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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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mächtigere Hand uns beschützet und aushilfft; Als werffen wir uns zu dem Ende, mittelst dieses, zu Eurer Käyserlichen Majestät Füssen, um sothane Gnade, Protection und Rettung aus allen vorangeführten Drangsalen in tieffester Devotion gehorsamst zu bitten. Wir dürffen mit GOtt bezeigen, wie ungern Eure Käyserliche Majestät wir bey ietzigen Zeiten mit solchen Angelegenheiten und Klagen beschwerlich fallen; Es ist aber die Noth so groß, das Unglück so schwer, und die Gefahr so nahe, daß wir wahrhafftig nichts gewissers, als dieser Stadt Verderben vor Augen sehen, dafern die Hülffe so lange verweilen solte; Und wie Eure Käyserliche Majestät höchsterleuchtetem Gutbefinden wir in allerunterthänlgstem Respect anheim stellen, welche Mittel und Wege dieselbe hierinnen, zu unserm Heil, für convenablest und zureichend achten möchten, entweder durch nachdrückliche Schreiben an Ihre Königliche Majestät von Dänemarck selbst, durch abfassende Befehle an dero höchstansehnlichen Abgesandten, Frey-Herrn von Gödens, um uns in allen diesen Erweiterungen kräfftigst zu adsistiren, oder durch Excitirung der dieser Stadt benachbarten und an deren Erhaltung am meisten interessirten Puissances, um uns in unsern Angustiis nicht hülflos zu lassen, oder durch andere beliebige Verordnung; So getrösten wir uns festiglich, es werde deren folgende Würckung so gedeylich seyn, daß alle hiesige unter so vielen Bedrängungen fast desperirende Bürger und Einwohner sehen und empfinden können, wie Euer Käyserl. Majestät uns wider alle äuserste Gewalt und Beeinträchtigung unserer Rechten und Freyheiten zu

mächtigere Hand uns beschützet und aushilfft; Als werffen wir uns zu dem Ende, mittelst dieses, zu Eurer Käyserlichen Majestät Füssen, um sothane Gnade, Protection und Rettung aus allen vorangeführten Drangsalen in tieffester Devotion gehorsamst zu bitten. Wir dürffen mit GOtt bezeigen, wie ungern Eure Käyserliche Majestät wir bey ietzigen Zeiten mit solchen Angelegenheiten und Klagen beschwerlich fallen; Es ist aber die Noth so groß, das Unglück so schwer, und die Gefahr so nahe, daß wir wahrhafftig nichts gewissers, als dieser Stadt Verderben vor Augen sehen, dafern die Hülffe so lange verweilen solte; Und wie Eure Käyserliche Majestät höchsterleuchtetem Gutbefinden wir in allerunterthänlgstem Respect anheim stellen, welche Mittel und Wege dieselbe hierinnen, zu unserm Heil, für convenablest und zureichend achten möchten, entweder durch nachdrückliche Schreiben an Ihre Königliche Majestät von Dänemarck selbst, durch abfassende Befehle an dero höchstansehnlichen Abgesandten, Frey-Herrn von Gödens, um uns in allen diesen Erweiterungen kräfftigst zu adsistiren, oder durch Excitirung der dieser Stadt benachbarten und an deren Erhaltung am meisten interessirten Puissances, um uns in unsern Angustiis nicht hülflos zu lassen, oder durch andere beliebige Verordnung; So getrösten wir uns festiglich, es werde deren folgende Würckung so gedeylich seyn, daß alle hiesige unter so vielen Bedrängungen fast desperirende Bürger und Einwohner sehen und empfinden können, wie Euer Käyserl. Majestät uns wider alle äuserste Gewalt und Beeinträchtigung unserer Rechten und Freyheiten zu

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[378/0414] mächtigere Hand uns beschützet und aushilfft; Als werffen wir uns zu dem Ende, mittelst dieses, zu Eurer Käyserlichen Majestät Füssen, um sothane Gnade, Protection und Rettung aus allen vorangeführten Drangsalen in tieffester Devotion gehorsamst zu bitten. Wir dürffen mit GOtt bezeigen, wie ungern Eure Käyserliche Majestät wir bey ietzigen Zeiten mit solchen Angelegenheiten und Klagen beschwerlich fallen; Es ist aber die Noth so groß, das Unglück so schwer, und die Gefahr so nahe, daß wir wahrhafftig nichts gewissers, als dieser Stadt Verderben vor Augen sehen, dafern die Hülffe so lange verweilen solte; Und wie Eure Käyserliche Majestät höchsterleuchtetem Gutbefinden wir in allerunterthänlgstem Respect anheim stellen, welche Mittel und Wege dieselbe hierinnen, zu unserm Heil, für convenablest und zureichend achten möchten, entweder durch nachdrückliche Schreiben an Ihre Königliche Majestät von Dänemarck selbst, durch abfassende Befehle an dero höchstansehnlichen Abgesandten, Frey-Herrn von Gödens, um uns in allen diesen Erweiterungen kräfftigst zu adsistiren, oder durch Excitirung der dieser Stadt benachbarten und an deren Erhaltung am meisten interessirten Puissances, um uns in unsern Angustiis nicht hülflos zu lassen, oder durch andere beliebige Verordnung; So getrösten wir uns festiglich, es werde deren folgende Würckung so gedeylich seyn, daß alle hiesige unter so vielen Bedrängungen fast desperirende Bürger und Einwohner sehen und empfinden können, wie Euer Käyserl. Majestät uns wider alle äuserste Gewalt und Beeinträchtigung unserer Rechten und Freyheiten zu

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 378. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/414>, abgerufen am 25.11.2024.