liche
Bekänntniß gethan, seines Innhalts abschrifftlich communiciret worden. Wie nun
Eurer Liebden hierunter vernommene Erklärung von sämmtlichen Chur-Fürsten und
Ständen Augspurgischer Confession anders nicht, als zu Danck aufgenommen werden
kan: Also haben wir unsers Orts nicht allein solchen hiermit gebührend ablegen,
sondern auch, und daß alles desto ruhiger und ordentlicher von statten gehe,
Uberbringern dieses, unsern Beamten und Pflegern zu Heilbrunnen, Lt. Johann
Martin Zanten, zu Euer Liebden Hof-Lager eigens abschicken wollen, um nach
Euerer Liebden Erlaubniß, mit ein- oder andern dero Officianten, auf
vorhergegangene Extradition bey sich habender Attestaten wegen dieser Emigrirten
öffentlichen Glaubens-Bekänntniß, de Modo etwas weniges zu conferiren, und sich
alsdenn in das Tefferecker-Thal selbsten, da es ietziger Witterung nach seyn
kan, mit einem kleinen Ausschuß von solchen Leuten zu begeben, und, dero
sämmtlicher Interessirten Güter halber, die Nothdurfft allenthalben zu
beobachten; Inmassen auch einige benachbarte löbliche Reichs-Stände, unter deren
Bothmäßigkeit eine gewisse Anzahl solcher emigrirter Tefferecker sich
niedergesetzet, uns ersuchet, besagtem unsern Pfleger die Erlaubniß zu geben,
auch ihrentwegen bey solcher Gelegenheit die Attestata zu produciren, und
denselben, wie vor die, so sich in unserm vormundschafftlichen Hertzogthum
niedergelassen, also auch für die Ihrige negotiiren zu lassen, mit dem Erbieten,
alles das auch ihrer Seits genehm zu halten, was mehrerwehnter unser Pfleger und
Deputirter, Lt. Johann Martin Zant, dis falls verrichten werde. Al-
liche
Bekänntniß gethan, seines Innhalts abschrifftlich communiciret worden. Wie nun
Eurer Liebden hierunter vernommene Erklärung von sämmtlichen Chur-Fürsten und
Ständen Augspurgischer Confession anders nicht, als zu Danck aufgenommen werden
kan: Also haben wir unsers Orts nicht allein solchen hiermit gebührend ablegen,
sondern auch, und daß alles desto ruhiger und ordentlicher von statten gehe,
Uberbringern dieses, unsern Beamten und Pflegern zu Heilbrunnen, Lt. Johann
Martin Zanten, zu Euer Liebden Hof-Lager eigens abschicken wollen, um nach
Euerer Liebden Erlaubniß, mit ein- oder andern dero Officianten, auf
vorhergegangene Extradition bey sich habender Attestaten wegen dieser Emigrirten
öffentlichen Glaubens-Bekänntniß, de Modo etwas weniges zu conferiren, und sich
alsdenn in das Tefferecker-Thal selbsten, da es ietziger Witterung nach seyn
kan, mit einem kleinen Ausschuß von solchen Leuten zu begeben, und, dero
sämmtlicher Interessirten Güter halber, die Nothdurfft allenthalben zu
beobachten; Inmassen auch einige benachbarte löbliche Reichs-Stände, unter deren
Bothmäßigkeit eine gewisse Anzahl solcher emigrirter Tefferecker sich
niedergesetzet, uns ersuchet, besagtem unsern Pfleger die Erlaubniß zu geben,
auch ihrentwegen bey solcher Gelegenheit die Attestata zu produciren, und
denselben, wie vor die, so sich in unserm vormundschafftlichen Hertzogthum
niedergelassen, also auch für die Ihrige negotiiren zu lassen, mit dem Erbieten,
alles das auch ihrer Seits genehm zu halten, was mehrerwehnter unser Pfleger und
Deputirter, Lt. Johann Martin Zant, dis falls verrichten werde. Al-
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Bekänntniß gethan, seines Innhalts abschrifftlich communiciret worden. Wie nun
