einander hernach die Dictata zu
communiciren, vergleiche, oder, da dieser sich nicht darzu verstünde, solchen
Ort, so viel an ihme, maintenire. An dem geschicht unser Will und Meynung, und
wir sind euch mit Gnaden gewogen. Geben den 14. Septembris, Anno 1691.
Wilhelm Ernst, H. z. S. Johann Georg, H. z. S.
CXXII.
Schreiben Hertzog Wilhelm Ernsts zu Sachsen-Weimar, und Hertzog Johann Georgens
zu Sachsen-Eisenach, an den Käyser Leopoldum, den von Sachsen-Gotha ihnen
movirten Praecedenz-Streit betreffend, de Anno 1691.
Allerdurchläuchtigster, Großmächtigster und unüberwindlichster Römischer
Käyser, auch zu Hungarn und Böhmen König,
EUer Käyserliche Majestät bey ietzigen ohne dem schwer obliegenden
Reichs-väterlichen Geschäfften zu behelligen, veranlasset uns folgende
unumgängliche Nothdurfft, welche Euer Käyserliche Majestät Ihro
allerunterthänigst vortragen zu lassen, allergnädigst geruhen wollen. Als nach
GOttes Willen unsers freundlich geliebten Vetters, Herrn Friedrichs, Hertzogs zu
Sachsen Liebden dieses Zeitliche kurtzhin verlassen, haben dero hinterbliebene
vier jüngere Herren Brüdere Liebden bey denen Reichs-Votis Gotha und Altenburg,
sich einiger Concur-
einander hernach die Dictata zu
communiciren, vergleiche, oder, da dieser sich nicht darzu verstünde, solchen
Ort, so viel an ihme, maintenire. An dem geschicht unser Will und Meynung, und
wir sind euch mit Gnaden gewogen. Geben den 14. Septembris, Anno 1691.
Wilhelm Ernst, H. z. S. Johann Georg, H. z. S.
CXXII.
Schreiben Hertzog Wilhelm Ernsts zu Sachsen-Weimar, und Hertzog Johann Georgens
zu Sachsen-Eisenach, an den Käyser Leopoldum, den von Sachsen-Gotha ihnen
movirten Praecedenz-Streit betreffend, de Anno 1691.
Allerdurchläuchtigster, Großmächtigster und unüberwindlichster Römischer
Käyser, auch zu Hungarn und Böhmen König,
EUer Käyserliche Majestät bey ietzigen ohne dem schwer obliegenden
Reichs-väterlichen Geschäfften zu behelligen, veranlasset uns folgende
unumgängliche Nothdurfft, welche Euer Käyserliche Majestät Ihro
allerunterthänigst vortragen zu lassen, allergnädigst geruhen wollen. Als nach
GOttes Willen unsers freundlich geliebten Vetters, Herrn Friedrichs, Hertzogs zu
Sachsen Liebden dieses Zeitliche kurtzhin verlassen, haben dero hinterbliebene
vier jüngere Herren Brüdere Liebden bey denen Reichs-Votis Gotha und Altenburg,
sich einiger Concur-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0399"n="363"/>
einander hernach die Dictata zu
communiciren, vergleiche, oder, da dieser sich nicht darzu verstünde, solchen
Ort, so viel an ihme, maintenire. An dem geschicht unser Will und Meynung, und
wir sind euch mit Gnaden gewogen. Geben den 14. Septembris, Anno 1691.</p><p>Wilhelm Ernst, H. z. S. Johann Georg, H. z. S.</p></div><div><head>CXXII.<lb/></head><l>Schreiben Hertzog Wilhelm Ernsts zu Sachsen-Weimar, und Hertzog Johann Georgens
zu Sachsen-Eisenach, an den Käyser Leopoldum, den von Sachsen-Gotha ihnen
movirten Praecedenz-Streit betreffend, de Anno 1691.</l></div><div><head>Allerdurchläuchtigster, Großmächtigster und unüberwindlichster Römischer
Käyser, auch zu Hungarn und Böhmen König,<lb/></head></div><div><head>Euer Käyserlichen Majestät seynd unsere allerunterthänigste, gehorsamste
Dienste treuen Fleisses iederzeit zuvor.<lb/></head></div><div><head>Allergnädigster Herr,<lb/></head><p>EUer Käyserliche Majestät bey ietzigen ohne dem schwer obliegenden
Reichs-väterlichen Geschäfften zu behelligen, veranlasset uns folgende
unumgängliche Nothdurfft, welche Euer Käyserliche Majestät Ihro
allerunterthänigst vortragen zu lassen, allergnädigst geruhen wollen. Als nach
GOttes Willen unsers freundlich geliebten Vetters, Herrn Friedrichs, Hertzogs zu
Sachsen Liebden dieses Zeitliche kurtzhin verlassen, haben dero hinterbliebene
vier jüngere Herren Brüdere Liebden bey denen Reichs-Votis Gotha und Altenburg,
sich einiger Concur-
</p></div></body></text></TEI>
[363/0399]
einander hernach die Dictata zu communiciren, vergleiche, oder, da dieser sich nicht darzu verstünde, solchen Ort, so viel an ihme, maintenire. An dem geschicht unser Will und Meynung, und wir sind euch mit Gnaden gewogen. Geben den 14. Septembris, Anno 1691.
Wilhelm Ernst, H. z. S. Johann Georg, H. z. S.
CXXII.
Schreiben Hertzog Wilhelm Ernsts zu Sachsen-Weimar, und Hertzog Johann Georgens zu Sachsen-Eisenach, an den Käyser Leopoldum, den von Sachsen-Gotha ihnen movirten Praecedenz-Streit betreffend, de Anno 1691. Allerdurchläuchtigster, Großmächtigster und unüberwindlichster Römischer Käyser, auch zu Hungarn und Böhmen König,
Euer Käyserlichen Majestät seynd unsere allerunterthänigste, gehorsamste Dienste treuen Fleisses iederzeit zuvor.
Allergnädigster Herr,
EUer Käyserliche Majestät bey ietzigen ohne dem schwer obliegenden Reichs-väterlichen Geschäfften zu behelligen, veranlasset uns folgende unumgängliche Nothdurfft, welche Euer Käyserliche Majestät Ihro allerunterthänigst vortragen zu lassen, allergnädigst geruhen wollen. Als nach GOttes Willen unsers freundlich geliebten Vetters, Herrn Friedrichs, Hertzogs zu Sachsen Liebden dieses Zeitliche kurtzhin verlassen, haben dero hinterbliebene vier jüngere Herren Brüdere Liebden bey denen Reichs-Votis Gotha und Altenburg, sich einiger Concur-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/399>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.