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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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stracks zuwider, und also um so vielmehr dermahleins gäntzlich abzustellen, und gründlich aus dem Wege zu räumen sind, ie länger wir dieselbe in stiller Gedult übertragen, und um dero billich-mäßige Remedirung viele Jahre unterthänigst, aber mehrentheils vergeblich und ohne Effect gebeten, geseuffzet und geflehet haben; Also tragen zu Euer Hochfürstl. Gnaden wir das unterthänigste Vertrauen, sie werden dero von GOtt verliehenem hohen Verstande nach, dieselbe reifflich erwegen, das Seuffzen so vieler dadurch beschwerter Unterthanen zu mitleidigem Hertzen fassen, und denen nunmehro Landes-Fürst- und väterlich abhelffen, wie es den angezogenen Reichs-kündigen Rechten, und darauf fundirten Pactis publicis allerdings gemäß ist, und dadurch Eure Hochfürstl. Gnaden fernerweit unterthänigst anzulauffen und zu beunruhigen, uns alle befugte Ursache benehmen, welches um Eure Hochfürstl. Gnaden wir mit allen unterthänigsten Dienst-Bezeugungen, äuserstem Vermögen nach, auch, da es nöthig, mit Darsetzung Guts und Bluts, zu demeriren Zeit Lebens nicht ermangeln werden, die in getreuester Erlassung Göttlicher Obhut, zu langfristlicher Gesundheit, höchstbeglückter Regierung, und allem selbst erwehlenden Hochfürstl. Wohlergehen, auch unterthänigster Empfehlung zu dero beharrlichen Hochfürstl. Milde und Gnade, bis auf den letzten Odem unausgesetzt verbleiben,

Euer Hochfürstlichen Gnaden

unterthänigste treu-gehorsamste, Sämmtliche Ritterschafft und Städte des Stiffts Hildesheim.

stracks zuwider, und also um so vielmehr dermahleins gäntzlich abzustellen, und gründlich aus dem Wege zu räumen sind, ie länger wir dieselbe in stiller Gedult übertragen, und um dero billich-mäßige Remedirung viele Jahre unterthänigst, aber mehrentheils vergeblich und ohne Effect gebeten, geseuffzet und geflehet haben; Also tragen zu Euer Hochfürstl. Gnaden wir das unterthänigste Vertrauen, sie werden dero von GOtt verliehenem hohen Verstande nach, dieselbe reifflich erwegen, das Seuffzen so vieler dadurch beschwerter Unterthanen zu mitleidigem Hertzen fassen, und denen nunmehro Landes-Fürst- und väterlich abhelffen, wie es den angezogenen Reichs-kündigen Rechten, und darauf fundirten Pactis publicis allerdings gemäß ist, und dadurch Eure Hochfürstl. Gnaden fernerweit unterthänigst anzulauffen und zu beunruhigen, uns alle befugte Ursache benehmen, welches um Eure Hochfürstl. Gnaden wir mit allen unterthänigsten Dienst-Bezeugungen, äuserstem Vermögen nach, auch, da es nöthig, mit Darsetzung Guts und Bluts, zu demeriren Zeit Lebens nicht ermangeln werden, die in getreuester Erlassung Göttlicher Obhut, zu langfristlicher Gesundheit, höchstbeglückter Regierung, und allem selbst erwehlenden Hochfürstl. Wohlergehen, auch unterthänigster Empfehlung zu dero beharrlichen Hochfürstl. Milde und Gnade, bis auf den letzten Odem unausgesetzt verbleiben,

Euer Hochfürstlichen Gnaden

unterthänigste treu-gehorsamste, Sämmtliche Ritterschafft und Städte des Stiffts Hildesheim.

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                     GOtt verliehenem hohen Verstande nach, dieselbe reifflich erwegen, das Seuffzen
                     so vieler dadurch beschwerter Unterthanen zu mitleidigem Hertzen fassen, und
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                     und zu beunruhigen, uns alle befugte Ursache benehmen, welches um Eure
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[313/0349] stracks zuwider, und also um so vielmehr dermahleins gäntzlich abzustellen, und gründlich aus dem Wege zu räumen sind, ie länger wir dieselbe in stiller Gedult übertragen, und um dero billich-mäßige Remedirung viele Jahre unterthänigst, aber mehrentheils vergeblich und ohne Effect gebeten, geseuffzet und geflehet haben; Also tragen zu Euer Hochfürstl. Gnaden wir das unterthänigste Vertrauen, sie werden dero von GOtt verliehenem hohen Verstande nach, dieselbe reifflich erwegen, das Seuffzen so vieler dadurch beschwerter Unterthanen zu mitleidigem Hertzen fassen, und denen nunmehro Landes-Fürst- und väterlich abhelffen, wie es den angezogenen Reichs-kündigen Rechten, und darauf fundirten Pactis publicis allerdings gemäß ist, und dadurch Eure Hochfürstl. Gnaden fernerweit unterthänigst anzulauffen und zu beunruhigen, uns alle befugte Ursache benehmen, welches um Eure Hochfürstl. Gnaden wir mit allen unterthänigsten Dienst-Bezeugungen, äuserstem Vermögen nach, auch, da es nöthig, mit Darsetzung Guts und Bluts, zu demeriren Zeit Lebens nicht ermangeln werden, die in getreuester Erlassung Göttlicher Obhut, zu langfristlicher Gesundheit, höchstbeglückter Regierung, und allem selbst erwehlenden Hochfürstl. Wohlergehen, auch unterthänigster Empfehlung zu dero beharrlichen Hochfürstl. Milde und Gnade, bis auf den letzten Odem unausgesetzt verbleiben, Euer Hochfürstlichen Gnaden unterthänigste treu-gehorsamste, Sämmtliche Ritterschafft und Städte des Stiffts Hildesheim.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/349>, abgerufen am 28.11.2024.