nur dieses
verlangen, daß es mit höchsterwehntes Churfürsten würcklichen Introduction ad
Collegium Electorale ebenfalls ehistens zur Richtigkeit kommen möge. Euer
Liebden erwehnen ferner, es habe sich ihre Regenspurgische Gesandtschafft
damahln, als diese Electorat-Sache proponiret worden, aus der Ursache mit ihrem
Voto nicht vernehmen lassen können, weiln damahlen an Seiten der opponirenden
Fürsten die Bedrohung ausgebrochen, daß sie, falls in gedachter Electorat-Sache
ein Schluß gemachet würde, ihre am Rhein habende Trouppen zurück ziehen wolten.
Nun lassen wir zwar dahin gestellet seyn, ob es mit diesen Bedrohungen, wider
welche Euer Liebden auf allem Fall anderweiter Assistenz genugsam gesichert seyn
können, dergestalt beschaffen gewesen, daß Euer Liebden sich dadurch in ihrem
Voto, dessen ungebundene Freyheit Euer Liebden in diesem Negotio sonst so hoch
urgiren, irre machen lassen solten: Dieses aber ist gewiß, daß von der Zeit an,
da die Fürstl. Opponenten mit diesen Drohungen hervorgekommen, bis zu dem Tage,
da die Braunschweigische Chur-Sache in dem Churfürstlichen Collegio zur
Proposition gekommen, wenigstens drey Wochen verlauffen, welches unsers
Ermessens eine solche Zeit ist, in welcher Euer Liebden Gesandter, wenn er sonst
gewolt, über dieses Incidens sich gar wohl hätte instruiren lassen können. Wir
wünschen nur, daß der Praetext von einiger Fürsten Dissensu, dessen sich Euer
Liebden gebrauchen, und wodurch dieser Dissentirenden Fürsten weit aussehende
Consilia und Motus gleichsam autorisirt werden, nicht dermahleinst zu des
Churfürstli-
nur dieses
verlangen, daß es mit höchsterwehntes Churfürsten würcklichen Introduction ad
Collegium Electorale ebenfalls ehistens zur Richtigkeit kommen möge. Euer
Liebden erwehnen ferner, es habe sich ihre Regenspurgische Gesandtschafft
damahln, als diese Electorat-Sache proponiret worden, aus der Ursache mit ihrem
Voto nicht vernehmen lassen können, weiln damahlen an Seiten der opponirenden
Fürsten die Bedrohung ausgebrochen, daß sie, falls in gedachter Electorat-Sache
ein Schluß gemachet würde, ihre am Rhein habende Trouppen zurück ziehen wolten.
Nun lassen wir zwar dahin gestellet seyn, ob es mit diesen Bedrohungen, wider
welche Euer Liebden auf allem Fall anderweiter Assistenz genugsam gesichert seyn
können, dergestalt beschaffen gewesen, daß Euer Liebden sich dadurch in ihrem
Voto, dessen ungebundene Freyheit Euer Liebden in diesem Negotio sonst so hoch
urgiren, irre machen lassen solten: Dieses aber ist gewiß, daß von der Zeit an,
da die Fürstl. Opponenten mit diesen Drohungen hervorgekommen, bis zu dem Tage,
da die Braunschweigische Chur-Sache in dem Churfürstlichen Collegio zur
Proposition gekommen, wenigstens drey Wochen verlauffen, welches unsers
Ermessens eine solche Zeit ist, in welcher Euer Liebden Gesandter, wenn er sonst
gewolt, über dieses Incidens sich gar wohl hätte instruiren lassen können. Wir
wünschen nur, daß der Praetext von einiger Fürsten Dissensu, dessen sich Euer
Liebden gebrauchen, und wodurch dieser Dissentirenden Fürsten weit aussehende
Consilia und Motus gleichsam autorisirt werden, nicht dermahleinst zu des
Churfürstli-
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nur dieses
verlangen, daß es mit höchsterwehntes Churfürsten würcklichen Introduction ad
Collegium Electorale ebenfalls ehistens zur Richtigkeit kommen möge. Euer
Liebden erwehnen ferner, es habe sich ihre Regenspurgische Gesandtschafft
damahln, als diese Electorat-Sache proponiret worden, aus der Ursache mit ihrem
Voto nicht vernehmen lassen können, weiln damahlen an Seiten der opponirenden
Fürsten die Bedrohung ausgebrochen, daß sie, falls in gedachter Electorat-Sache
ein Schluß gemachet würde, ihre am Rhein habende Trouppen zurück ziehen wolten.
