Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

Liebden nicht allein über diese so sehr exaggerirte vermeyntliche Discrepanz, sondern auch über alle ad Quaestionem: Quomodo? ausgestellte Puncta vorlängst völlig hätten vergleichen können, wenn man nicht die besondere Consideration vor euer, wie auch Chur Triers und Chur Cöllns Lbd. Lbd. Liebden getragen, und denenselben zu ihren Beytritt bis hieher desto mehrere Zeit und Gelegenheit hätte lassen wollen. Daß wir zu wiederholten mahlen öffentlich sollen declariret haben, wir wolten lieber alle Extrema erwarten, als das Ertz-Haus Oesterreich zu der 10den Chur gelangen lassen, dessen wissen wir uns zumahln nicht zu erinnern, und hätte es auch unserer Seits dergleichen Erklärung respectu des Hauses Oesterreich um so vielweniger bedürfft, als Ihre Käyserliche Majestät bis dato das geringste an uns nicht bringen lassen, woraus zu schliessen wäre, daß dieselbe dergleichen Chur vor ihr Haus verlangen. Daß wir aber in genere der fernern Vermehrung der Mit-Glieder des Churfürstlichen Collegii widersprechen lassen, das haben Eure Liebden um soviel weniger zu improbiren Ursache, als solches mit Eurer Liebden selbst eigenen, und von ihr dem 9ten Electorat mit so grossem Eyfer entgegen gesetzten Principiis völlig übereinkommt. Denn derjenige, so es, wie Eure Liebden, für eine denen allgemeinen Reichs-Verfassungen zuwiderlauffende Sache hält, wenn ein 9ter Churfürst gemacht werden will, wird noch weniger gut heissen, wenn deren gar zehen oder mehr gemacht werden wollen. Es ist uns sonst Euer Liebden wahrhafftes Absehen bey dieser schweren Contradiction gar nicht unbekannt; Es stehet aber zu besorgen, daß die Me-

Liebden nicht allein über diese so sehr exaggerirte vermeyntliche Discrepanz, sondern auch über alle ad Quaestionem: Quomodo? ausgestellte Puncta vorlängst völlig hätten vergleichen können, wenn man nicht die besondere Consideration vor euer, wie auch Chur Triers und Chur Cöllns Lbd. Lbd. Liebden getragen, und denenselben zu ihren Beytritt bis hieher desto mehrere Zeit und Gelegenheit hätte lassen wollen. Daß wir zu wiederholten mahlen öffentlich sollen declariret haben, wir wolten lieber alle Extrema erwarten, als das Ertz-Haus Oesterreich zu der 10den Chur gelangen lassen, dessen wissen wir uns zumahln nicht zu erinnern, und hätte es auch unserer Seits dergleichen Erklärung respectu des Hauses Oesterreich um so vielweniger bedürfft, als Ihre Käyserliche Majestät bis dato das geringste an uns nicht bringen lassen, woraus zu schliessen wäre, daß dieselbe dergleichen Chur vor ihr Haus verlangen. Daß wir aber in genere der fernern Vermehrung der Mit-Glieder des Churfürstlichen Collegii widersprechen lassen, das haben Eure Liebden um soviel weniger zu improbiren Ursache, als solches mit Eurer Liebden selbst eigenen, und von ihr dem 9ten Electorat mit so grossem Eyfer entgegen gesetzten Principiis völlig übereinkommt. Denn derjenige, so es, wie Eure Liebden, für eine denen allgemeinen Reichs-Verfassungen zuwiderlauffende Sache hält, wenn ein 9ter Churfürst gemacht werden will, wird noch weniger gut heissen, wenn deren gar zehen oder mehr gemacht werden wollen. Es ist uns sonst Euer Liebden wahrhafftes Absehen bey dieser schweren Contradiction gar nicht unbekannt; Es stehet aber zu besorgen, daß die Me-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0437" n="401"/>
Liebden nicht allein über diese so sehr exaggerirte vermeyntliche
                     Discrepanz, sondern auch über alle ad Quaestionem: Quomodo? ausgestellte Puncta
                     vorlängst völlig hätten vergleichen können, wenn man nicht die besondere
