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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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chen Collegii, mithin des Reichs Ruin ausschlagen, und Euer Liebden Ursache bekommen mögen, solches gar spät zu bereuen. Denn es lieget ja genug an dem Tag, daß einige in dieser Sache mit solcher Violence agiren, und solche höchstschädliche Dinge auf die Bahn bringen, als der Frantzösische Feind selber, wenn er seine Plenipotentiarios zu Regenspurg und im Reich hätte, nicht solte vorbringen dürffen, und ist gewiß, daß die ietzo, GOtt weiß, mit was vor einem Ausschlag, umgehende schädliche Union nimmer würde proponirt seyn, wenn Euer Lbd. und Chur-Triers Liebden durch ihren, cum ostentatione quadam publicirten Dissensum von ihren Mit-Churfürsten, dazu nicht Anlaß gegeben, und die Fürstliche Opponenten dardurch animiret hätten; Im übrigen halten wir darfür, daß die Discrepanz; welche sich unter denen vor die neundte Chur abgelegten Votis befinden soll, von der Erheblichkeit nicht sey, daß deshalben an den Majoribus zu zweifeln wäre; Denn ob man schon einige hierbey vorgekommene Puncta zu weiterer Deliberation unumgänglich ausstellen müssen, Ihro Käyserliche Majestät selbst auch die Absonderung der Quaestion: An? von der Quaestion: Quomodo? angerathen, so sind doch sämmtliche Churfürsten, so zu der neundten Chur ihre Vota gegeben, simpliciter darinnen eins gewesen, beharren auch noch der festen Meynung, daß des Hertzogen Ernst Augusti, ietzigen Churfürstens zu Braunschweig Liebden solche Chur-Würde zu conferiren sey, und versichern Euer Liebden, daß es hierbey sehr wenig Mühe gekostet haben würde, daß wir uns mit höchstgedachten unserer Herren Mit-Churfürsten Lbd. Lbd.

chen Collegii, mithin des Reichs Ruin ausschlagen, und Euer Liebden Ursache bekommen mögen, solches gar spät zu bereuen. Denn es lieget ja genug an dem Tag, daß einige in dieser Sache mit solcher Violence agiren, und solche höchstschädliche Dinge auf die Bahn bringen, als der Frantzösische Feind selber, wenn er seine Plenipotentiarios zu Regenspurg und im Reich hätte, nicht solte vorbringen dürffen, und ist gewiß, daß die ietzo, GOtt weiß, mit was vor einem Ausschlag, umgehende schädliche Union nimmer würde proponirt seyn, wenn Euer Lbd. und Chur-Triers Liebden durch ihren, cum ostentatione quadam publicirten Dissensum von ihren Mit-Churfürsten, dazu nicht Anlaß gegeben, und die Fürstliche Opponenten dardurch animiret hätten; Im übrigen halten wir darfür, daß die Discrepanz; welche sich unter denen vor die neundte Chur abgelegten Votis befinden soll, von der Erheblichkeit nicht sey, daß deshalben an den Majoribus zu zweifeln wäre; Denn ob man schon einige hierbey vorgekommene Puncta zu weiterer Deliberation unumgänglich ausstellen müssen, Ihro Käyserliche Majestät selbst auch die Absonderung der Quaestion: An? von der Quaestion: Quomodo? angerathen, so sind doch sämmtliche Churfürsten, so zu der neundten Chur ihre Vota gegeben, simpliciter darinnen eins gewesen, beharren auch noch der festen Meynung, daß des Hertzogen Ernst Augusti, ietzigen Churfürstens zu Braunschweig Liebden solche Chur-Würde zu conferiren sey, und versichern Euer Liebden, daß es hierbey sehr wenig Mühe gekostet haben würde, daß wir uns mit höchstgedachten unserer Herren Mit-Churfürsten Lbd. Lbd.

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                     mögen, solches gar spät zu bereuen. Denn es lieget ja genug an dem Tag, daß
                     einige in dieser Sache mit solcher Violence agiren, und solche höchstschädliche
                     Dinge auf die Bahn bringen, als der Frantzösische Feind selber, wenn er seine
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                     Opponenten dardurch animiret hätten; Im übrigen halten wir darfür, daß die
                     Discrepanz; welche sich unter denen vor die neundte Chur abgelegten Votis
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                     zu zweifeln wäre; Denn ob man schon einige hierbey vorgekommene Puncta zu
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                     selbst auch die Absonderung der Quaestion: An? von der Quaestion: Quomodo?
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[400/0436] chen Collegii, mithin des Reichs Ruin ausschlagen, und Euer Liebden Ursache bekommen mögen, solches gar spät zu bereuen. Denn es lieget ja genug an dem Tag, daß einige in dieser Sache mit solcher Violence agiren, und solche höchstschädliche Dinge auf die Bahn bringen, als der Frantzösische Feind selber, wenn er seine Plenipotentiarios zu Regenspurg und im Reich hätte, nicht solte vorbringen dürffen, und ist gewiß, daß die ietzo, GOtt weiß, mit was vor einem Ausschlag, umgehende schädliche Union nimmer würde proponirt seyn, wenn Euer Lbd. und Chur-Triers Liebden durch ihren, cum ostentatione quadam publicirten Dissensum von ihren Mit-Churfürsten, dazu nicht Anlaß gegeben, und die Fürstliche Opponenten dardurch animiret hätten; Im übrigen halten wir darfür, daß die Discrepanz; welche sich unter denen vor die neundte Chur abgelegten Votis befinden soll, von der Erheblichkeit nicht sey, daß deshalben an den Majoribus zu zweifeln wäre; Denn ob man schon einige hierbey vorgekommene Puncta zu weiterer Deliberation unumgänglich ausstellen müssen, Ihro Käyserliche Majestät selbst auch die Absonderung der Quaestion: An? von der Quaestion: Quomodo? angerathen, so sind doch sämmtliche Churfürsten, so zu der neundten Chur ihre Vota gegeben, simpliciter darinnen eins gewesen, beharren auch noch der festen Meynung, daß des Hertzogen Ernst Augusti, ietzigen Churfürstens zu Braunschweig Liebden solche Chur-Würde zu conferiren sey, und versichern Euer Liebden, daß es hierbey sehr wenig Mühe gekostet haben würde, daß wir uns mit höchstgedachten unserer Herren Mit-Churfürsten Lbd. Lbd.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 400. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/436>, abgerufen am 25.11.2024.