leichter und beqvemer. Was
Passauischer Seits von inevitabler Necessität, und daß dieselbe pro Causa
compulsiva der intendirenden Erection angezogen werden will, da können unsere
gnädigste Herren Principalen sich darinnen um so weniger finden, als selbe sich
erst ietzo, und post tot retro Secula solle ereignet haben, und glauben
vielmehr, daß sich dieselbe schon längstens, oder auch zu denen Zeiten, da die
Durchläuchtigste Ertz-Hertzogen aus dem glorwürdigsten Ertz-Hause Oesterreich
dem Hoch-Stifft Passau hochlobwürdigst vorgestanden, oder wenigstens ehe und
bevor die Differenz super Jure Metropolitico zu einem so kostbaren Process
erwachsen, sich geäusert haben würde. Daß von der Erection oder Exemtion einige
Utilität zu verhoffen, und nicht vielmehr grosser Schaden, Inconvenientien und
Confusion daraus zu besorgen, cum omnis Novitas periculosa sit, ist bereits mit
allerunterthänigstem Respect angeführt worden, und kan nicht anders seyn, denn
daß durch ein oder andere Innovation eine höchstschädliche Aenderung des
Systematis Hierarchici und üble Sequelen erfolgen, und eo ipso, die ohne das
heimlich weit aus einander gesetzte Gemüther noch mehrers alterirt, nichts als
Mißtrauen und noch mehrere Steckung vieler so lang suspendirter wichtiger
Reichs-Geschäffte unumgänglich verursacht werde. Man begehret hier nicht
anzuführen, daß gegen den bißherigen Ordinem Hierarchiae schnur stracks lauffe,
daß ein Ertz-Bischoff denen Bischoffen nachsitzen solle, cum Praelatio
Dignitatis a Partis Voluntate non pendeat, sondern es leget sich von selbsten an
Tag, daß in des Hoch-Stiffts Passau
leichter und beqvemer. Was
Passauischer Seits von inevitabler Necessität, und daß dieselbe pro Causa
compulsiva der intendirenden Erection angezogen werden will, da können unsere
gnädigste Herren Principalen sich darinnen um so weniger finden, als selbe sich
erst ietzo, und post tot retro Secula solle ereignet haben, und glauben
vielmehr, daß sich dieselbe schon längstens, oder auch zu denen Zeiten, da die
Durchläuchtigste Ertz-Hertzogen aus dem glorwürdigsten Ertz-Hause Oesterreich
dem Hoch-Stifft Passau hochlobwürdigst vorgestanden, oder wenigstens ehe und
bevor die Differenz super Jure Metropolitico zu einem so kostbaren Process
erwachsen, sich geäusert haben würde. Daß von der Erection oder Exemtion einige
Utilität zu verhoffen, und nicht vielmehr grosser Schaden, Inconvenientien und
Confusion daraus zu besorgen, cum omnis Novitas periculosa sit, ist bereits mit
allerunterthänigstem Respect angeführt worden, und kan nicht anders seyn, denn
daß durch ein oder andere Innovation eine höchstschädliche Aenderung des
Systematis Hierarchici und üble Sequelen erfolgen, und eo ipso, die ohne das
heimlich weit aus einander gesetzte Gemüther noch mehrers alterirt, nichts als
Mißtrauen und noch mehrere Steckung vieler so lang suspendirter wichtiger
Reichs-Geschäffte unumgänglich verursacht werde. Man begehret hier nicht
anzuführen, daß gegen den bißherigen Ordinem Hierarchiae schnur stracks lauffe,
daß ein Ertz-Bischoff denen Bischoffen nachsitzen solle, cum Praelatio
Dignitatis a Partis Voluntate non pendeat, sondern es leget sich von selbsten an
Tag, daß in des Hoch-Stiffts Passau
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0516"n="480"/>
leichter und beqvemer. Was
Passauischer Seits von inevitabler Necessität, und daß dieselbe pro Causa
compulsiva der intendirenden Erection angezogen werden will, da können unsere
gnädigste Herren Principalen sich darinnen um so weniger finden, als selbe sich
erst ietzo, und post tot retro Secula solle ereignet haben, und glauben
vielmehr, daß sich dieselbe schon längstens, oder auch zu denen Zeiten, da die
Durchläuchtigste Ertz-Hertzogen aus dem glorwürdigsten Ertz-Hause Oesterreich
dem Hoch-Stifft Passau hochlobwürdigst vorgestanden, oder wenigstens ehe und
bevor die Differenz super Jure Metropolitico zu einem so kostbaren Process
erwachsen, sich geäusert haben würde. Daß von der Erection oder Exemtion einige
Utilität zu verhoffen, und nicht vielmehr grosser Schaden, Inconvenientien und
Confusion daraus zu besorgen, cum omnis Novitas periculosa sit, ist bereits mit
allerunterthänigstem Respect angeführt worden, und kan nicht anders seyn, denn
daß durch ein oder andere Innovation eine höchstschädliche Aenderung des
Systematis Hierarchici und üble Sequelen erfolgen, und eo ipso, die ohne das
heimlich weit aus einander gesetzte Gemüther noch mehrers alterirt, nichts als
Mißtrauen und noch mehrere Steckung vieler so lang suspendirter wichtiger
Reichs-Geschäffte unumgänglich verursacht werde. Man begehret hier nicht
anzuführen, daß gegen den bißherigen Ordinem Hierarchiae schnur stracks lauffe,
daß ein Ertz-Bischoff denen Bischoffen nachsitzen solle, cum Praelatio
Dignitatis a Partis Voluntate non pendeat, sondern es leget sich von selbsten an
Tag, daß in des Hoch-Stiffts Passau
</p></div></body></text></TEI>
[480/0516]
leichter und beqvemer. Was Passauischer Seits von inevitabler Necessität, und daß dieselbe pro Causa compulsiva der intendirenden Erection angezogen werden will, da können unsere gnädigste Herren Principalen sich darinnen um so weniger finden, als selbe sich erst ietzo, und post tot retro Secula solle ereignet haben, und glauben vielmehr, daß sich dieselbe schon längstens, oder auch zu denen Zeiten, da die Durchläuchtigste Ertz-Hertzogen aus dem glorwürdigsten Ertz-Hause Oesterreich dem Hoch-Stifft Passau hochlobwürdigst vorgestanden, oder wenigstens ehe und bevor die Differenz super Jure Metropolitico zu einem so kostbaren Process erwachsen, sich geäusert haben würde. Daß von der Erection oder Exemtion einige Utilität zu verhoffen, und nicht vielmehr grosser Schaden, Inconvenientien und Confusion daraus zu besorgen, cum omnis Novitas periculosa sit, ist bereits mit allerunterthänigstem Respect angeführt worden, und kan nicht anders seyn, denn daß durch ein oder andere Innovation eine höchstschädliche Aenderung des Systematis Hierarchici und üble Sequelen erfolgen, und eo ipso, die ohne das heimlich weit aus einander gesetzte Gemüther noch mehrers alterirt, nichts als Mißtrauen und noch mehrere Steckung vieler so lang suspendirter wichtiger Reichs-Geschäffte unumgänglich verursacht werde. Man begehret hier nicht anzuführen, daß gegen den bißherigen Ordinem Hierarchiae schnur stracks lauffe, daß ein Ertz-Bischoff denen Bischoffen nachsitzen solle, cum Praelatio Dignitatis a Partis Voluntate non pendeat, sondern es leget sich von selbsten an Tag, daß in des Hoch-Stiffts Passau
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 480. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/516>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.