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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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dero Landes-Fürstlichen Regierung in schuldigster Devotion selbst behandreichten Gravaminum Ecclesiasticorum in Gnaden Statt gegeben, die zu solchem Ende gnädigst beliebte Conferenz, aus Mittel dero heimgelassener Regierung und eines hochwürdigen Dom-Capituls, zu Beybehaltung guten Vertrauens und aufrichtiger Einigkeit, Landes-Fürstlich geordnet, und dadurch allen obschwebenden Gravaminibus ein vor allemahl völlig und aus dem Grund abgeholffen, mithin zu aller politischen Glückseligkeit einen beständigen Grund dadurch geleget haben; So haben iedoch, was massen auf unser so billichmäßigst- als inständigstes Ansuchen, ausser einem blossen aus Euer Hochfürstlichen Gnaden geheimen Cantzley uns zurück gelieferten Recepisse, bis lang weiter nichts erfolget, sondern die so lange schon gnädigst vertröstete Remedirung vor als nach verweile, nicht ohne eine uns angetretene innerliche Betrübniß erfahren müssen. Gleichwie nun zwar zu Euer Hochfürstlichen Gnaden dero getreuesten Ritterschafft und Städte unterthänigstes unausgesetztes Vertrauen vor als nach fest gestellet bleibet, sie werden dieselbe bey all solchen höchstanliegenden Beschwerden fernerweit nicht gantz hülfflos und unerhört lassen, indessen aber sothane wider den Westphälischen Friedens-Schluß, den darinn kräfftigst confirmirten so theuer erworbenen Religions-Frieden, und die darinn verstattete vollkommene Gewissens-Freyheit denen Augspurgischen Confession-verwandten Unterthanen geraume Jahre her zugezogene Gravamina so gar nicht nachlassen, daß sich dieselbe vielmehr von Tage zu Tage häuffen, ja bey vielen es das Ansehen, als wären

dero Landes-Fürstlichen Regierung in schuldigster Devotion selbst behandreichten Gravaminum Ecclesiasticorum in Gnaden Statt gegeben, die zu solchem Ende gnädigst beliebte Conferenz, aus Mittel dero heimgelassener Regierung und eines hochwürdigen Dom-Capituls, zu Beybehaltung guten Vertrauens und aufrichtiger Einigkeit, Landes-Fürstlich geordnet, und dadurch allen obschwebenden Gravaminibus ein vor allemahl völlig und aus dem Grund abgeholffen, mithin zu aller politischen Glückseligkeit einen beständigen Grund dadurch geleget haben; So haben iedoch, was massen auf unser so billichmäßigst- als inständigstes Ansuchen, ausser einem blossen aus Euer Hochfürstlichen Gnaden geheimen Cantzley uns zurück gelieferten Recepisse, bis lang weiter nichts erfolget, sondern die so lange schon gnädigst vertröstete Remedirung vor als nach verweile, nicht ohne eine uns angetretene innerliche Betrübniß erfahren müssen. Gleichwie nun zwar zu Euer Hochfürstlichen Gnaden dero getreuesten Ritterschafft und Städte unterthänigstes unausgesetztes Vertrauen vor als nach fest gestellet bleibet, sie werden dieselbe bey all solchen höchstanliegenden Beschwerden fernerweit nicht gantz hülfflos und unerhört lassen, indessen aber sothane wider den Westphälischen Friedens-Schluß, den darinn kräfftigst confirmirten so theuer erworbenen Religions-Frieden, und die darinn verstattete vollkommene Gewissens-Freyheit denen Augspurgischen Confession-verwandten Unterthanen geraume Jahre her zugezogene Gravamina so gar nicht nachlassen, daß sich dieselbe vielmehr von Tage zu Tage häuffen, ja bey vielen es das Ansehen, als wären

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[343/0379] dero Landes-Fürstlichen Regierung in schuldigster Devotion selbst behandreichten Gravaminum Ecclesiasticorum in Gnaden Statt gegeben, die zu solchem Ende gnädigst beliebte Conferenz, aus Mittel dero heimgelassener Regierung und eines hochwürdigen Dom-Capituls, zu Beybehaltung guten Vertrauens und aufrichtiger Einigkeit, Landes-Fürstlich geordnet, und dadurch allen obschwebenden Gravaminibus ein vor allemahl völlig und aus dem Grund abgeholffen, mithin zu aller politischen Glückseligkeit einen beständigen Grund dadurch geleget haben; So haben iedoch, was massen auf unser so billichmäßigst- als inständigstes Ansuchen, ausser einem blossen aus Euer Hochfürstlichen Gnaden geheimen Cantzley uns zurück gelieferten Recepisse, bis lang weiter nichts erfolget, sondern die so lange schon gnädigst vertröstete Remedirung vor als nach verweile, nicht ohne eine uns angetretene innerliche Betrübniß erfahren müssen. Gleichwie nun zwar zu Euer Hochfürstlichen Gnaden dero getreuesten Ritterschafft und Städte unterthänigstes unausgesetztes Vertrauen vor als nach fest gestellet bleibet, sie werden dieselbe bey all solchen höchstanliegenden Beschwerden fernerweit nicht gantz hülfflos und unerhört lassen, indessen aber sothane wider den Westphälischen Friedens-Schluß, den darinn kräfftigst confirmirten so theuer erworbenen Religions-Frieden, und die darinn verstattete vollkommene Gewissens-Freyheit denen Augspurgischen Confession-verwandten Unterthanen geraume Jahre her zugezogene Gravamina so gar nicht nachlassen, daß sich dieselbe vielmehr von Tage zu Tage häuffen, ja bey vielen es das Ansehen, als wären

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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 343. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/379>, abgerufen am 25.11.2024.