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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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zugeben befohlen wäre. Dieses alles ist beyläuffig der Stand, in welchem allhier dermahlen die Sachen sich befinden, und obzwar wegen der steten Veränderungen, und von Franckreich immerfort hervorkommenden Neuerungen, man von dem Ausgange hiesiger Zusammenkunfft an noch mit keiner eintzigen Sicherheit urtheilen kan; So scheinet doch, allen äusserlichen Umständen nach, daß, wenn es auch dahin kommen solte, daß Franckreich von dem AEquivalent für Freyburg, und andern dergleichen ohnerträglichen Bedingnissen abstünde, selbige Cron doch von Landau und Fort Louis nicht abweichen, und solcher Gestalten keinesweges mehr, als den Rißwicker Frieden für das Reich eingehen, eben so wenig auch von der völligen Restitution der beyden geächteten Churfürsten nachlassen werde. Wie nun aber einer Seits diesem zweyten Punct annoch beständig, und mit allem möglichen Nachdruck widerspreche, anderer Seits auch vorgedachter Massen noch sehr ungewiß ist, wie die weitere Frantzösische Antwort und Aufführung, nach der in Gewohnheit habenden Veränderung, ausfallen werde, und eben deshalben vielleicht am vorträglichsten wäre, wenn man diese Cron, durch vorläuffige Unterzeichnung etwelcher Puncten, einmahl zu etwas sichern zu binden vermöchte, hierinnen aber, ohne Genehmhaltung des Reichs, oder wo dieses etwan zu viel Zeit erfodern, und entzwischen das Tempo aus Handen gehen dürffte, wenigstens ohne vorläuffige Communication der dabey meistens interessirten löblichen Cräysse, und derselben vornehmern Stände, man eben von Seiten Ihrer Käyserlichen Majestät keinesweges etwas schließliches vor-

zugeben befohlen wäre. Dieses alles ist beyläuffig der Stand, in welchem allhier dermahlen die Sachen sich befinden, und obzwar wegen der steten Veränderungen, und von Franckreich immerfort hervorkommenden Neuerungen, man von dem Ausgange hiesiger Zusammenkunfft an noch mit keiner eintzigen Sicherheit urtheilen kan; So scheinet doch, allen äusserlichen Umständen nach, daß, wenn es auch dahin kommen solte, daß Franckreich von dem AEquivalent für Freyburg, und andern dergleichen ohnerträglichen Bedingnissen abstünde, selbige Cron doch von Landau und Fort Louis nicht abweichen, und solcher Gestalten keinesweges mehr, als den Rißwicker Frieden für das Reich eingehen, eben so wenig auch von der völligen Restitution der beyden geächteten Churfürsten nachlassen werde. Wie nun aber einer Seits diesem zweyten Punct annoch beständig, und mit allem möglichen Nachdruck widerspreche, anderer Seits auch vorgedachter Massen noch sehr ungewiß ist, wie die weitere Frantzösische Antwort und Aufführung, nach der in Gewohnheit habenden Veränderung, ausfallen werde, und eben deshalben vielleicht am vorträglichsten wäre, wenn man diese Cron, durch vorläuffige Unterzeichnung etwelcher Puncten, einmahl zu etwas sichern zu binden vermöchte, hierinnen aber, ohne Genehmhaltung des Reichs, oder wo dieses etwan zu viel Zeit erfodern, und entzwischen das Tempo aus Handen gehen dürffte, wenigstens ohne vorläuffige Communication der dabey meistens interessirten löblichen Cräysse, und derselben vornehmern Stände, man eben von Seiten Ihrer Käyserlichen Majestät keinesweges etwas schließliches vor-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/43>, abgerufen am 24.11.2024.