einander hernach die Dictata zu
communiciren, vergleiche, oder, da dieser sich nicht darzu verstünde, solchen
Ort, so viel an ihme, maintenire. An dem geschicht unser Will und Meynung, und
wir sind euch mit Gnaden gewogen. Geben den 14. Septembris, Anno 1691.
Wilhelm Ernst, H. z. S. Johann Georg, H. z. S.
CXXII.
Schreiben Hertzog Wilhelm Ernsts zu Sachsen-Weimar, und Hertzog Johann Georgens
zu Sachsen-Eisenach, an den Käyser Leopoldum, den von Sachsen-Gotha ihnen
movirten Praecedenz-Streit betreffend, de Anno 1691.
Allerdurchläuchtigster, Großmächtigster und unüberwindlichster Römischer
Käyser, auch zu Hungarn und Böhmen König,
EUer Käyserliche Majestät bey ietzigen ohne dem schwer obliegenden
Reichs-väterlichen Geschäfften zu behelligen, veranlasset uns folgende
unumgängliche Nothdurfft, welche Euer Käyserliche Majestät Ihro
allerunterthänigst vortragen zu lassen, allergnädigst geruhen wollen. Als nach
GOttes Willen unsers freundlich geliebten Vetters, Herrn Friedrichs, Hertzogs zu
Sachsen Liebden dieses Zeitliche kurtzhin verlassen, haben dero hinterbliebene
vier jüngere Herren Brüdere Liebden bey denen Reichs-Votis Gotha und Altenburg,
sich einiger Concur-
einander hernach die Dictata zu
communiciren, vergleiche, oder, da dieser sich nicht darzu verstünde, solchen
Ort, so viel an ihme, maintenire. An dem geschicht unser Will und Meynung, und
wir sind euch mit Gnaden gewogen. Geben den 14. Septembris, Anno 1691.
Wilhelm Ernst, H. z. S. Johann Georg, H. z. S.
CXXII.
Schreiben Hertzog Wilhelm Ernsts zu Sachsen-Weimar, und Hertzog Johann Georgens
zu Sachsen-Eisenach, an den Käyser Leopoldum, den von Sachsen-Gotha ihnen
movirten Praecedenz-Streit betreffend, de Anno 1691.
Allerdurchläuchtigster, Großmächtigster und unüberwindlichster Römischer
Käyser, auch zu Hungarn und Böhmen König,
EUer Käyserliche Majestät bey ietzigen ohne dem schwer obliegenden
Reichs-väterlichen Geschäfften zu behelligen, veranlasset uns folgende
unumgängliche Nothdurfft, welche Euer Käyserliche Majestät Ihro
allerunterthänigst vortragen zu lassen, allergnädigst geruhen wollen. Als nach
GOttes Willen unsers freundlich geliebten Vetters, Herrn Friedrichs, Hertzogs zu
Sachsen Liebden dieses Zeitliche kurtzhin verlassen, haben dero hinterbliebene
vier jüngere Herren Brüdere Liebden bey denen Reichs-Votis Gotha und Altenburg,
sich einiger Concur-
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einander hernach die Dictata zu
communiciren, vergleiche, oder, da dieser sich nicht darzu verstünde, solchen
Ort, so viel an ihme, maintenire. An dem geschicht unser Will und Meynung, und
wir sind euch mit Gnaden gewogen. Geben den 14. Septembris, Anno 1691.</p><p>Wilhelm Ernst, H. z. S. Johann Georg, H. z. S.</p></div><div><head>CXXII.<lb/></head><l>Schreiben Hertzog Wilhelm Ernsts zu Sachsen-Weimar, und Hertzog Johann Georgens
zu Sachsen-Eisenach, an den Käyser Leopoldum, den von Sachsen-Gotha ihnen
movirten Praecedenz-Streit betreffend, de Anno 1691.</l></div><div><head>Allerdurchläuchtigster, Großmächtigster und unüberwindlichster Römischer
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Dienste treuen Fleisses iederzeit zuvor.<lb/></head></div><div><head>Allergnädigster Herr,<lb/></head><p>EUer Käyserliche Majestät bey ietzigen ohne dem schwer obliegenden
Reichs-väterlichen Geschäfften zu behelligen, veranlasset uns folgende
unumgängliche Nothdurfft, welche Euer Käyserliche Majestät Ihro
allerunterthänigst vortragen zu lassen, allergnädigst geruhen wollen. Als nach
GOttes Willen unsers freundlich geliebten Vetters, Herrn Friedrichs, Hertzogs zu
Sachsen Liebden dieses Zeitliche kurtzhin verlassen, haben dero hinterbliebene
vier jüngere Herren Brüdere Liebden bey denen Reichs-Votis Gotha und Altenburg,
sich einiger Concur-
</p></div></body></text></TEI>
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einander hernach die Dictata zu communiciren, vergleiche, oder, da dieser sich nicht darzu verstünde, solchen Ort, so viel an ihme, maintenire. An dem geschicht unser Will und Meynung, und wir sind euch mit Gnaden gewogen. Geben den 14. Septembris, Anno 1691.
Wilhelm Ernst, H. z. S. Johann Georg, H. z. S.
CXXII.
Schreiben Hertzog Wilhelm Ernsts zu Sachsen-Weimar, und Hertzog Johann Georgens zu Sachsen-Eisenach, an den Käyser Leopoldum, den von Sachsen-Gotha ihnen movirten Praecedenz-Streit betreffend, de Anno 1691. Allerdurchläuchtigster, Großmächtigster und unüberwindlichster Römischer Käyser, auch zu Hungarn und Böhmen König,
Euer Käyserlichen Majestät seynd unsere allerunterthänigste, gehorsamste Dienste treuen Fleisses iederzeit zuvor.
Allergnädigster Herr,
EUer Käyserliche Majestät bey ietzigen ohne dem schwer obliegenden Reichs-väterlichen Geschäfften zu behelligen, veranlasset uns folgende unumgängliche Nothdurfft, welche Euer Käyserliche Majestät Ihro allerunterthänigst vortragen zu lassen, allergnädigst geruhen wollen. Als nach GOttes Willen unsers freundlich geliebten Vetters, Herrn Friedrichs, Hertzogs zu Sachsen Liebden dieses Zeitliche kurtzhin verlassen, haben dero hinterbliebene vier jüngere Herren Brüdere Liebden bey denen Reichs-Votis Gotha und Altenburg, sich einiger Concur-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/399>, abgerufen am 28.12.2024.
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