dencken tragen werden; So ersuchen Euer Hochfürstliche Gnaden wir
hiemit unterthänigst, die wollen gnädigst geruhen, zu obigem Zweck nicht allein
eine gewisse Zeit, sondern auch einige moderate, Fried und Einigkeit liebende
Personen, sowohl aus dem Mittel eines hochwürdigen Dom-Capituls, als dero
Räthen, zu ernennen, und solchen die Erledig- und Wegräumung mehr gedachte
Beschwerden dergestalt zu committiren, wie deßfalls zu Euren Hochfürstlichen
Gnaden, dero getreueste Ritterschafft und Städte das unterthänigste gerechteste
Vertrauen gestellet haben. Wie dadurch ein aufrichtiges Vernehmen, als ein
vollkommenes Band aller menschlichen Societät, gestifftet, gute Harmonie
zwischen Haupt und Gliedern stabiliret, und folglich innerliche Ruhe und die
allgemeine Wohlfahrt erhalten und befördert wird; Also zweifeln auch in diesem
billichmäßigen Gesuch an gnädigst gewieriger Deferirung nicht, welche wir nicht
alleine zu Euer Hochfürstlichen Gnaden unsterblichen Gloire auf die Nachkommen
zu rühmen, sondern auch äusserstem unsern Vermögen nach, ja, da nöthig, mit
willigster Darsetzung Gutes und Blutes, um dieselbe zu verdienen, nimmer
ermangeln werden, nechst getreuester Erlassung Euer Hochfürstlichen Gnaden in
den allwaltigen Gnaden-Schutz GOttes, zu gesundem langen Leben, glücklichster
Regierung, samt allem selbst erwünschenden Hochfürstl. Wohlergehen an Leib und
Seel beharrende,
Euer Hochfürstlichen Gnaden
Datum Hildesheim, den 27. Junii, Anno 1690.
unterthänigste treu-gehorsamste, Sämmtliche Ritterschafft und Städte.
dencken tragen werden; So ersuchen Euer Hochfürstliche Gnaden wir
hiemit unterthänigst, die wollen gnädigst geruhen, zu obigem Zweck nicht allein
eine gewisse Zeit, sondern auch einige moderate, Fried und Einigkeit liebende
Personen, sowohl aus dem Mittel eines hochwürdigen Dom-Capituls, als dero
Räthen, zu ernennen, und solchen die Erledig- und Wegräumung mehr gedachte
Beschwerden dergestalt zu committiren, wie deßfalls zu Euren Hochfürstlichen
Gnaden, dero getreueste Ritterschafft und Städte das unterthänigste gerechteste
Vertrauen gestellet haben. Wie dadurch ein aufrichtiges Vernehmen, als ein
vollkommenes Band aller menschlichen Societät, gestifftet, gute Harmonie
zwischen Haupt und Gliedern stabiliret, und folglich innerliche Ruhe und die
allgemeine Wohlfahrt erhalten und befördert wird; Also zweifeln auch in diesem
billichmäßigen Gesuch an gnädigst gewieriger Deferirung nicht, welche wir nicht
alleine zu Euer Hochfürstlichen Gnaden unsterblichen Gloire auf die Nachkommen
zu rühmen, sondern auch äusserstem unsern Vermögen nach, ja, da nöthig, mit
willigster Darsetzung Gutes und Blutes, um dieselbe zu verdienen, nimmer
ermangeln werden, nechst getreuester Erlassung Euer Hochfürstlichen Gnaden in
den allwaltigen Gnaden-Schutz GOttes, zu gesundem langen Leben, glücklichster
Regierung, samt allem selbst erwünschenden Hochfürstl. Wohlergehen an Leib und
Seel beharrende,
Euer Hochfürstlichen Gnaden
Datum Hildesheim, den 27. Junii, Anno 1690.
unterthänigste treu-gehorsamste, Sämmtliche Ritterschafft und Städte.
