müther
unter den Ständen des Reichs, zum Vortheil unsers geliebten Vaterlands
Ruhestands-Feinden, noch ferners aus einander gesetzt und zerrüttet werden
mögen, sondern vielmehr dero allergnädigste Vorsorge kräfftigst dahin
anzuwenden, daß dermahlen alles in seinen vorigem Statu, und hergeberachten
heiligen Kirchen- und Reichs-Ordnungen conservirt, die zwischen dem Ertz-Stifft
Saltzburg und Hoch-Stifft Passau versirende Differenz aber der lieben
Gerechtigkeit an seinem allerhöchsten Ort allerdings überlassen, und allein Ihro
Päbstliche Heiligkeit zu förderlichen End und pro Justitia recommendirt, mithin
alles schädliche Mißtrauen von den übrigen Ständen des Reichs dißfalls
abgekehrt, und die zu Wohlfahrt des Römischen Reichs so höchstnothwendige
Einigkeit beybehalten und vermehrt werde. Euer Käyserliche Majestät damit der
starcken Obhut des Allmächtigen, zu dero Käyserlichen Hulden und Gnaden aber uns
allerunterthänigst und gehorsamst empfehlend etc. Regenspurg, den--Januarii,
Anno 1695.
CXXXV.
Schreiben derer wider die neundte Chur sich opponirenden Fürsten zu Franckfurt am
Mäyn versammleter Abgesandten an den Käyser Leopoldum, worinn sie, im Nahmen
ihrer Herren Principalen, nochmahls allerunterthänigst bitten, dem
Reichs-Fürsten-Stande durch die neundte Chur-Sache nichts zum Nachtheil zu
verhängen, de Anno 1695.
P. P.
EUrer Käyserlichen Majestät ist die ietzige Reichs-Versammlung verschiedener, so
geist-als weltli-
müther
unter den Ständen des Reichs, zum Vortheil unsers geliebten Vaterlands
Ruhestands-Feinden, noch ferners aus einander gesetzt und zerrüttet werden
mögen, sondern vielmehr dero allergnädigste Vorsorge kräfftigst dahin
anzuwenden, daß dermahlen alles in seinen vorigem Statu, und hergeberachten
heiligen Kirchen- und Reichs-Ordnungen conservirt, die zwischen dem Ertz-Stifft
Saltzburg und Hoch-Stifft Passau versirende Differenz aber der lieben
Gerechtigkeit an seinem allerhöchsten Ort allerdings überlassen, und allein Ihro
Päbstliche Heiligkeit zu förderlichen End und pro Justitia recommendirt, mithin
alles schädliche Mißtrauen von den übrigen Ständen des Reichs dißfalls
abgekehrt, und die zu Wohlfahrt des Römischen Reichs so höchstnothwendige
Einigkeit beybehalten und vermehrt werde. Euer Käyserliche Majestät damit der
starcken Obhut des Allmächtigen, zu dero Käyserlichen Hulden und Gnaden aber uns
allerunterthänigst und gehorsamst empfehlend etc. Regenspurg, den--Januarii,
Anno 1695.
CXXXV.
Schreiben derer wider die neundte Chur sich opponirenden Fürsten zu Franckfurt am
Mäyn versammleter Abgesandten an den Käyser Leopoldum, worinn sie, im Nahmen
ihrer Herren Principalen, nochmahls allerunterthänigst bitten, dem
Reichs-Fürsten-Stande durch die neundte Chur-Sache nichts zum Nachtheil zu
verhängen, de Anno 1695.
P. P.
EUrer Käyserlichen Majestät ist die ietzige Reichs-Versammlung verschiedener, so
geist-als weltli-
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müther
unter den Ständen des Reichs, zum Vortheil unsers geliebten Vaterlands
Ruhestands-Feinden, noch ferners aus einander gesetzt und zerrüttet werden
mögen, sondern vielmehr dero allergnädigste Vorsorge kräfftigst dahin
anzuwenden, daß dermahlen alles in seinen vorigem Statu, und hergeberachten
heiligen Kirchen- und Reichs-Ordnungen conservirt, die zwischen dem Ertz-Stifft
Saltzburg und Hoch-Stifft Passau versirende Differenz aber der lieben
Gerechtigkeit an seinem allerhöchsten Ort allerdings überlassen, und allein Ihro
Päbstliche Heiligkeit zu förderlichen End und pro Justitia recommendirt, mithin
alles schädliche Mißtrauen von den übrigen Ständen des Reichs dißfalls
abgekehrt, und die zu Wohlfahrt des Römischen Reichs so höchstnothwendige
Einigkeit beybehalten und vermehrt werde. Euer Käyserliche Majestät damit der
starcken Obhut des Allmächtigen, zu dero Käyserlichen Hulden und Gnaden aber uns
allerunterthänigst und gehorsamst empfehlend etc. Regenspurg, den--Januarii,
Anno 1695.</p></div><div><head>CXXXV.<lb/></head><l>Schreiben derer wider die neundte Chur sich opponirenden Fürsten zu Franckfurt am
Mäyn versammleter Abgesandten an den Käyser Leopoldum, worinn sie, im Nahmen
ihrer Herren Principalen, nochmahls allerunterthänigst bitten, dem
Reichs-Fürsten-Stande durch die neundte Chur-Sache nichts zum Nachtheil zu
verhängen, de Anno 1695.</l><p>P. P.</p><p>EUrer Käyserlichen Majestät ist die ietzige Reichs-Versammlung verschiedener, so
geist-als weltli-
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müther unter den Ständen des Reichs, zum Vortheil unsers geliebten Vaterlands Ruhestands-Feinden, noch ferners aus einander gesetzt und zerrüttet werden mögen, sondern vielmehr dero allergnädigste Vorsorge kräfftigst dahin anzuwenden, daß dermahlen alles in seinen vorigem Statu, und hergeberachten heiligen Kirchen- und Reichs-Ordnungen conservirt, die zwischen dem Ertz-Stifft Saltzburg und Hoch-Stifft Passau versirende Differenz aber der lieben Gerechtigkeit an seinem allerhöchsten Ort allerdings überlassen, und allein Ihro Päbstliche Heiligkeit zu förderlichen End und pro Justitia recommendirt, mithin alles schädliche Mißtrauen von den übrigen Ständen des Reichs dißfalls abgekehrt, und die zu Wohlfahrt des Römischen Reichs so höchstnothwendige Einigkeit beybehalten und vermehrt werde. Euer Käyserliche Majestät damit der starcken Obhut des Allmächtigen, zu dero Käyserlichen Hulden und Gnaden aber uns allerunterthänigst und gehorsamst empfehlend etc. Regenspurg, den--Januarii, Anno 1695.
CXXXV.
Schreiben derer wider die neundte Chur sich opponirenden Fürsten zu Franckfurt am Mäyn versammleter Abgesandten an den Käyser Leopoldum, worinn sie, im Nahmen ihrer Herren Principalen, nochmahls allerunterthänigst bitten, dem Reichs-Fürsten-Stande durch die neundte Chur-Sache nichts zum Nachtheil zu verhängen, de Anno 1695. P. P.
EUrer Käyserlichen Majestät ist die ietzige Reichs-Versammlung verschiedener, so geist-als weltli-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 482. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/518>, abgerufen am 25.11.2024.
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