runnenen
Kauff-Flotte, sich unternommen, dieselbe, mittelst scharffer Canonen-Schüsse,
gewaltthätig zu sistiren, folglich die Schiffer, daß sie sich aus- und ans Land
setzen müssen, zu zwingen, daselbsten deren Pässe und See-Briefe zu visitiren,
und endlich, nach vielen Verdrüßlichkeiten, einige Reichs-Thaler von denenselben
zu erpressen, in welcher, wider Euer Käyserlichen Majestät allerhöchste
Autorität und Respect, wider alle Rechte, und des heiligen Römischen Reichs
Satzungen, wider dieser Stadt theuer erworbene Privilegia, und wider Ihrer
Königlichen Majestät uns verschiedlich, per Tractatus & Declarationes,
schrifftlich gegebene Versicherung, diese Stadt Via Facti in ihren Juribus nicht
zu turbiren, lauffenden Thätlichkeit, nicht allein seither dem immerfort
continuiret, sondern auch dergestalt excediret worden, daß dadurch von einer in
voriger Wochen von hier auf Engelland abgegangenen Flotte 3. Schiffe so lange
detiniret seyn, bis die übrigen, nebst den convoyenden unsern Kriegs-Schiffen,
bey entstandenem, und keinen Verzug leidenden favorablen Wetter und Winde
abgeseegelt, und diese, zu groß- und unüberwindlichem Schaden der daran
Interessirten, zurück geblieben, und ihre vorgehabte Reise einstellen müssen.
Endlich und 7.) über diß alles ereignet sich ietzo eine klägliche weit
aussehende Vorkommenheit, von deren eigentlichem Verlauff und wahren
Beschaffenheit Eure Käyserliche Majestät allergnädigst vergönnen wollen, daß wir
gründliche Nachricht ertheilen. Es haben nemlich, wie wir ietzo allererst in
Erfahrung bringen, nach allhier publicirten Avocatoriis, und daher von Seiten
Franckreich, aller un-
runnenen
Kauff-Flotte, sich unternommen, dieselbe, mittelst scharffer Canonen-Schüsse,
gewaltthätig zu sistiren, folglich die Schiffer, daß sie sich aus- und ans Land
setzen müssen, zu zwingen, daselbsten deren Pässe und See-Briefe zu visitiren,
und endlich, nach vielen Verdrüßlichkeiten, einige Reichs-Thaler von denenselben
zu erpressen, in welcher, wider Euer Käyserlichen Majestät allerhöchste
Autorität und Respect, wider alle Rechte, und des heiligen Römischen Reichs
Satzungen, wider dieser Stadt theuer erworbene Privilegia, und wider Ihrer
Königlichen Majestät uns verschiedlich, per Tractatus & Declarationes,
schrifftlich gegebene Versicherung, diese Stadt Via Facti in ihren Juribus nicht
zu turbiren, lauffenden Thätlichkeit, nicht allein seither dem immerfort
continuiret, sondern auch dergestalt excediret worden, daß dadurch von einer in
voriger Wochen von hier auf Engelland abgegangenen Flotte 3. Schiffe so lange
detiniret seyn, bis die übrigen, nebst den convoyenden unsern Kriegs-Schiffen,
bey entstandenem, und keinen Verzug leidenden favorablen Wetter und Winde
abgeseegelt, und diese, zu groß- und unüberwindlichem Schaden der daran
Interessirten, zurück geblieben, und ihre vorgehabte Reise einstellen müssen.
