ders dem Göttlichen Gnaden-Schutze treulichst erlasse, in allen
Begebenheiten zu verschulden.
Euer Excell. Hochwürden, und meiner Hochgeehrten Herren
Franckfurt am Mäyn, den 8. (18.) Novembris, 1690.
Dienst- und freund-williger, Emich Christian, Graf zu Leiningen.
CXIX.
Schreiben derer Grafen Johann Friedrichs und Wolffgangs Julii zu
Hohenlohe-Neuenstein an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn sie sich
über die wider sie, von Graf Ludwig Eberharden zu Leiningen, de facto
vorgenommene Spoliation beschweren, und um Satisfaction bitten, de Anno
1690.
P. P.
WAs bey Euer Excellenz, Hochwürden und unsern Hoch- und vielgeehrten Herren, wir
in Puncto derer von Graf Ludwig Eberhard zu Leiningen durch Frantzösische
Assistenz wider uns de Facto vorgenommenen Spoliation der vom Käyserlichen
Cammer-Gericht uns adjudicirten, und weit über Jahr und Tag in Possession
gehabten Dörffer, auch mit baarem Geld erkaufften Effecten, schon zu
verschiedenen mahlen, und zwar letzthin, den 20. Februarii, Anno 1673. aus
höchst gedrungener Noth angebracht und gebeten, das wird denenselben samt und
sonders ohne Zweifel noch in frischem Andencken hafften; Wenn aber die gebetene
Assistenz des Reichs bekannten Zustandes wegen uns bis dato nicht angedeyen
können, sondern wir bey denen bisherig höchst-
ders dem Göttlichen Gnaden-Schutze treulichst erlasse, in allen
Begebenheiten zu verschulden.
Euer Excell. Hochwürden, und meiner Hochgeehrten Herren
Franckfurt am Mäyn, den 8. (18.) Novembris, 1690.
Dienst- und freund-williger, Emich Christian, Graf zu Leiningen.
CXIX.
Schreiben derer Grafen Johann Friedrichs und Wolffgangs Julii zu
Hohenlohe-Neuenstein an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn sie sich
über die wider sie, von Graf Ludwig Eberharden zu Leiningen, de facto
vorgenommene Spoliation beschweren, und um Satisfaction bitten, de Anno
1690.
P. P.
WAs bey Euer Excellenz, Hochwürden und unsern Hoch- und vielgeehrten Herren, wir
in Puncto derer von Graf Ludwig Eberhard zu Leiningen durch Frantzösische
Assistenz wider uns de Facto vorgenommenen Spoliation der vom Käyserlichen
Cammer-Gericht uns adjudicirten, und weit über Jahr und Tag in Possession
gehabten Dörffer, auch mit baarem Geld erkaufften Effecten, schon zu
verschiedenen mahlen, und zwar letzthin, den 20. Februarii, Anno 1673. aus
höchst gedrungener Noth angebracht und gebeten, das wird denenselben samt und
sonders ohne Zweifel noch in frischem Andencken hafften; Wenn aber die gebetene
Assistenz des Reichs bekannten Zustandes wegen uns bis dato nicht angedeyen
können, sondern wir bey denen bisherig höchst-
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ders dem Göttlichen Gnaden-Schutze treulichst erlasse, in allen
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Hohenlohe-Neuenstein an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn sie sich
über die wider sie, von Graf Ludwig Eberharden zu Leiningen, de facto
vorgenommene Spoliation beschweren, und um Satisfaction bitten, de Anno
1690.</l><p>P. P.</p><p>WAs bey Euer Excellenz, Hochwürden und unsern Hoch- und vielgeehrten Herren, wir
in Puncto derer von Graf Ludwig Eberhard zu Leiningen durch Frantzösische
Assistenz wider uns de Facto vorgenommenen Spoliation der vom Käyserlichen
Cammer-Gericht uns adjudicirten, und weit über Jahr und Tag in Possession
gehabten Dörffer, auch mit baarem Geld erkaufften Effecten, schon zu
verschiedenen mahlen, und zwar letzthin, den 20. Februarii, Anno 1673. aus
höchst gedrungener Noth angebracht und gebeten, das wird denenselben samt und
sonders ohne Zweifel noch in frischem Andencken hafften; Wenn aber die gebetene
Assistenz des Reichs bekannten Zustandes wegen uns bis dato nicht angedeyen
können, sondern wir bey denen bisherig höchst-
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ders dem Göttlichen Gnaden-Schutze treulichst erlasse, in allen Begebenheiten zu verschulden.
Euer Excell. Hochwürden, und meiner Hochgeehrten Herren Franckfurt am Mäyn, den 8. (18.) Novembris, 1690.
Dienst- und freund-williger, Emich Christian, Graf zu Leiningen.
CXIX.
Schreiben derer Grafen Johann Friedrichs und Wolffgangs Julii zu Hohenlohe-Neuenstein an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn sie sich über die wider sie, von Graf Ludwig Eberharden zu Leiningen, de facto vorgenommene Spoliation beschweren, und um Satisfaction bitten, de Anno 1690. P. P.
WAs bey Euer Excellenz, Hochwürden und unsern Hoch- und vielgeehrten Herren, wir in Puncto derer von Graf Ludwig Eberhard zu Leiningen durch Frantzösische Assistenz wider uns de Facto vorgenommenen Spoliation der vom Käyserlichen Cammer-Gericht uns adjudicirten, und weit über Jahr und Tag in Possession gehabten Dörffer, auch mit baarem Geld erkaufften Effecten, schon zu verschiedenen mahlen, und zwar letzthin, den 20. Februarii, Anno 1673. aus höchst gedrungener Noth angebracht und gebeten, das wird denenselben samt und sonders ohne Zweifel noch in frischem Andencken hafften; Wenn aber die gebetene Assistenz des Reichs bekannten Zustandes wegen uns bis dato nicht angedeyen können, sondern wir bey denen bisherig höchst-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 351. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/387>, abgerufen am 24.11.2024.
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