handeln oder thun lassen zu wollen, von dero Ober-Oesterreichischen Regierung
der Effect noch nicht gegeben, sondern vielmehr so gar, daß durch dieselbe auch
der von des Herrn Ertz-Bischoffs zu Saltzburg Fürstlichen Gnaden, vor die aus
ihrem Ertz-Stifft, der Evangelischen Lehre halber, Emigrirte, vertröstete und
erwartete Erfolg gehindert und intervertiret worden, unvermuthet zu vernehmen
ist; Inmassen denn, und an statt, da unsere gnädigste und gnädige Herren
Principalen, auch Obere und Committenten zuverläßig geglaubet, daß denen sowohl
von des verstorbenen Herrn Cardinals Fürstlichen Eminenz, als des ietzo
regirenden Herrn Ertz-Bischoffs Fürstlichen Gnaden, Innhalts derer vom 3.
Martii, und 30. Octobris, Styl. nov. letzt abgewichenen Jahrs, zurückgelassenen
Antwort-Schreiben, von sich gegebenen billichsten Erklärung und gethanem
Anerbieten, zu Erhalt- und Fortpflantzung guten Vernehmens und Intelligenz mit
andern löblichen Ständen, auch bestmöglichsten Beobachtung der heilsamen
Reichs-Satzungen, denenjenigen Emigrirten, so ihres Glaubens halber, und daß sie
der Evangelischen Religion gäntzlich zugethan, glaubwürdige obrigkeitliche
Attestata beybringen würden, ihre sowohl unmündig- als erwachsene Kinder, so
nicht Catholisch seyn wolten, ohnweigerlich abfolgen lassen, auch die freye
Handlung mit ihren Haab und Gütern, der Gebühr und Billichkeit nach, verstatten
zu wollen, würcklich nachgegangen werden würde; Zumahln da nicht allein die
desiderirte Attestata vorhanden gewesen, und würcklich produciret worden,
sondern noch darzu von des Herrn Administratoris und Hertzogs
handeln oder thun lassen zu wollen, von dero Ober-Oesterreichischen Regierung
der Effect noch nicht gegeben, sondern vielmehr so gar, daß durch dieselbe auch
der von des Herrn Ertz-Bischoffs zu Saltzburg Fürstlichen Gnaden, vor die aus
ihrem Ertz-Stifft, der Evangelischen Lehre halber, Emigrirte, vertröstete und
erwartete Erfolg gehindert und intervertiret worden, unvermuthet zu vernehmen
ist; Inmassen denn, und an statt, da unsere gnädigste und gnädige Herren
Principalen, auch Obere und Committenten zuverläßig geglaubet, daß denen sowohl
von des verstorbenen Herrn Cardinals Fürstlichen Eminenz, als des ietzo
regirenden Herrn Ertz-Bischoffs Fürstlichen Gnaden, Innhalts derer vom 3.
Martii, und 30. Octobris, Styl. nov. letzt abgewichenen Jahrs, zurückgelassenen
Antwort-Schreiben, von sich gegebenen billichsten Erklärung und gethanem
Anerbieten, zu Erhalt- und Fortpflantzung guten Vernehmens und Intelligenz mit
andern löblichen Ständen, auch bestmöglichsten Beobachtung der heilsamen
Reichs-Satzungen, denenjenigen Emigrirten, so ihres Glaubens halber, und daß sie
der Evangelischen Religion gäntzlich zugethan, glaubwürdige obrigkeitliche
Attestata beybringen würden, ihre sowohl unmündig- als erwachsene Kinder, so
nicht Catholisch seyn wolten, ohnweigerlich abfolgen lassen, auch die freye
Handlung mit ihren Haab und Gütern, der Gebühr und Billichkeit nach, verstatten
zu wollen, würcklich nachgegangen werden würde; Zumahln da nicht allein die
desiderirte Attestata vorhanden gewesen, und würcklich produciret worden,
sondern noch darzu von des Herrn Administratoris und Hertzogs
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0322"n="286"/>
handeln oder thun lassen zu wollen, von dero Ober-Oesterreichischen Regierung
der Effect noch nicht gegeben, sondern vielmehr so gar, daß durch dieselbe auch
der von des Herrn Ertz-Bischoffs zu Saltzburg Fürstlichen Gnaden, vor die aus
ihrem Ertz-Stifft, der Evangelischen Lehre halber, Emigrirte, vertröstete und
erwartete Erfolg gehindert und intervertiret worden, unvermuthet zu vernehmen
ist; Inmassen denn, und an statt, da unsere gnädigste und gnädige Herren
Principalen, auch Obere und Committenten zuverläßig geglaubet, daß denen sowohl
von des verstorbenen Herrn Cardinals Fürstlichen Eminenz, als des ietzo
regirenden Herrn Ertz-Bischoffs Fürstlichen Gnaden, Innhalts derer vom 3.
