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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Eure Liebden von meinem wenigen Orte versichert seyn können, daß nicht nur hierzu alles gerne beytragen, sondern auch bey dieser Gelegenheit an nöthiger Moderation sowohl, als allem erfoderlichen Nachdruck und Standhafftigkeit, zu mehrer Beförderung Ihrer Käyserlichen Majestät, des Reichs, und insonderheit auch der vier löblichen Cräysse Diensten und Besten gewißlich nichts ermangeln lassen werde. Welches denn durch eigene Estaffetta Eurer Liebden in behörigem Vertrauen zu hinterbringen, keinen Anstand habe tragen sollen, gleichwie auch zuförderst des Churfürsten zu Mäyntz Liebden von allem umständliche Nachricht gebe. Rastatt den 5. Januarii, Anno 1714.

II.
Schreiben Käysers Caroli VI. an den Magistrat zu Augspurg, die Aus- und Fortschaffung des allda befindlichen Savoyischen Ministri, Monsieur Borgalo, betreffend, de Anno 1714.
Carl der VI. von GOttes Gnaden, erwehlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs,

Ehrsame, liebe Getreue,

EUch bleibt hiermit gnädigst unverhalten, und werdet ihr es aus beyverwahrter Abschrifft unsers Käyserlichen Decreti des mehrern ersehen, welcher Gestalten und warum wir den Hertzoglichen Savoyischen so genannten N. Borgalo aus unserer und des heiligen Reichs Stadt Augspurg, unverlängt wegzuschaffen, nöthig befunden, und entschlossen haben. Obwohl nun nicht zu vermuthen, daß

Eure Liebden von meinem wenigen Orte versichert seyn können, daß nicht nur hierzu alles gerne beytragen, sondern auch bey dieser Gelegenheit an nöthiger Moderation sowohl, als allem erfoderlichen Nachdruck und Standhafftigkeit, zu mehrer Beförderung Ihrer Käyserlichen Majestät, des Reichs, und insonderheit auch der vier löblichen Cräysse Diensten und Besten gewißlich nichts ermangeln lassen werde. Welches denn durch eigene Estaffetta Eurer Liebden in behörigem Vertrauen zu hinterbringen, keinen Anstand habe tragen sollen, gleichwie auch zuförderst des Churfürsten zu Mäyntz Liebden von allem umständliche Nachricht gebe. Rastatt den 5. Januarii, Anno 1714.

II.
Schreiben Käysers Caroli VI. an den Magistrat zu Augspurg, die Aus- und Fortschaffung des allda befindlichen Savoyischen Ministri, Monsieur Borgalo, betreffend, de Anno 1714.
Carl der VI. von GOttes Gnaden, erwehlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs,

Ehrsame, liebe Getreue,

EUch bleibt hiermit gnädigst unverhalten, und werdet ihr es aus beyverwahrter Abschrifft unsers Käyserlichen Decreti des mehrern ersehen, welcher Gestalten und warum wir den Hertzoglichen Savoyischen so genannten N. Borgalo aus unserer und des heiligen Reichs Stadt Augspurg, unverlängt wegzuschaffen, nöthig befunden, und entschlossen haben. Obwohl nun nicht zu vermuthen, daß

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[9/0045] Eure Liebden von meinem wenigen Orte versichert seyn können, daß nicht nur hierzu alles gerne beytragen, sondern auch bey dieser Gelegenheit an nöthiger Moderation sowohl, als allem erfoderlichen Nachdruck und Standhafftigkeit, zu mehrer Beförderung Ihrer Käyserlichen Majestät, des Reichs, und insonderheit auch der vier löblichen Cräysse Diensten und Besten gewißlich nichts ermangeln lassen werde. Welches denn durch eigene Estaffetta Eurer Liebden in behörigem Vertrauen zu hinterbringen, keinen Anstand habe tragen sollen, gleichwie auch zuförderst des Churfürsten zu Mäyntz Liebden von allem umständliche Nachricht gebe. Rastatt den 5. Januarii, Anno 1714. II. Schreiben Käysers Caroli VI. an den Magistrat zu Augspurg, die Aus- und Fortschaffung des allda befindlichen Savoyischen Ministri, Monsieur Borgalo, betreffend, de Anno 1714. Carl der VI. von GOttes Gnaden, erwehlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, Ehrsame, liebe Getreue, EUch bleibt hiermit gnädigst unverhalten, und werdet ihr es aus beyverwahrter Abschrifft unsers Käyserlichen Decreti des mehrern ersehen, welcher Gestalten und warum wir den Hertzoglichen Savoyischen so genannten N. Borgalo aus unserer und des heiligen Reichs Stadt Augspurg, unverlängt wegzuschaffen, nöthig befunden, und entschlossen haben. Obwohl nun nicht zu vermuthen, daß

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/45>, abgerufen am 28.12.2024.