genommen, sich auch nicht
mehr mit Huissiers, Birckenfeldisch- und eigenen Bedienten vergnügt, sondern
öffentlich und ohngescheuet, wie Beylage mit mehrerm ergiebet, meine Dörffer mit
Frantzösischen Partheyen, nachgehends mit der Guarnison zu Mäyntz anzufallen,
und die arme Einwohner gantz feindseliger Weise zur Huldigung zu zwingen,
begonnen, so, daß dergleichen Extremitäten täglich mehr zu besorgen stehen. Und
kan ich ohne Erstaunen nicht daran gedencken, daß offtbesagter mein Widerpart,
da alle Grafen zu Leiningen, mit Hindansetzung all des ihrigen und gröstem
Verlust, wie Reichs-kündig, zu Bezeugung ihrer Treu, aus dem Lande, und an diese
Seite des Rheins gewichen, dieser einige sich gantz trotziglich, zu höchster
Verunglimpffung Käyserlicher Autorität, und der Avocatorien, auch gantz
ärgerlicher Consequenz, auf Metz erhoben, und damit, und allen andern, zum Theil
obberührten Actionen, solche Proben zu Tage geleget, und noch täglich thut, daß
daraus nichts anders zu schliessen, als, es müsse ihme, unsers werthen Teutschen
Vaterlandes Ruin befördern zu helffen, nichts, denn an Macht und Kräfften
fehlen. Die vertrauliche Correspondenz mit dem Feinde wird kundbarlich
unterhalten, und dienet Ober-Amtmann Müller, so sich die meiste Zeit, wenn er
nemlich mir Schaden zuzufügen keine fügliche Gelegenheit ersiehet, oder aber
ieweilen in seinen privat Geschäfften einen Ritt auf Oberstein thut, in
feindlichen Lagern oder Guarnisonen finden lässet, gleichsam an statt eines
Residenten, die übrige Bediente aber wenden indessen nicht weniger, soviel an
ihnen ist, alle
genommen, sich auch nicht
mehr mit Huissiers, Birckenfeldisch- und eigenen Bedienten vergnügt, sondern
öffentlich und ohngescheuet, wie Beylage mit mehrerm ergiebet, meine Dörffer mit
Frantzösischen Partheyen, nachgehends mit der Guarnison zu Mäyntz anzufallen,
und die arme Einwohner gantz feindseliger Weise zur Huldigung zu zwingen,
begonnen, so, daß dergleichen Extremitäten täglich mehr zu besorgen stehen. Und
kan ich ohne Erstaunen nicht daran gedencken, daß offtbesagter mein Widerpart,
da alle Grafen zu Leiningen, mit Hindansetzung all des ihrigen und gröstem
Verlust, wie Reichs-kündig, zu Bezeugung ihrer Treu, aus dem Lande, und an diese
Seite des Rheins gewichen, dieser einige sich gantz trotziglich, zu höchster
Verunglimpffung Käyserlicher Autorität, und der Avocatorien, auch gantz
ärgerlicher Consequenz, auf Metz erhoben, und damit, und allen andern, zum Theil
obberührten Actionen, solche Proben zu Tage geleget, und noch täglich thut, daß
daraus nichts anders zu schliessen, als, es müsse ihme, unsers werthen Teutschen
Vaterlandes Ruin befördern zu helffen, nichts, denn an Macht und Kräfften
fehlen. Die vertrauliche Correspondenz mit dem Feinde wird kundbarlich
unterhalten, und dienet Ober-Amtmann Müller, so sich die meiste Zeit, wenn er
nemlich mir Schaden zuzufügen keine fügliche Gelegenheit ersiehet, oder aber
ieweilen in seinen privat Geschäfften einen Ritt auf Oberstein thut, in
feindlichen Lagern oder Guarnisonen finden lässet, gleichsam an statt eines
Residenten, die übrige Bediente aber wenden indessen nicht weniger, soviel an
ihnen ist, alle
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0385"n="349"/>
genommen, sich auch nicht
mehr mit Huissiers, Birckenfeldisch- und eigenen Bedienten vergnügt, sondern