Martii, und 30. Octobris, Styl. nov. letzt abgewichenen Jahrs, zurückgelassenen
Antwort-Schreiben, von sich gegebenen billichsten Erklärung und gethanem
Anerbieten, zu Erhalt- und Fortpflantzung guten Vernehmens und Intelligenz mit
andern löblichen Ständen, auch bestmöglichsten Beobachtung der heilsamen
Reichs-Satzungen, denenjenigen Emigrirten, so ihres Glaubens halber, und daß sie
der Evangelischen Religion gäntzlich zugethan, glaubwürdige obrigkeitliche
Attestata beybringen würden, ihre sowohl unmündig- als erwachsene Kinder, so
nicht Catholisch seyn wolten, ohnweigerlich abfolgen lassen, auch die freye
Handlung mit ihren Haab und Gütern, der Gebühr und Billichkeit nach, verstatten
zu wollen, würcklich nachgegangen werden würde; Zumahln da nicht allein die
desiderirte Attestata vorhanden gewesen, und würcklich produciret worden,
sondern noch darzu von des Herrn Administratoris und Hertzogs
</p></div></body></text></TEI>
[286/0322]
handeln oder thun lassen zu wollen, von dero Ober-Oesterreichischen Regierung der Effect noch nicht gegeben, sondern vielmehr so gar, daß durch dieselbe auch der von des Herrn Ertz-Bischoffs zu Saltzburg Fürstlichen Gnaden, vor die aus ihrem Ertz-Stifft, der Evangelischen Lehre halber, Emigrirte, vertröstete und erwartete Erfolg gehindert und intervertiret worden, unvermuthet zu vernehmen ist; Inmassen denn, und an statt, da unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch Obere und Committenten zuverläßig geglaubet, daß denen sowohl von des verstorbenen Herrn Cardinals Fürstlichen Eminenz, als des ietzo regirenden Herrn Ertz-Bischoffs Fürstlichen Gnaden, Innhalts derer vom 3. Martii, und 30. Octobris, Styl. nov. letzt abgewichenen Jahrs, zurückgelassenen Antwort-Schreiben, von sich gegebenen billichsten Erklärung und gethanem Anerbieten, zu Erhalt- und Fortpflantzung guten Vernehmens und Intelligenz mit andern löblichen Ständen, auch bestmöglichsten Beobachtung der heilsamen Reichs-Satzungen, denenjenigen Emigrirten, so ihres Glaubens halber, und daß sie der Evangelischen Religion gäntzlich zugethan, glaubwürdige obrigkeitliche Attestata beybringen würden, ihre sowohl unmündig- als erwachsene Kinder, so nicht Catholisch seyn wolten, ohnweigerlich abfolgen lassen, auch die freye Handlung mit ihren Haab und Gütern, der Gebühr und Billichkeit nach, verstatten zu wollen, würcklich nachgegangen werden würde; Zumahln da nicht allein die desiderirte Attestata vorhanden gewesen, und würcklich produciret worden, sondern noch darzu von des Herrn Administratoris und Hertzogs
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/322>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.