Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an
Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie demselben ihre Religions-Beschwerden
ausführlich vorstellen, und selbigen abzuhelffen bitten, de Anno 1688.
Hochwürdigster, Hochgebohrner Bischoff, gnädigster Landes-Fürst und
Herr,
DEmnach Eure Hochfürstliche Gnaden unter der Hülffe des Höchsten, die Regierung
dero von GOtt ihro gnädigst anvertrauten Hoch-Stiffts und Fürstenthums
Hildesheim, zu sonderbarer Freude des gantzen Landes, und aller
Stiffts-Eingesessenen, ohnlängst, gebe GOtt! auf viele Jahr würcklich
angetreten, auch damit derselbe bey anscheinenden gefährlichen Läufften in gute
Verfassung und Sicherheit gesetzt und erhalten, von aller unbillichen Gewalt, so
viel möglich, conserviret, hergegen aber, was zu dessen Aufnahm und Bestem
gereichen kan, allermöglichst befördert werden möge, einen öffentlichen
Land-Tag, dem uralten von vielen Seculis üblichen Herkommen nach, auszuschreiben
ihr gnädigst
Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an
Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie demselben ihre Religions-Beschwerden
ausführlich vorstellen, und selbigen abzuhelffen bitten, de Anno 1688.
Hochwürdigster, Hochgebohrner Bischoff, gnädigster Landes-Fürst und
Herr,
DEmnach Eure Hochfürstliche Gnaden unter der Hülffe des Höchsten, die Regierung
dero von GOtt ihro gnädigst anvertrauten Hoch-Stiffts und Fürstenthums
Hildesheim, zu sonderbarer Freude des gantzen Landes, und aller
Stiffts-Eingesessenen, ohnlängst, gebe GOtt! auf viele Jahr würcklich
angetreten, auch damit derselbe bey anscheinenden gefährlichen Läufften in gute
Verfassung und Sicherheit gesetzt und erhalten, von aller unbillichen Gewalt, so
viel möglich, conserviret, hergegen aber, was zu dessen Aufnahm und Bestem
gereichen kan, allermöglichst befördert werden möge, einen öffentlichen
Land-Tag, dem uralten von vielen Seculis üblichen Herkommen nach, auszuschreiben
ihr gnädigst
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0334"n="298"/></div><div><head>Reichs-Städtische.<lb/></head><l>Rheinische Banck.</l><l>Worms.</l><l>Mühlhausen.</l><l>Nordhausen.</l><l>Oberländische Banck.</l><l>Nürnberg.</l><l>Rotenburg.</l><l>Memmingen.</l></div><div><head>CIX.<lb/></head><l>Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an
Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie demselben ihre Religions-Beschwerden
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Herr,<lb/></head><p>DEmnach Eure Hochfürstliche Gnaden unter der Hülffe des Höchsten, die Regierung
dero von GOtt ihro gnädigst anvertrauten Hoch-Stiffts und Fürstenthums
Hildesheim, zu sonderbarer Freude des gantzen Landes, und aller
Stiffts-Eingesessenen, ohnlängst, gebe GOtt! auf viele Jahr würcklich
angetreten, auch damit derselbe bey anscheinenden gefährlichen Läufften in gute
Verfassung und Sicherheit gesetzt und erhalten, von aller unbillichen Gewalt, so
viel möglich, conserviret, hergegen aber, was zu dessen Aufnahm und Bestem
gereichen kan, allermöglichst befördert werden möge, einen öffentlichen
Land-Tag, dem uralten von vielen Seculis üblichen Herkommen nach, auszuschreiben
ihr gnädigst
</p></div></body></text></TEI>
[298/0334]
Reichs-Städtische.
Rheinische Banck. Worms. Mühlhausen. Nordhausen. Oberländische Banck. Nürnberg. Rotenburg. Memmingen. CIX.
Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie demselben ihre Religions-Beschwerden ausführlich vorstellen, und selbigen abzuhelffen bitten, de Anno 1688. Hochwürdigster, Hochgebohrner Bischoff, gnädigster Landes-Fürst und Herr,
DEmnach Eure Hochfürstliche Gnaden unter der Hülffe des Höchsten, die Regierung dero von GOtt ihro gnädigst anvertrauten Hoch-Stiffts und Fürstenthums Hildesheim, zu sonderbarer Freude des gantzen Landes, und aller Stiffts-Eingesessenen, ohnlängst, gebe GOtt! auf viele Jahr würcklich angetreten, auch damit derselbe bey anscheinenden gefährlichen Läufften in gute Verfassung und Sicherheit gesetzt und erhalten, von aller unbillichen Gewalt, so viel möglich, conserviret, hergegen aber, was zu dessen Aufnahm und Bestem gereichen kan, allermöglichst befördert werden möge, einen öffentlichen Land-Tag, dem uralten von vielen Seculis üblichen Herkommen nach, auszuschreiben ihr gnädigst
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/334>, abgerufen am 28.12.2024.
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