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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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CVII.
Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den Käyser Leopoldum, worinn es allerunterthänigst bittet, daß Seine Majestät den Befehl dero Ober-Oesterreichischen Regierung, denen aus dem Tefferecker-Thal vertriebenen Evangelischen ihre Kinder und Güter nicht folgen zu lassen, zu cassiren, und nur gedachte Exulanten mit Abfolgung des Ihrigen zu erfreuen, auch dem Ertz-Bischoffe zu Saltzburg dadurch zu löblicher Nachfolge aufzumuntern, allergnädigst geruhen möchte, de Anno 1688.
Allerdurchläuchtigster, Großmächtigster und unüberwindlichster Römischer Käyser, allergnädigster Käyser und Herr,

EUer Käyserliche Majestät werden, allerunterthänigster Zuversicht nach, in Gnaden vermercken, daß, nachdem allbereit zu zweyenmahlen auf Befehl und Geheiß unserer gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, vor dero Tyrolische der Evangelischen Religion zugethane, und Theils mit Zurückbehaltung ihrer Kinder und Vermögens, aus besagter Gefürsteten Grafschafft vor einigen Jahren ausgeschaffte Unterthanen bey Eurer Käyserlichen Majestät wir allerunterthänigst, und dem Instrumento Pacis Osnabrugensis gemäß intercedirt, solches vortetzo noch einstens, und zwar um desto mehr, zu thun gemüßiget werden, indem nicht allein bis dahero Eure Käyserliche Majestät, auf die erste allergehorsamste Vorschrifft, durch dero Con-Commissarium allhier zurück vermeldete allergnädigste Antwort und gethane Vertröstung, wider besagte Leute, dem Friedens-Schluß zuwider, nicht

CVII.
Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den Käyser Leopoldum, worinn es allerunterthänigst bittet, daß Seine Majestät den Befehl dero Ober-Oesterreichischen Regierung, denen aus dem Tefferecker-Thal vertriebenen Evangelischen ihre Kinder und Güter nicht folgen zu lassen, zu cassiren, und nur gedachte Exulanten mit Abfolgung des Ihrigen zu erfreuen, auch dem Ertz-Bischoffe zu Saltzburg dadurch zu löblicher Nachfolge aufzumuntern, allergnädigst geruhen möchte, de Anno 1688.
Allerdurchläuchtigster, Großmächtigster und unüberwindlichster Römischer Käyser, allergnädigster Käyser und Herr,

EUer Käyserliche Majestät werden, allerunterthänigster Zuversicht nach, in Gnaden vermercken, daß, nachdem allbereit zu zweyenmahlen auf Befehl und Geheiß unserer gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, vor dero Tyrolische der Evangelischen Religion zugethane, und Theils mit Zurückbehaltung ihrer Kinder und Vermögens, aus besagter Gefürsteten Grafschafft vor einigen Jahren ausgeschaffte Unterthanen bey Eurer Käyserlichen Majestät wir allerunterthänigst, und dem Instrumento Pacis Osnabrugensis gemäß intercedirt, solches vortetzo noch einstens, und zwar um desto mehr, zu thun gemüßiget werden, indem nicht allein bis dahero Eure Käyserliche Majestät, auf die erste allergehorsamste Vorschrifft, durch dero Con-Commissarium allhier zurück vermeldete allergnädigste Antwort und gethane Vertröstung, wider besagte Leute, dem Friedens-Schluß zuwider, nicht

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[285/0321] CVII. Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den Käyser Leopoldum, worinn es allerunterthänigst bittet, daß Seine Majestät den Befehl dero Ober-Oesterreichischen Regierung, denen aus dem Tefferecker-Thal vertriebenen Evangelischen ihre Kinder und Güter nicht folgen zu lassen, zu cassiren, und nur gedachte Exulanten mit Abfolgung des Ihrigen zu erfreuen, auch dem Ertz-Bischoffe zu Saltzburg dadurch zu löblicher Nachfolge aufzumuntern, allergnädigst geruhen möchte, de Anno 1688. Allerdurchläuchtigster, Großmächtigster und unüberwindlichster Römischer Käyser, allergnädigster Käyser und Herr, EUer Käyserliche Majestät werden, allerunterthänigster Zuversicht nach, in Gnaden vermercken, daß, nachdem allbereit zu zweyenmahlen auf Befehl und Geheiß unserer gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, vor dero Tyrolische der Evangelischen Religion zugethane, und Theils mit Zurückbehaltung ihrer Kinder und Vermögens, aus besagter Gefürsteten Grafschafft vor einigen Jahren ausgeschaffte Unterthanen bey Eurer Käyserlichen Majestät wir allerunterthänigst, und dem Instrumento Pacis Osnabrugensis gemäß intercedirt, solches vortetzo noch einstens, und zwar um desto mehr, zu thun gemüßiget werden, indem nicht allein bis dahero Eure Käyserliche Majestät, auf die erste allergehorsamste Vorschrifft, durch dero Con-Commissarium allhier zurück vermeldete allergnädigste Antwort und gethane Vertröstung, wider besagte Leute, dem Friedens-Schluß zuwider, nicht

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/321>, abgerufen am 24.11.2024.