Endlich und 7.) über diß alles ereignet sich ietzo eine klägliche weit
aussehende Vorkommenheit, von deren eigentlichem Verlauff und wahren
Beschaffenheit Eure Käyserliche Majestät allergnädigst vergönnen wollen, daß wir
gründliche Nachricht ertheilen. Es haben nemlich, wie wir ietzo allererst in
Erfahrung bringen, nach allhier publicirten Avocatoriis, und daher von Seiten
Franckreich, aller un-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0410"n="374"/>
runnenen
Kauff-Flotte, sich unternommen, dieselbe, mittelst scharffer Canonen-Schüsse,
gewaltthätig zu sistiren, folglich die Schiffer, daß sie sich aus- und ans Land
setzen müssen, zu zwingen, daselbsten deren Pässe und See-Briefe zu visitiren,
und endlich, nach vielen Verdrüßlichkeiten, einige Reichs-Thaler von denenselben
zu erpressen, in welcher, wider Euer Käyserlichen Majestät allerhöchste
Autorität und Respect, wider alle Rechte, und des heiligen Römischen Reichs
Satzungen, wider dieser Stadt theuer erworbene Privilegia, und wider Ihrer
Königlichen Majestät uns verschiedlich, per Tractatus & Declarationes,
schrifftlich gegebene Versicherung, diese Stadt Via Facti in ihren Juribus nicht
zu turbiren, lauffenden Thätlichkeit, nicht allein seither dem immerfort
continuiret, sondern auch dergestalt excediret worden, daß dadurch von einer in
voriger Wochen von hier auf Engelland abgegangenen Flotte 3. Schiffe so lange
detiniret seyn, bis die übrigen, nebst den convoyenden unsern Kriegs-Schiffen,
bey entstandenem, und keinen Verzug leidenden favorablen Wetter und Winde
abgeseegelt, und diese, zu groß- und unüberwindlichem Schaden der daran
Interessirten, zurück geblieben, und ihre vorgehabte Reise einstellen müssen.
Endlich und 7.) über diß alles ereignet sich ietzo eine klägliche weit
aussehende Vorkommenheit, von deren eigentlichem Verlauff und wahren
Beschaffenheit Eure Käyserliche Majestät allergnädigst vergönnen wollen, daß wir
gründliche Nachricht ertheilen. Es haben nemlich, wie wir ietzo allererst in
Erfahrung bringen, nach allhier publicirten Avocatoriis, und daher von Seiten
Franckreich, aller un-
</p></div></body></text></TEI>
[374/0410]
runnenen Kauff-Flotte, sich unternommen, dieselbe, mittelst scharffer Canonen-Schüsse, gewaltthätig zu sistiren, folglich die Schiffer, daß sie sich aus- und ans Land setzen müssen, zu zwingen, daselbsten deren Pässe und See-Briefe zu visitiren, und endlich, nach vielen Verdrüßlichkeiten, einige Reichs-Thaler von denenselben zu erpressen, in welcher, wider Euer Käyserlichen Majestät allerhöchste Autorität und Respect, wider alle Rechte, und des heiligen Römischen Reichs Satzungen, wider dieser Stadt theuer erworbene Privilegia, und wider Ihrer Königlichen Majestät uns verschiedlich, per Tractatus & Declarationes, schrifftlich gegebene Versicherung, diese Stadt Via Facti in ihren Juribus nicht zu turbiren, lauffenden Thätlichkeit, nicht allein seither dem immerfort continuiret, sondern auch dergestalt excediret worden, daß dadurch von einer in voriger Wochen von hier auf Engelland abgegangenen Flotte 3. Schiffe so lange detiniret seyn, bis die übrigen, nebst den convoyenden unsern Kriegs-Schiffen, bey entstandenem, und keinen Verzug leidenden favorablen Wetter und Winde abgeseegelt, und diese, zu groß- und unüberwindlichem Schaden der daran Interessirten, zurück geblieben, und ihre vorgehabte Reise einstellen müssen. Endlich und 7.) über diß alles ereignet sich ietzo eine klägliche weit aussehende Vorkommenheit, von deren eigentlichem Verlauff und wahren Beschaffenheit Eure Käyserliche Majestät allergnädigst vergönnen wollen, daß wir gründliche Nachricht ertheilen. Es haben nemlich, wie wir ietzo allererst in Erfahrung bringen, nach allhier publicirten Avocatoriis, und daher von Seiten Franckreich, aller un-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/410>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.