gen, dero bey
dermahligen Reichs-Versammlung zu Augspurg anwesenden Reichs-Marschall-Amt in
Gnaden anzufügen, was Massen dieselbe aus trifftigen und gerechten Ursachen
nöthig gefunden und resolvirt haben, den in dero und des Reichs Stadt Augspurg
sich aufhaltenden Savoyischen so genannten N. N. Borgalo, alldorten länger nicht
zu dulden, und derohalben gnädigst wollen, auch krafft dieses dem
Reichs-Marschall-Amt befehlen, daß dhsselbe gedachtem Borgalo beyverwahrtes
Original-Decretum, samt dem salvo Conductu, worinnen Tag und Stunde der
beschehenen Insinuation, wie gewöhnlich, unten vorzumercken, überbringen, und
ihme annebst bedeuten solle, wofern er diesem dero Käyserlichen ernstlichen
Befehl innerhalb denen vorgeschriebenen 2. Tagen, oder 2. mahl 24. Stunden, den
schuldigen Gehorsam nicht leisten, sondern sich in alldasiger Stadt länger,
wider Ihro Käyserlichen Majestät Willen, verurstäntlich aufhalten würde, daß
sodenn der ihme verliehene salvus Conductus aufgehoben, und samt den Seinigen
mit Gewalt hinaus gebracht werden solle. Daran thut das Marschall-Amt Ihrer
Käyserlichen Majestät allergnädigsten Willen und Meynung, und sie verbleiben
demselben mit Käyserlichen Gnaden gewogen. Signatum Wien, unter mehr allerhöchst
gedachter Käyserlichen Majestät hervorgedruckten Secret-Insiegel, den 31.
Januarii, 1714.
(L. S.)
Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn Buchheim.
E. F. v. Glandorff.
gen, dero bey
dermahligen Reichs-Versammlung zu Augspurg anwesenden Reichs-Marschall-Amt in
Gnaden anzufügen, was Massen dieselbe aus trifftigen und gerechten Ursachen
nöthig gefunden und resolvirt haben, den in dero und des Reichs Stadt Augspurg
sich aufhaltenden Savoyischen so genannten N. N. Borgalo, alldorten länger nicht
zu dulden, und derohalben gnädigst wollen, auch krafft dieses dem
Reichs-Marschall-Amt befehlen, daß dhsselbe gedachtem Borgalo beyverwahrtes
Original-Decretum, samt dem salvo Conductu, worinnen Tag und Stunde der
beschehenen Insinuation, wie gewöhnlich, unten vorzumercken, überbringen, und
ihme annebst bedeuten solle, wofern er diesem dero Käyserlichen ernstlichen
Befehl innerhalb denen vorgeschriebenen 2. Tagen, oder 2. mahl 24. Stunden, den
schuldigen Gehorsam nicht leisten, sondern sich in alldasiger Stadt länger,
wider Ihro Käyserlichen Majestät Willen, verurstäntlich aufhalten würde, daß
sodenn der ihme verliehene salvus Conductus aufgehoben, und samt den Seinigen
mit Gewalt hinaus gebracht werden solle. Daran thut das Marschall-Amt Ihrer
Käyserlichen Majestät allergnädigsten Willen und Meynung, und sie verbleiben
demselben mit Käyserlichen Gnaden gewogen. Signatum Wien, unter mehr allerhöchst
gedachter Käyserlichen Majestät hervorgedruckten Secret-Insiegel, den 31.
Januarii, 1714.
(L. S.)
Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn Buchheim.
E. F. v. Glandorff.
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gen, dero bey
dermahligen Reichs-Versammlung zu Augspurg anwesenden Reichs-Marschall-Amt in
Gnaden anzufügen, was Massen dieselbe aus trifftigen und gerechten Ursachen
nöthig gefunden und resolvirt haben, den in dero und des Reichs Stadt Augspurg
sich aufhaltenden Savoyischen so genannten N. N. Borgalo, alldorten länger nicht
zu dulden, und derohalben gnädigst wollen, auch krafft dieses dem
Reichs-Marschall-Amt befehlen, daß dhsselbe gedachtem Borgalo beyverwahrtes
Original-Decretum, samt dem salvo Conductu, worinnen Tag und Stunde der
beschehenen Insinuation, wie gewöhnlich, unten vorzumercken, überbringen, und
ihme annebst bedeuten solle, wofern er diesem dero Käyserlichen ernstlichen
Befehl innerhalb denen vorgeschriebenen 2. Tagen, oder 2. mahl 24. Stunden, den
schuldigen Gehorsam nicht leisten, sondern sich in alldasiger Stadt länger,
wider Ihro Käyserlichen Majestät Willen, verurstäntlich aufhalten würde, daß
sodenn der ihme verliehene salvus Conductus aufgehoben, und samt den Seinigen
mit Gewalt hinaus gebracht werden solle. Daran thut das Marschall-Amt Ihrer
Käyserlichen Majestät allergnädigsten Willen und Meynung, und sie verbleiben
demselben mit Käyserlichen Gnaden gewogen. Signatum Wien, unter mehr allerhöchst
gedachter Käyserlichen Majestät hervorgedruckten Secret-Insiegel, den 31.
Januarii, 1714.</p><p>(L. S.)</p><p>Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn Buchheim.</p><p>E. F. v. Glandorff.</p></div></body></text></TEI>
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gen, dero bey dermahligen Reichs-Versammlung zu Augspurg anwesenden Reichs-Marschall-Amt in Gnaden anzufügen, was Massen dieselbe aus trifftigen und gerechten Ursachen nöthig gefunden und resolvirt haben, den in dero und des Reichs Stadt Augspurg sich aufhaltenden Savoyischen so genannten N. N. Borgalo, alldorten länger nicht zu dulden, und derohalben gnädigst wollen, auch krafft dieses dem Reichs-Marschall-Amt befehlen, daß dhsselbe gedachtem Borgalo beyverwahrtes Original-Decretum, samt dem salvo Conductu, worinnen Tag und Stunde der beschehenen Insinuation, wie gewöhnlich, unten vorzumercken, überbringen, und ihme annebst bedeuten solle, wofern er diesem dero Käyserlichen ernstlichen Befehl innerhalb denen vorgeschriebenen 2. Tagen, oder 2. mahl 24. Stunden, den schuldigen Gehorsam nicht leisten, sondern sich in alldasiger Stadt länger, wider Ihro Käyserlichen Majestät Willen, verurstäntlich aufhalten würde, daß sodenn der ihme verliehene salvus Conductus aufgehoben, und samt den Seinigen mit Gewalt hinaus gebracht werden solle. Daran thut das Marschall-Amt Ihrer Käyserlichen Majestät allergnädigsten Willen und Meynung, und sie verbleiben demselben mit Käyserlichen Gnaden gewogen. Signatum Wien, unter mehr allerhöchst gedachter Käyserlichen Majestät hervorgedruckten Secret-Insiegel, den 31. Januarii, 1714.
(L. S.)
Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn Buchheim.
E. F. v. Glandorff.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/47>, abgerufen am 02.10.2024.
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