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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Reichs-Städtische.
Rheinische Banck. Worms. Mühlhausen. Nordhausen. Oberländische Banck. Nürnberg. Rotenburg. Memmingen.
CIX.
Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie demselben ihre Religions-Beschwerden ausführlich vorstellen, und selbigen abzuhelffen bitten, de Anno 1688.
Hochwürdigster, Hochgebohrner Bischoff, gnädigster Landes-Fürst und Herr,

DEmnach Eure Hochfürstliche Gnaden unter der Hülffe des Höchsten, die Regierung dero von GOtt ihro gnädigst anvertrauten Hoch-Stiffts und Fürstenthums Hildesheim, zu sonderbarer Freude des gantzen Landes, und aller Stiffts-Eingesessenen, ohnlängst, gebe GOtt! auf viele Jahr würcklich angetreten, auch damit derselbe bey anscheinenden gefährlichen Läufften in gute Verfassung und Sicherheit gesetzt und erhalten, von aller unbillichen Gewalt, so viel möglich, conserviret, hergegen aber, was zu dessen Aufnahm und Bestem gereichen kan, allermöglichst befördert werden möge, einen öffentlichen Land-Tag, dem uralten von vielen Seculis üblichen Herkommen nach, auszuschreiben ihr gnädigst

Reichs-Städtische.
Rheinische Banck. Worms. Mühlhausen. Nordhausen. Oberländische Banck. Nürnberg. Rotenburg. Memmingen.
CIX.
Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie demselben ihre Religions-Beschwerden ausführlich vorstellen, und selbigen abzuhelffen bitten, de Anno 1688.
Hochwürdigster, Hochgebohrner Bischoff, gnädigster Landes-Fürst und Herr,

DEmnach Eure Hochfürstliche Gnaden unter der Hülffe des Höchsten, die Regierung dero von GOtt ihro gnädigst anvertrauten Hoch-Stiffts und Fürstenthums Hildesheim, zu sonderbarer Freude des gantzen Landes, und aller Stiffts-Eingesessenen, ohnlängst, gebe GOtt! auf viele Jahr würcklich angetreten, auch damit derselbe bey anscheinenden gefährlichen Läufften in gute Verfassung und Sicherheit gesetzt und erhalten, von aller unbillichen Gewalt, so viel möglich, conserviret, hergegen aber, was zu dessen Aufnahm und Bestem gereichen kan, allermöglichst befördert werden möge, einen öffentlichen Land-Tag, dem uralten von vielen Seculis üblichen Herkommen nach, auszuschreiben ihr gnädigst

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                     Hildesheim, zu sonderbarer Freude des gantzen Landes, und aller
                     Stiffts-Eingesessenen, ohnlängst, gebe GOtt! auf viele Jahr würcklich
                     angetreten, auch damit derselbe bey anscheinenden gefährlichen Läufften in gute
                     Verfassung und Sicherheit gesetzt und erhalten, von aller unbillichen Gewalt, so
                     viel möglich, conserviret, hergegen aber, was zu dessen Aufnahm und Bestem
                     gereichen kan, allermöglichst befördert werden möge, einen öffentlichen
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[298/0334] Reichs-Städtische. Rheinische Banck. Worms. Mühlhausen. Nordhausen. Oberländische Banck. Nürnberg. Rotenburg. Memmingen. CIX. Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie demselben ihre Religions-Beschwerden ausführlich vorstellen, und selbigen abzuhelffen bitten, de Anno 1688. Hochwürdigster, Hochgebohrner Bischoff, gnädigster Landes-Fürst und Herr, DEmnach Eure Hochfürstliche Gnaden unter der Hülffe des Höchsten, die Regierung dero von GOtt ihro gnädigst anvertrauten Hoch-Stiffts und Fürstenthums Hildesheim, zu sonderbarer Freude des gantzen Landes, und aller Stiffts-Eingesessenen, ohnlängst, gebe GOtt! auf viele Jahr würcklich angetreten, auch damit derselbe bey anscheinenden gefährlichen Läufften in gute Verfassung und Sicherheit gesetzt und erhalten, von aller unbillichen Gewalt, so viel möglich, conserviret, hergegen aber, was zu dessen Aufnahm und Bestem gereichen kan, allermöglichst befördert werden möge, einen öffentlichen Land-Tag, dem uralten von vielen Seculis üblichen Herkommen nach, auszuschreiben ihr gnädigst

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/334>, abgerufen am 28.12.2024.