                     Consideration vor euer, wie auch Chur Triers und Chur Cöllns Lbd. Lbd. Liebden
                     getragen, und denenselben zu ihren Beytritt bis hieher desto mehrere Zeit und
                     Gelegenheit hätte lassen wollen. Daß wir zu wiederholten mahlen öffentlich
                     sollen declariret haben, wir wolten lieber alle Extrema erwarten, als das
                     Ertz-Haus Oesterreich zu der 10den Chur gelangen lassen, dessen wissen wir uns
                     zumahln nicht zu erinnern, und hätte es auch unserer Seits dergleichen Erklärung
                     respectu des Hauses Oesterreich um so vielweniger bedürfft, als Ihre Käyserliche
                     Majestät bis dato das geringste an uns nicht bringen lassen, woraus zu
                     schliessen wäre, daß dieselbe dergleichen Chur vor ihr Haus verlangen. Daß wir
                     aber in genere der fernern Vermehrung der Mit-Glieder des Churfürstlichen
                     Collegii widersprechen lassen, das haben Eure Liebden um soviel weniger zu
                     improbiren Ursache, als solches mit Eurer Liebden selbst eigenen, und von ihr
                     dem 9ten Electorat mit so grossem Eyfer entgegen gesetzten Principiis völlig
                     übereinkommt. Denn derjenige, so es, wie Eure Liebden, für eine denen
                     allgemeinen Reichs-Verfassungen zuwiderlauffende Sache hält, wenn ein 9ter
                     Churfürst gemacht werden will, wird noch weniger gut heissen, wenn deren gar
                     zehen oder mehr gemacht werden wollen. Es ist uns sonst Euer Liebden wahrhafftes
                     Absehen bey dieser schweren Contradiction gar nicht unbekannt; Es stehet aber zu
                     besorgen, daß die Me-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[401/0437] Liebden nicht allein über diese so sehr exaggerirte vermeyntliche Discrepanz, sondern auch über alle ad Quaestionem: Quomodo? ausgestellte Puncta vorlängst völlig hätten vergleichen können, wenn man nicht die besondere Consideration vor euer, wie auch Chur Triers und Chur Cöllns Lbd. Lbd. Liebden getragen, und denenselben zu ihren Beytritt bis hieher desto mehrere Zeit und Gelegenheit hätte lassen wollen. Daß wir zu wiederholten mahlen öffentlich sollen declariret haben, wir wolten lieber alle Extrema erwarten, als das Ertz-Haus Oesterreich zu der 10den Chur gelangen lassen, dessen wissen wir uns zumahln nicht zu erinnern, und hätte es auch unserer Seits dergleichen Erklärung respectu des Hauses Oesterreich um so vielweniger bedürfft, als Ihre Käyserliche Majestät bis dato das geringste an uns nicht bringen lassen, woraus zu schliessen wäre, daß dieselbe dergleichen Chur vor ihr Haus verlangen. Daß wir aber in genere der fernern Vermehrung der Mit-Glieder des Churfürstlichen Collegii widersprechen lassen, das haben Eure Liebden um soviel weniger zu improbiren Ursache, als solches mit Eurer Liebden selbst eigenen, und von ihr dem 9ten Electorat mit so grossem Eyfer entgegen gesetzten Principiis völlig übereinkommt. Denn derjenige, so es, wie Eure Liebden, für eine denen allgemeinen Reichs-Verfassungen zuwiderlauffende Sache hält, wenn ein 9ter Churfürst gemacht werden will, wird noch weniger gut heissen, wenn deren gar zehen oder mehr gemacht werden wollen. Es ist uns sonst Euer Liebden wahrhafftes Absehen bey dieser schweren Contradiction gar nicht unbekannt; Es stehet aber zu besorgen, daß die Me-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/437
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 401. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/437>, abgerufen am 25.11.2024.