Nun lassen wir zwar dahin gestellet seyn, ob es mit diesen Bedrohungen, wider
welche Euer Liebden auf allem Fall anderweiter Assistenz genugsam gesichert seyn
können, dergestalt beschaffen gewesen, daß Euer Liebden sich dadurch in ihrem
Voto, dessen ungebundene Freyheit Euer Liebden in diesem Negotio sonst so hoch
urgiren, irre machen lassen solten: Dieses aber ist gewiß, daß von der Zeit an,
da die Fürstl. Opponenten mit diesen Drohungen hervorgekommen, bis zu dem Tage,
da die Braunschweigische Chur-Sache in dem Churfürstlichen Collegio zur
Proposition gekommen, wenigstens drey Wochen verlauffen, welches unsers
Ermessens eine solche Zeit ist, in welcher Euer Liebden Gesandter, wenn er sonst
gewolt, über dieses Incidens sich gar wohl hätte instruiren lassen können. Wir
wünschen nur, daß der Praetext von einiger Fürsten Dissensu, dessen sich Euer
Liebden gebrauchen, und wodurch dieser Dissentirenden Fürsten weit aussehende
Consilia und Motus gleichsam autorisirt werden, nicht dermahleinst zu des
Churfürstli-
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nur dieses verlangen, daß es mit höchsterwehntes Churfürsten würcklichen Introduction ad Collegium Electorale ebenfalls ehistens zur Richtigkeit kommen möge. Euer Liebden erwehnen ferner, es habe sich ihre Regenspurgische Gesandtschafft damahln, als diese Electorat-Sache proponiret worden, aus der Ursache mit ihrem Voto nicht vernehmen lassen können, weiln damahlen an Seiten der opponirenden Fürsten die Bedrohung ausgebrochen, daß sie, falls in gedachter Electorat-Sache ein Schluß gemachet würde, ihre am Rhein habende Trouppen zurück ziehen wolten. Nun lassen wir zwar dahin gestellet seyn, ob es mit diesen Bedrohungen, wider welche Euer Liebden auf allem Fall anderweiter Assistenz genugsam gesichert seyn können, dergestalt beschaffen gewesen, daß Euer Liebden sich dadurch in ihrem Voto, dessen ungebundene Freyheit Euer Liebden in diesem Negotio sonst so hoch urgiren, irre machen lassen solten: Dieses aber ist gewiß, daß von der Zeit an, da die Fürstl. Opponenten mit diesen Drohungen hervorgekommen, bis zu dem Tage, da die Braunschweigische Chur-Sache in dem Churfürstlichen Collegio zur Proposition gekommen, wenigstens drey Wochen verlauffen, welches unsers Ermessens eine solche Zeit ist, in welcher Euer Liebden Gesandter, wenn er sonst gewolt, über dieses Incidens sich gar wohl hätte instruiren lassen können. Wir wünschen nur, daß der Praetext von einiger Fürsten Dissensu, dessen sich Euer Liebden gebrauchen, und wodurch dieser Dissentirenden Fürsten weit aussehende Consilia und Motus gleichsam autorisirt werden, nicht dermahleinst zu des Churfürstli-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 399. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/435>, abgerufen am 25.11.2024.
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