öffentlich und ohngescheuet, wie Beylage mit mehrerm ergiebet, meine Dörffer mit
Frantzösischen Partheyen, nachgehends mit der Guarnison zu Mäyntz anzufallen,
und die arme Einwohner gantz feindseliger Weise zur Huldigung zu zwingen,
begonnen, so, daß dergleichen Extremitäten täglich mehr zu besorgen stehen. Und
kan ich ohne Erstaunen nicht daran gedencken, daß offtbesagter mein Widerpart,
da alle Grafen zu Leiningen, mit Hindansetzung all des ihrigen und gröstem
Verlust, wie Reichs-kündig, zu Bezeugung ihrer Treu, aus dem Lande, und an diese
Seite des Rheins gewichen, dieser einige sich gantz trotziglich, zu höchster
Verunglimpffung Käyserlicher Autorität, und der Avocatorien, auch gantz
ärgerlicher Consequenz, auf Metz erhoben, und damit, und allen andern, zum Theil
obberührten Actionen, solche Proben zu Tage geleget, und noch täglich thut, daß
daraus nichts anders zu schliessen, als, es müsse ihme, unsers werthen Teutschen
Vaterlandes Ruin befördern zu helffen, nichts, denn an Macht und Kräfften
fehlen. Die vertrauliche Correspondenz mit dem Feinde wird kundbarlich
unterhalten, und dienet Ober-Amtmann Müller, so sich die meiste Zeit, wenn er
nemlich mir Schaden zuzufügen keine fügliche Gelegenheit ersiehet, oder aber
ieweilen in seinen privat Geschäfften einen Ritt auf Oberstein thut, in
feindlichen Lagern oder Guarnisonen finden lässet, gleichsam an statt eines
Residenten, die übrige Bediente aber wenden indessen nicht weniger, soviel an
ihnen ist, alle
</p></div></body></text></TEI>
[349/0385]
genommen, sich auch nicht mehr mit Huissiers, Birckenfeldisch- und eigenen Bedienten vergnügt, sondern öffentlich und ohngescheuet, wie Beylage mit mehrerm ergiebet, meine Dörffer mit Frantzösischen Partheyen, nachgehends mit der Guarnison zu Mäyntz anzufallen, und die arme Einwohner gantz feindseliger Weise zur Huldigung zu zwingen, begonnen, so, daß dergleichen Extremitäten täglich mehr zu besorgen stehen. Und kan ich ohne Erstaunen nicht daran gedencken, daß offtbesagter mein Widerpart, da alle Grafen zu Leiningen, mit Hindansetzung all des ihrigen und gröstem Verlust, wie Reichs-kündig, zu Bezeugung ihrer Treu, aus dem Lande, und an diese Seite des Rheins gewichen, dieser einige sich gantz trotziglich, zu höchster Verunglimpffung Käyserlicher Autorität, und der Avocatorien, auch gantz ärgerlicher Consequenz, auf Metz erhoben, und damit, und allen andern, zum Theil obberührten Actionen, solche Proben zu Tage geleget, und noch täglich thut, daß daraus nichts anders zu schliessen, als, es müsse ihme, unsers werthen Teutschen Vaterlandes Ruin befördern zu helffen, nichts, denn an Macht und Kräfften fehlen. Die vertrauliche Correspondenz mit dem Feinde wird kundbarlich unterhalten, und dienet Ober-Amtmann Müller, so sich die meiste Zeit, wenn er nemlich mir Schaden zuzufügen keine fügliche Gelegenheit ersiehet, oder aber ieweilen in seinen privat Geschäfften einen Ritt auf Oberstein thut, in feindlichen Lagern oder Guarnisonen finden lässet, gleichsam an statt eines Residenten, die übrige Bediente aber wenden indessen nicht weniger, soviel an ihnen ist, alle
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 349. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/385>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.