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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Commercium von Franckreich ietzt gedruckt, und wie viel hiesiger Stadt Schiffe von selbigen feindlichen Fregatten und Capern genommen, so müssen wir bey solchen Unglückseligkeiten gleichfalls Ihrer Königlichen Majestät von Dänemarck ungnädigste Intention 5.) darinnen verspüren, daß sie sothanen Capern vergönnen, die auf die Unserigen gemachte Prisen in dero Häfen aufzubringen, ja gar zu verkauffen; Wie wir davon noch in Neulichkeit an zwey aus Portugall kommenden reich beladenen Schiffen die klägliche Erfahrung, und hingegen die Nachricht gehabt, daß nicht alleine besagten Armateurs die Aufbringung Englisch- und Holländischer Schiffe daselbst nicht verstattet, sondern gar, bey dennoch entstehenden dergleichen Fällen, durch Königliche Autorität sothane Prisen frey gelassen, und den vorigen Eigenthümern restituiret, und also andere, der Gerechtigkeit nach, protegiret, die Unserige hingegen dem Feinde zum Raub gelassen, und diesem die dazu benöthigte Mittel und Gelegenheit facilitiret werden. Ob nun schon alle diese unser Commercium druckende Beschwerden zu besorglich abgezieltem dessen völligen Ruin nur zu viel mächtig sind; So werden dieselbe dennoch von Tage zu Tage mehr gehäuffet, immassen denn 6.) eine auf dem Elb-Strohm für Glückstadt, da alle unsere abfahrende und ankommende Schiffe vorbey passiren müssen, liegende Königliche Dänische Jagt, nunmehr einige Wochen her, und zwar zum ersten mahl bey damahliger Arrivirung einer aus Hispanien und Portugall kommenden, und durch GOttes sonderbare Gnade denen darauf laurenden feindlichen Fregatten und Capern recht wunderlich ent-

Commercium von Franckreich ietzt gedruckt, und wie viel hiesiger Stadt Schiffe von selbigen feindlichen Fregatten und Capern genommen, so müssen wir bey solchen Unglückseligkeiten gleichfalls Ihrer Königlichen Majestät von Dänemarck ungnädigste Intention 5.) darinnen verspüren, daß sie sothanen Capern vergönnen, die auf die Unserigen gemachte Prisen in dero Häfen aufzubringen, ja gar zu verkauffen; Wie wir davon noch in Neulichkeit an zwey aus Portugall kommenden reich beladenen Schiffen die klägliche Erfahrung, und hingegen die Nachricht gehabt, daß nicht alleine besagten Armateurs die Aufbringung Englisch- und Holländischer Schiffe daselbst nicht verstattet, sondern gar, bey dennoch entstehenden dergleichen Fällen, durch Königliche Autorität sothane Prisen frey gelassen, und den vorigen Eigenthümern restituiret, und also andere, der Gerechtigkeit nach, protegiret, die Unserige hingegen dem Feinde zum Raub gelassen, und diesem die dazu benöthigte Mittel und Gelegenheit facilitiret werden. Ob nun schon alle diese unser Commercium druckende Beschwerden zu besorglich abgezieltem dessen völligen Ruin nur zu viel mächtig sind; So werden dieselbe dennoch von Tage zu Tage mehr gehäuffet, immassen denn 6.) eine auf dem Elb-Strohm für Glückstadt, da alle unsere abfahrende und ankommende Schiffe vorbey passiren müssen, liegende Königliche Dänische Jagt, nunmehr einige Wochen her, und zwar zum ersten mahl bey damahliger Arrivirung einer aus Hispanien und Portugall kommenden, und durch GOttes sonderbare Gnade denen darauf laurenden feindlichen Fregatten und Capern recht wunderlich ent-

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Commercium von Franckreich
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                     darinnen verspüren, daß sie sothanen Capern vergönnen, die auf die Unserigen
                     gemachte Prisen in dero Häfen aufzubringen, ja gar zu verkauffen; Wie wir davon
                     noch in Neulichkeit an zwey aus Portugall kommenden reich beladenen Schiffen die
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                     nicht verstattet, sondern gar, bey dennoch entstehenden dergleichen Fällen,
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                     benöthigte Mittel und Gelegenheit facilitiret werden. Ob nun schon alle diese
                     unser Commercium druckende Beschwerden zu besorglich abgezieltem dessen völligen
                     Ruin nur zu viel mächtig sind; So werden dieselbe dennoch von Tage zu Tage mehr
                     gehäuffet, immassen denn 6.) eine auf dem Elb-Strohm für Glückstadt, da alle
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[373/0409] Commercium von Franckreich ietzt gedruckt, und wie viel hiesiger Stadt Schiffe von selbigen feindlichen Fregatten und Capern genommen, so müssen wir bey solchen Unglückseligkeiten gleichfalls Ihrer Königlichen Majestät von Dänemarck ungnädigste Intention 5.) darinnen verspüren, daß sie sothanen Capern vergönnen, die auf die Unserigen gemachte Prisen in dero Häfen aufzubringen, ja gar zu verkauffen; Wie wir davon noch in Neulichkeit an zwey aus Portugall kommenden reich beladenen Schiffen die klägliche Erfahrung, und hingegen die Nachricht gehabt, daß nicht alleine besagten Armateurs die Aufbringung Englisch- und Holländischer Schiffe daselbst nicht verstattet, sondern gar, bey dennoch entstehenden dergleichen Fällen, durch Königliche Autorität sothane Prisen frey gelassen, und den vorigen Eigenthümern restituiret, und also andere, der Gerechtigkeit nach, protegiret, die Unserige hingegen dem Feinde zum Raub gelassen, und diesem die dazu benöthigte Mittel und Gelegenheit facilitiret werden. Ob nun schon alle diese unser Commercium druckende Beschwerden zu besorglich abgezieltem dessen völligen Ruin nur zu viel mächtig sind; So werden dieselbe dennoch von Tage zu Tage mehr gehäuffet, immassen denn 6.) eine auf dem Elb-Strohm für Glückstadt, da alle unsere abfahrende und ankommende Schiffe vorbey passiren müssen, liegende Königliche Dänische Jagt, nunmehr einige Wochen her, und zwar zum ersten mahl bey damahliger Arrivirung einer aus Hispanien und Portugall kommenden, und durch GOttes sonderbare Gnade denen darauf laurenden feindlichen Fregatten und Capern recht wunderlich ent-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 373. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/409>, abgerufen am 25.11.2024.