beständiger Harmonie zwischen Haupt und Glied, und dieser unter sich selbsten, sonderlich bey ietzigen leidigen Conjuncturen iederzeit zum Fundament und

unterthänigsten Memorial, so umständlich mit solchen Bestand sey abgelehnet worden, daß ich in allerunterthänigster Devotion, und in Consideration deroselben Reichs-bekannter AEquanimität und Liebe zur Gerechtigkeit, die gäntzliche Zuversicht bey mir gefast, es werde in Euer Käyserlichen Majestät allermildestem Gemüthe nicht der geringste Verdacht mehr übrig seyn, allermassen ich denn, zu desto sicherer Erhaltung dieses Effects, kein Bedencken trage, Euer Käyserl. Majestät die zu Franckfurt errichtete und meinetwegen von meinem daselbst gehabten Abgesandten mit unterschriebene, wiewohl von mir, aus anderwerts gewiesenen Ursachen, eben nicht ratificirte beyde Haupt- und Neben-Recesse alle Moment, wenn Eure Käyserliche Majestät es allergnädigst verlangen solten, in Originali vorlegen zu lassen, damit dieselbe mit dero höchsterleuchtesten Augen selbst ersehen, und mit meinen Euer Käyserlichen Majestät von meinem Abgesandten schon communicirten Monitis, nach welchen auch solche Recess eingerichtet worden, eonferiren lassen könten; Woraus sich dem zeigen wird, mit was grosser Circumspection und recht patriotischem Absehen, bey welchem die genaue Observirung Eurer Käyserlichen Majestät allerhöchsten Autorität, welche ich mit unaussetzlichem allertieffesten Respect in allen meinen Actionen bishero veneriret, und Zeit Lebens veneriren werde, so denn die Beybehaltung des innerlichen Ruhe-Standes des heiligen Römischen Reichs, auch beständiger Harmonie zwischen Haupt und Glied, und dieser unter sich selbsten, sonderlich bey ietzigen leidigen Conjuncturen iederzeit zum Fundament und

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[494/0530] unterthänigsten Memorial, so umständlich mit solchen Bestand sey abgelehnet worden, daß ich in allerunterthänigster Devotion, und in Consideration deroselben Reichs-bekannter AEquanimität und Liebe zur Gerechtigkeit, die gäntzliche Zuversicht bey mir gefast, es werde in Euer Käyserlichen Majestät allermildestem Gemüthe nicht der geringste Verdacht mehr übrig seyn, allermassen ich denn, zu desto sicherer Erhaltung dieses Effects, kein Bedencken trage, Euer Käyserl. Majestät die zu Franckfurt errichtete und meinetwegen von meinem daselbst gehabten Abgesandten mit unterschriebene, wiewohl von mir, aus anderwerts gewiesenen Ursachen, eben nicht ratificirte beyde Haupt- und Neben-Recesse alle Moment, wenn Eure Käyserliche Majestät es allergnädigst verlangen solten, in Originali vorlegen zu lassen, damit dieselbe mit dero höchsterleuchtesten Augen selbst ersehen, und mit meinen Euer Käyserlichen Majestät von meinem Abgesandten schon communicirten Monitis, nach welchen auch solche Recess eingerichtet worden, eonferiren lassen könten; Woraus sich dem zeigen wird, mit was grosser Circumspection und recht patriotischem Absehen, bey welchem die genaue Observirung Eurer Käyserlichen Majestät allerhöchsten Autorität, welche ich mit unaussetzlichem allertieffesten Respect in allen meinen Actionen bishero veneriret, und Zeit Lebens veneriren werde, so denn die Beybehaltung des innerlichen Ruhe-Standes des heiligen Römischen Reichs, auch beständiger Harmonie zwischen Haupt und Glied, und dieser unter sich selbsten, sonderlich bey ietzigen leidigen Conjuncturen iederzeit zum Fundament und

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 494. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/530>, abgerufen am 28.09.2024.