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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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aufsteigen, sondern die Sache allenfalls Ihrer Käyserlichen Majestät und dero gerechtestem Ausspruch überlassen. Nun hätten wir wünschen mögen, daß Euer Liebden, ehe und bevor sie sich vor des Herrn Pfaltzgrafen Leopold Ludewigs Liebden, Christmilder Gedächtniß, vermeynten Erben und Successorn, benebenst dero Herrn Bruders, und der Herren Pfaltzgrafen zu Birckenfeld Lbd. Lbd. Liebden öffentlich darzustellen gesucht, wie es der Sachen Nothdurfft, und die nahe hohe Anverwandtschafft billich erfodert, bevorab da sie, dero Vorgeben nach, auf unsere Assistenz eine Reflexion gemacht, mit uns, als gleichwohln Capite Familiae, vertraulich hieraus communiciret hätten: Da wir uns denn solcher Gestalt gegen einander in der Enge expliciren können, daß es einiger Weitläufftigkeit, und vielen mühsamen Schrifften-Wechslens gar nicht bedurfft hätte. Nachdem Euer Liebden aber ein Widriges gefallen, müssen wir es unsers Orts dahin gestellet seyn lassen, es können Euer Liebden uns aber sicherlich zutrauen, daß, ob wir schon nicht weniger denn dieselbe auf rechtliche Behauptung dessen, so uns unserer in GOtt ruhender Herren Vorfahren Verordnungen mit klaren Worten zulegen, bedacht, derentwillen iedoch einige unziemliche Animosität bey uns gegen dieselbe nicht aufsteigen: Sondern weil wir das Licht zu scheuen gar keine Ursache haben, dem Rechten, da es Euer Liebden ie dahin zu verweisen vermeynen, gar gerne seinen starcken Lauff, und alles Ihrer Käyserlichen Majestät allergerechtestem Ausspruch überlassen werden. Wir halten uns aber von Euer Liebden bekannten AEquanimität allerdings versichert, dieselbe

aufsteigen, sondern die Sache allenfalls Ihrer Käyserlichen Majestät und dero gerechtestem Ausspruch überlassen. Nun hätten wir wünschen mögen, daß Euer Liebden, ehe und bevor sie sich vor des Herrn Pfaltzgrafen Leopold Ludewigs Liebden, Christmilder Gedächtniß, vermeynten Erben und Successorn, benebenst dero Herrn Bruders, und der Herren Pfaltzgrafen zu Birckenfeld Lbd. Lbd. Liebden öffentlich darzustellen gesucht, wie es der Sachen Nothdurfft, und die nahe hohe Anverwandtschafft billich erfodert, bevorab da sie, dero Vorgeben nach, auf unsere Assistenz eine Reflexion gemacht, mit uns, als gleichwohln Capite Familiae, vertraulich hieraus communiciret hätten: Da wir uns denn solcher Gestalt gegen einander in der Enge expliciren können, daß es einiger Weitläufftigkeit, und vielen mühsamen Schrifften-Wechslens gar nicht bedurfft hätte. Nachdem Euer Liebden aber ein Widriges gefallen, müssen wir es unsers Orts dahin gestellet seyn lassen, es können Euer Liebden uns aber sicherlich zutrauen, daß, ob wir schon nicht weniger denn dieselbe auf rechtliche Behauptung dessen, so uns unserer in GOtt ruhender Herren Vorfahren Verordnungen mit klaren Worten zulegen, bedacht, derentwillen iedoch einige unziemliche Animosität bey uns gegen dieselbe nicht aufsteigen: Sondern weil wir das Licht zu scheuen gar keine Ursache haben, dem Rechten, da es Euer Liebden ie dahin zu verweisen vermeynen, gar gerne seinen starcken Lauff, und alles Ihrer Käyserlichen Majestät allergerechtestem Ausspruch überlassen werden. Wir halten uns aber von Euer Liebden bekannten AEquanimität allerdings versichert, dieselbe

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[416/0452] aufsteigen, sondern die Sache allenfalls Ihrer Käyserlichen Majestät und dero gerechtestem Ausspruch überlassen. Nun hätten wir wünschen mögen, daß Euer Liebden, ehe und bevor sie sich vor des Herrn Pfaltzgrafen Leopold Ludewigs Liebden, Christmilder Gedächtniß, vermeynten Erben und Successorn, benebenst dero Herrn Bruders, und der Herren Pfaltzgrafen zu Birckenfeld Lbd. Lbd. Liebden öffentlich darzustellen gesucht, wie es der Sachen Nothdurfft, und die nahe hohe Anverwandtschafft billich erfodert, bevorab da sie, dero Vorgeben nach, auf unsere Assistenz eine Reflexion gemacht, mit uns, als gleichwohln Capite Familiae, vertraulich hieraus communiciret hätten: Da wir uns denn solcher Gestalt gegen einander in der Enge expliciren können, daß es einiger Weitläufftigkeit, und vielen mühsamen Schrifften-Wechslens gar nicht bedurfft hätte. Nachdem Euer Liebden aber ein Widriges gefallen, müssen wir es unsers Orts dahin gestellet seyn lassen, es können Euer Liebden uns aber sicherlich zutrauen, daß, ob wir schon nicht weniger denn dieselbe auf rechtliche Behauptung dessen, so uns unserer in GOtt ruhender Herren Vorfahren Verordnungen mit klaren Worten zulegen, bedacht, derentwillen iedoch einige unziemliche Animosität bey uns gegen dieselbe nicht aufsteigen: Sondern weil wir das Licht zu scheuen gar keine Ursache haben, dem Rechten, da es Euer Liebden ie dahin zu verweisen vermeynen, gar gerne seinen starcken Lauff, und alles Ihrer Käyserlichen Majestät allergerechtestem Ausspruch überlassen werden. Wir halten uns aber von Euer Liebden bekannten AEquanimität allerdings versichert, dieselbe

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 416. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/452>, abgerufen am 30.09.2024.