Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

digst belieben, die so lang vertröstete Conferenz, zu gäntzlicher Hin- und Beylegung mehrerwehnter Gravaminum, nunmehro unverlängt bewerckstelligen, insonderheit aber, dero ohnlängst ausgestellten gnädigsten Erklärung nach, keine Simonie in Verkauffung der Pfarren mehr begehen zu lassen, oder widrigen gantz unverhofften Falls, wenn bey fernerer ohnverschuldeter Enthörung wir solche Remedirung höhern Orts in zuläßige Wege Rechtens, dem allschon vor Jahres Frist auf solchen gantz unvermuthenden Event von sämmtlicher Ritterschafft und Städten gefasseten Schluß zu Folge, wider Willen zu suchen uns unumgänglich genothsachet befinden, uns gnädigst nicht zu verdencken, die nichts destoweniger, unter Erlassung Göttlicher Gnaden-Hut, zu allem Hochfürstlichen langen Wohlergehen an Leib und Seel, in tieffester Devotion Zeit Lebens unausgesetzt beharren,

Euer Hochfürstlichen Gnaden

Datum Hildesheim, den 15. Octobris, Anno 1690.

unterthänigst treu-gehorsamste

Sämmtliche Ritterschafft und Städte dero Hochstiffts und Fürstenthums Hildesheim.
CXIIX.
Schreiben Graf Emich Christians zu Leiningen-Dachsburg an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn er sich über die vielen Beeinträchtigungen und Drangsalen, so ihm sein Herr Vetter, Graf Johann Carl August zu Leiningen-Heidesheim angethan, hefftig beschweret, und um kräfftigen Schutz wider selbigen bittet, de Anno 1690.

digst belieben, die so lang vertröstete Conferenz, zu gäntzlicher Hin- und Beylegung mehrerwehnter Gravaminum, nunmehro unverlängt bewerckstelligen, insonderheit aber, dero ohnlängst ausgestellten gnädigsten Erklärung nach, keine Simonie in Verkauffung der Pfarren mehr begehen zu lassen, oder widrigen gantz unverhofften Falls, wenn bey fernerer ohnverschuldeter Enthörung wir solche Remedirung höhern Orts in zuläßige Wege Rechtens, dem allschon vor Jahres Frist auf solchen gantz unvermuthenden Event von sämmtlicher Ritterschafft und Städten gefasseten Schluß zu Folge, wider Willen zu suchen uns unumgänglich genothsachet befinden, uns gnädigst nicht zu verdencken, die nichts destoweniger, unter Erlassung Göttlicher Gnaden-Hut, zu allem Hochfürstlichen langen Wohlergehen an Leib und Seel, in tieffester Devotion Zeit Lebens unausgesetzt beharren,

Euer Hochfürstlichen Gnaden

Datum Hildesheim, den 15. Octobris, Anno 1690.

unterthänigst treu-gehorsamste

Sämmtliche Ritterschafft und Städte dero Hochstiffts und Fürstenthums Hildesheim.
CXIIX.
Schreiben Graf Emich Christians zu Leiningen-Dachsburg an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn er sich über die vielen Beeinträchtigungen und Drangsalen, so ihm sein Herr Vetter, Graf Johann Carl August zu Leiningen-Heidesheim angethan, hefftig beschweret, und um kräfftigen Schutz wider selbigen bittet, de Anno 1690.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0382" n="346"/>
digst belieben, die so lang vertröstete Conferenz, zu gäntzlicher Hin-
                     und Beylegung mehrerwehnter Gravaminum, nunmehro unverlängt bewerckstelligen,
                     insonderheit aber, dero ohnlängst ausgestellten gnädigsten Erklärung nach, keine
                     Simonie in Verkauffung der Pfarren mehr begehen zu lassen, oder widrigen gantz
                     unverhofften Falls, wenn bey fernerer ohnverschuldeter Enthörung wir solche
                     Remedirung höhern Orts in zuläßige Wege Rechtens, dem allschon vor Jahres Frist
                     auf solchen gantz unvermuthenden Event von sämmtlicher Ritterschafft und Städten
                     gefasseten Schluß zu Folge, wider Willen zu suchen uns unumgänglich genothsachet
                     befinden, uns gnädigst nicht zu verdencken, die nichts destoweniger, unter
                     Erlassung Göttlicher Gnaden-Hut, zu allem Hochfürstlichen langen Wohlergehen an
                     Leib und Seel, in tieffester Devotion Zeit Lebens unausgesetzt beharren,</p>
        <p>Euer Hochfürstlichen Gnaden</p>
        <p>Datum Hildesheim, den 15. Octobris, Anno 1690.</p>
        <p>unterthänigst treu-gehorsamste</p>
        <l>Sämmtliche Ritterschafft und Städte dero Hochstiffts und Fürstenthums
                     Hildesheim.</l>
      </div>
      <div>
        <head>CXIIX.<lb/></head>
        <l>Schreiben Graf Emich Christians zu Leiningen-Dachsburg an die Reichs-Versammlung
                     zu Regenspurg, worinn er sich über die vielen Beeinträchtigungen und Drangsalen,
                     so ihm sein Herr Vetter, Graf Johann Carl August zu Leiningen-Heidesheim
                     angethan, hefftig beschweret, und um kräfftigen Schutz wider selbigen bittet, de
                     Anno 1690.</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[346/0382] digst belieben, die so lang vertröstete Conferenz, zu gäntzlicher Hin- und Beylegung mehrerwehnter Gravaminum, nunmehro unverlängt bewerckstelligen, insonderheit aber, dero ohnlängst ausgestellten gnädigsten Erklärung nach, keine Simonie in Verkauffung der Pfarren mehr begehen zu lassen, oder widrigen gantz unverhofften Falls, wenn bey fernerer ohnverschuldeter Enthörung wir solche Remedirung höhern Orts in zuläßige Wege Rechtens, dem allschon vor Jahres Frist auf solchen gantz unvermuthenden Event von sämmtlicher Ritterschafft und Städten gefasseten Schluß zu Folge, wider Willen zu suchen uns unumgänglich genothsachet befinden, uns gnädigst nicht zu verdencken, die nichts destoweniger, unter Erlassung Göttlicher Gnaden-Hut, zu allem Hochfürstlichen langen Wohlergehen an Leib und Seel, in tieffester Devotion Zeit Lebens unausgesetzt beharren, Euer Hochfürstlichen Gnaden Datum Hildesheim, den 15. Octobris, Anno 1690. unterthänigst treu-gehorsamste Sämmtliche Ritterschafft und Städte dero Hochstiffts und Fürstenthums Hildesheim. CXIIX. Schreiben Graf Emich Christians zu Leiningen-Dachsburg an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn er sich über die vielen Beeinträchtigungen und Drangsalen, so ihm sein Herr Vetter, Graf Johann Carl August zu Leiningen-Heidesheim angethan, hefftig beschweret, und um kräfftigen Schutz wider selbigen bittet, de Anno 1690.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/382
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 346. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/382>, abgerufen am 24.11.2024.