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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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stitution sowohl, als wegen Landau und Fort Louis, nicht allein bey seiner ersten Proposition beständig, sondern begehrte auch an statt des vorigen AEquivalents vor Freyburg ein gantz neues und eben so unerträgliches, als die vorhergehende gewesen; indem er hierzu das Pfältzische Amt Germersheim, und daß solches mit dem übrigen gegen Elsaß gelegenen Land der Cron Franckreich fürohin mit aller Souverainität einverleibet werden solle, dergestalt verlanget, daß hinfüro die Qveich zwischen dem Römischen Reiche und Franckreich die Gräntze zu scheiden hätte, wodurch er noch ein Grosses nachzugeben vermeynet hätte, indem zu Utrecht der Rhein zur Gräntz-Scheidung vorgeschlagen, die Bayerische Indemnisation auch damahls mit dem Königlichen Titul für einen der schwersten Puncten sey angesehen worden; Welches demnach alles wäre, was der König bey seiner vortheiligen Situation nachgeben könte, sonsten aber den Krieg eher fortführen, als Frieden auf mindere Bedingnisse eingehen würde. Ich hingegen behauptete, daß dieses AEquivalent abermahls eine neue, und vorhin niemahls begehrte, an sich selbst auch unbilliche Sache sey, worzu sich Ihre Käyserliche Majestät und das Reich nimmermehr würden beqvemen können; zu geschweigen, daß auch die für Bayern begehrte völlige Restitution, so Ihrer Käyserlichen Majestät und dem Reich nachtheilig, und kein Exempel vorhanden wäre, daß ein mit solcher Bündigkeit geächteter Churfürst oder Reichs-Stand, der sich gegen sein allerhöchstes Ober-Haupt und das Reich so sehr versündiget hätte, iemahls sey restituirt worden, dahero ich denn meines Orts bestunde, daß Ihro

stitution sowohl, als wegen Landau und Fort Louis, nicht allein bey seiner ersten Proposition beständig, sondern begehrte auch an statt des vorigen AEquivalents vor Freyburg ein gantz neues und eben so unerträgliches, als die vorhergehende gewesen; indem er hierzu das Pfältzische Amt Germersheim, und daß solches mit dem übrigen gegen Elsaß gelegenen Land der Cron Franckreich fürohin mit aller Souverainität einverleibet werden solle, dergestalt verlanget, daß hinfüro die Qveich zwischen dem Römischen Reiche und Franckreich die Gräntze zu scheiden hätte, wodurch er noch ein Grosses nachzugeben vermeynet hätte, indem zu Utrecht der Rhein zur Gräntz-Scheidung vorgeschlagen, die Bayerische Indemnisation auch damahls mit dem Königlichen Titul für einen der schwersten Puncten sey angesehen worden; Welches demnach alles wäre, was der König bey seiner vortheiligen Situation nachgeben könte, sonsten aber den Krieg eher fortführen, als Frieden auf mindere Bedingnisse eingehen würde. Ich hingegen behauptete, daß dieses AEquivalent abermahls eine neue, und vorhin niemahls begehrte, an sich selbst auch unbilliche Sache sey, worzu sich Ihre Käyserliche Majestät und das Reich nimmermehr würden beqvemen können; zu geschweigen, daß auch die für Bayern begehrte völlige Restitution, so Ihrer Käyserlichen Majestät und dem Reich nachtheilig, und kein Exempel vorhanden wäre, daß ein mit solcher Bündigkeit geächteter Churfürst oder Reichs-Stand, der sich gegen sein allerhöchstes Ober-Haupt und das Reich so sehr versündiget hätte, iemahls sey restituirt worden, dahero ich denn meines Orts bestunde, daß Ihro

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[5/0041] stitution sowohl, als wegen Landau und Fort Louis, nicht allein bey seiner ersten Proposition beständig, sondern begehrte auch an statt des vorigen AEquivalents vor Freyburg ein gantz neues und eben so unerträgliches, als die vorhergehende gewesen; indem er hierzu das Pfältzische Amt Germersheim, und daß solches mit dem übrigen gegen Elsaß gelegenen Land der Cron Franckreich fürohin mit aller Souverainität einverleibet werden solle, dergestalt verlanget, daß hinfüro die Qveich zwischen dem Römischen Reiche und Franckreich die Gräntze zu scheiden hätte, wodurch er noch ein Grosses nachzugeben vermeynet hätte, indem zu Utrecht der Rhein zur Gräntz-Scheidung vorgeschlagen, die Bayerische Indemnisation auch damahls mit dem Königlichen Titul für einen der schwersten Puncten sey angesehen worden; Welches demnach alles wäre, was der König bey seiner vortheiligen Situation nachgeben könte, sonsten aber den Krieg eher fortführen, als Frieden auf mindere Bedingnisse eingehen würde. Ich hingegen behauptete, daß dieses AEquivalent abermahls eine neue, und vorhin niemahls begehrte, an sich selbst auch unbilliche Sache sey, worzu sich Ihre Käyserliche Majestät und das Reich nimmermehr würden beqvemen können; zu geschweigen, daß auch die für Bayern begehrte völlige Restitution, so Ihrer Käyserlichen Majestät und dem Reich nachtheilig, und kein Exempel vorhanden wäre, daß ein mit solcher Bündigkeit geächteter Churfürst oder Reichs-Stand, der sich gegen sein allerhöchstes Ober-Haupt und das Reich so sehr versündiget hätte, iemahls sey restituirt worden, dahero ich denn meines Orts bestunde, daß Ihro

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/41>, abgerufen am 24.11.2024.