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dencken tragen werden; So ersuchen Euer Hochfürstliche Gnaden wir
hiemit unterthänigst, die wollen gnädigst geruhen, zu obigem Zweck nicht allein
eine gewisse Zeit, sondern auch einige moderate, Fried und Einigkeit liebende
Personen, sowohl aus dem Mittel eines hochwürdigen Dom-Capituls, als dero
Räthen, zu ernennen, und solchen die Erledig- und Wegräumung mehr gedachte
Beschwerden dergestalt zu committiren, wie deßfalls zu Euren Hochfürstlichen
Gnaden, dero getreueste Ritterschafft und Städte das unterthänigste gerechteste
Vertrauen gestellet haben. Wie dadurch ein aufrichtiges Vernehmen, als ein
vollkommenes Band aller menschlichen Societät, gestifftet, gute Harmonie
zwischen Haupt und Gliedern stabiliret, und folglich innerliche Ruhe und die
allgemeine Wohlfahrt erhalten und befördert wird; Also zweifeln auch in diesem
billichmäßigen Gesuch an gnädigst gewieriger Deferirung nicht, welche wir nicht
alleine zu Euer Hochfürstlichen Gnaden unsterblichen Gloire auf die Nachkommen
zu rühmen, sondern auch äusserstem unsern Vermögen nach, ja, da nöthig, mit
willigster Darsetzung Gutes und Blutes, um dieselbe zu verdienen, nimmer
ermangeln werden, nechst getreuester Erlassung Euer Hochfürstlichen Gnaden in
den allwaltigen Gnaden-Schutz GOttes, zu gesundem langen Leben, glücklichster
Regierung, samt allem selbst erwünschenden Hochfürstl. Wohlergehen an Leib und
Seel beharrende,</p><p>Euer Hochfürstlichen Gnaden</p><p>Datum Hildesheim, den 27. Junii, Anno 1690.</p><p>unterthänigste treu-gehorsamste, Sämmtliche Ritterschafft und Städte.</p></div></body></text></TEI>
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dencken tragen werden; So ersuchen Euer Hochfürstliche Gnaden wir hiemit unterthänigst, die wollen gnädigst geruhen, zu obigem Zweck nicht allein eine gewisse Zeit, sondern auch einige moderate, Fried und Einigkeit liebende Personen, sowohl aus dem Mittel eines hochwürdigen Dom-Capituls, als dero Räthen, zu ernennen, und solchen die Erledig- und Wegräumung mehr gedachte Beschwerden dergestalt zu committiren, wie deßfalls zu Euren Hochfürstlichen Gnaden, dero getreueste Ritterschafft und Städte das unterthänigste gerechteste Vertrauen gestellet haben. Wie dadurch ein aufrichtiges Vernehmen, als ein vollkommenes Band aller menschlichen Societät, gestifftet, gute Harmonie zwischen Haupt und Gliedern stabiliret, und folglich innerliche Ruhe und die allgemeine Wohlfahrt erhalten und befördert wird; Also zweifeln auch in diesem billichmäßigen Gesuch an gnädigst gewieriger Deferirung nicht, welche wir nicht alleine zu Euer Hochfürstlichen Gnaden unsterblichen Gloire auf die Nachkommen zu rühmen, sondern auch äusserstem unsern Vermögen nach, ja, da nöthig, mit willigster Darsetzung Gutes und Blutes, um dieselbe zu verdienen, nimmer ermangeln werden, nechst getreuester Erlassung Euer Hochfürstlichen Gnaden in den allwaltigen Gnaden-Schutz GOttes, zu gesundem langen Leben, glücklichster Regierung, samt allem selbst erwünschenden Hochfürstl. Wohlergehen an Leib und Seel beharrende,
Euer Hochfürstlichen Gnaden
Datum Hildesheim, den 27. Junii, Anno 1690.
unterthänigste treu-gehorsamste, Sämmtliche Ritterschafft und Städte.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 333. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/369>, abgerufen am 25.11.2024.
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