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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Seiten der benachbarten Länder, bißhero obwaltende, und zu bißheriger engen Einschrenckung veranlassende Gefahr einer besorgenden Ansteckung, sich fast gäntzlich aufhebet, hingegen aber bey noch länger anhaltender solcher Sperrung, und daher gäntzlich darniederliegenden Handels und Wandels, alles Geld, zu Erkauffung der benöthigten Lebens-Mittel, aus der Stadt hinaus gezogen wird, mithin das Elend und Armut, an Seiten der bürgerlichen Inwohner, denen hierdurch die Gelegenheit, sich einen ehrlichen Gewinn zu ihrer unentbehrlichen Unterhaltung zu schaffen, benommen wird, täglich zunimmt, neben deme bey verwehrtem Austritt zu höchst nöthiger Anbauung der in vorigem Jahr aus gleicher Verhinderung zum Theil gar ungebauet gebliebenen Felder, die beqveme Zeit müßig verstreichen muß, einfolglich bey solcher Versäumniß vor sämmtliche Inwohner allhier hinkünfftig neuer Mangel und Noth entstehen, wodurch zu ansteckenden Seuchen aufs neue, wie gemeiniglich zu geschehen pfleget, Gelegenheit gegeben, und hirdurch der, durch die Gnade GOttes, dermahlen erhaltene Uber-Rest alsdenn noch erst auch hingerafft werden könte; Als haben zu Euer Excellenz den zuversichtlichen Recours nochmahlen zu nehmen uns erkühnet, mit ergebenster Bitte, in solcher unserer dringenden Angelegenheit bey einem hochlöblichen Reichs-Convent mittelst dero hochgültigen Vorworts, eine gnädige Intercession an die hochverordnete Käyserliche Administration in denen Landen zu Bäyern dahin auszuwürcken, und befördern zu helffen, damit von dasigem höchsten Ort die so enge Einsperrung nun-

Seiten der benachbarten Länder, bißhero obwaltende, und zu bißheriger engen Einschrenckung veranlassende Gefahr einer besorgenden Ansteckung, sich fast gäntzlich aufhebet, hingegen aber bey noch länger anhaltender solcher Sperrung, und daher gäntzlich darniederliegenden Handels und Wandels, alles Geld, zu Erkauffung der benöthigten Lebens-Mittel, aus der Stadt hinaus gezogen wird, mithin das Elend und Armut, an Seiten der bürgerlichen Inwohner, denen hierdurch die Gelegenheit, sich einen ehrlichen Gewinn zu ihrer unentbehrlichen Unterhaltung zu schaffen, benommen wird, täglich zunimmt, neben deme bey verwehrtem Austritt zu höchst nöthiger Anbauung der in vorigem Jahr aus gleicher Verhinderung zum Theil gar ungebauet gebliebenen Felder, die beqveme Zeit müßig verstreichen muß, einfolglich bey solcher Versäumniß vor sämmtliche Inwohner allhier hinkünfftig neuer Mangel und Noth entstehen, wodurch zu ansteckenden Seuchen aufs neue, wie gemeiniglich zu geschehen pfleget, Gelegenheit gegeben, und hirdurch der, durch die Gnade GOttes, dermahlen erhaltene Uber-Rest alsdenn noch erst auch hingerafft werden könte; Als haben zu Euer Excellenz den zuversichtlichen Recours nochmahlen zu nehmen uns erkühnet, mit ergebenster Bitte, in solcher unserer dringenden Angelegenheit bey einem hochlöblichen Reichs-Convent mittelst dero hochgültigen Vorworts, eine gnädige Intercession an die hochverordnete Käyserliche Administration in denen Landen zu Bäyern dahin auszuwürcken, und befördern zu helffen, damit von dasigem höchsten Ort die so enge Einsperrung nun-

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[13/0049] Seiten der benachbarten Länder, bißhero obwaltende, und zu bißheriger engen Einschrenckung veranlassende Gefahr einer besorgenden Ansteckung, sich fast gäntzlich aufhebet, hingegen aber bey noch länger anhaltender solcher Sperrung, und daher gäntzlich darniederliegenden Handels und Wandels, alles Geld, zu Erkauffung der benöthigten Lebens-Mittel, aus der Stadt hinaus gezogen wird, mithin das Elend und Armut, an Seiten der bürgerlichen Inwohner, denen hierdurch die Gelegenheit, sich einen ehrlichen Gewinn zu ihrer unentbehrlichen Unterhaltung zu schaffen, benommen wird, täglich zunimmt, neben deme bey verwehrtem Austritt zu höchst nöthiger Anbauung der in vorigem Jahr aus gleicher Verhinderung zum Theil gar ungebauet gebliebenen Felder, die beqveme Zeit müßig verstreichen muß, einfolglich bey solcher Versäumniß vor sämmtliche Inwohner allhier hinkünfftig neuer Mangel und Noth entstehen, wodurch zu ansteckenden Seuchen aufs neue, wie gemeiniglich zu geschehen pfleget, Gelegenheit gegeben, und hirdurch der, durch die Gnade GOttes, dermahlen erhaltene Uber-Rest alsdenn noch erst auch hingerafft werden könte; Als haben zu Euer Excellenz den zuversichtlichen Recours nochmahlen zu nehmen uns erkühnet, mit ergebenster Bitte, in solcher unserer dringenden Angelegenheit bey einem hochlöblichen Reichs-Convent mittelst dero hochgültigen Vorworts, eine gnädige Intercession an die hochverordnete Käyserliche Administration in denen Landen zu Bäyern dahin auszuwürcken, und befördern zu helffen, damit von dasigem höchsten Ort die so enge Einsperrung nun-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/49>, abgerufen am 25.11.2024.