Eurer Liebden hierunter vernommene Erklärung von sämmtlichen Chur-Fürsten und
Ständen Augspurgischer Confession anders nicht, als zu Danck aufgenommen werden
kan: Also haben wir unsers Orts nicht allein solchen hiermit gebührend ablegen,
sondern auch, und daß alles desto ruhiger und ordentlicher von statten gehe,
Uberbringern dieses, unsern Beamten und Pflegern zu Heilbrunnen, Lt. Johann
Martin Zanten, zu Euer Liebden Hof-Lager eigens abschicken wollen, um nach
Euerer Liebden Erlaubniß, mit ein- oder andern dero Officianten, auf
vorhergegangene Extradition bey sich habender Attestaten wegen dieser Emigrirten
öffentlichen Glaubens-Bekänntniß, de Modo etwas weniges zu conferiren, und sich
alsdenn in das Tefferecker-Thal selbsten, da es ietziger Witterung nach seyn
kan, mit einem kleinen Ausschuß von solchen Leuten zu begeben, und, dero
sämmtlicher Interessirten Güter halber, die Nothdurfft allenthalben zu
beobachten; Inmassen auch einige benachbarte löbliche Reichs-Stände, unter deren
Bothmäßigkeit eine gewisse Anzahl solcher emigrirter Tefferecker sich
niedergesetzet, uns ersuchet, besagtem unsern Pfleger die Erlaubniß zu geben,
auch ihrentwegen bey solcher Gelegenheit die Attestata zu produciren, und
denselben, wie vor die, so sich in unserm vormundschafftlichen Hertzogthum
niedergelassen, also auch für die Ihrige negotiiren zu lassen, mit dem Erbieten,
alles das auch ihrer Seits genehm zu halten, was mehrerwehnter unser Pfleger und
Deputirter, Lt. Johann Martin Zant, dis falls verrichten werde. Al-
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liche Bekänntniß gethan, seines Innhalts abschrifftlich communiciret worden. Wie nun Eurer Liebden hierunter vernommene Erklärung von sämmtlichen Chur-Fürsten und Ständen Augspurgischer Confession anders nicht, als zu Danck aufgenommen werden kan: Also haben wir unsers Orts nicht allein solchen hiermit gebührend ablegen, sondern auch, und daß alles desto ruhiger und ordentlicher von statten gehe, Uberbringern dieses, unsern Beamten und Pflegern zu Heilbrunnen, Lt. Johann Martin Zanten, zu Euer Liebden Hof-Lager eigens abschicken wollen, um nach Euerer Liebden Erlaubniß, mit ein- oder andern dero Officianten, auf vorhergegangene Extradition bey sich habender Attestaten wegen dieser Emigrirten öffentlichen Glaubens-Bekänntniß, de Modo etwas weniges zu conferiren, und sich alsdenn in das Tefferecker-Thal selbsten, da es ietziger Witterung nach seyn kan, mit einem kleinen Ausschuß von solchen Leuten zu begeben, und, dero sämmtlicher Interessirten Güter halber, die Nothdurfft allenthalben zu beobachten; Inmassen auch einige benachbarte löbliche Reichs-Stände, unter deren Bothmäßigkeit eine gewisse Anzahl solcher emigrirter Tefferecker sich niedergesetzet, uns ersuchet, besagtem unsern Pfleger die Erlaubniß zu geben, auch ihrentwegen bey solcher Gelegenheit die Attestata zu produciren, und denselben, wie vor die, so sich in unserm vormundschafftlichen Hertzogthum niedergelassen, also auch für die Ihrige negotiiren zu lassen, mit dem Erbieten, alles das auch ihrer Seits genehm zu halten, was mehrerwehnter unser Pfleger und Deputirter, Lt. Johann Martin Zant, dis falls verrichten werde. Al-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/319>, abgerufen am 25.11.2024.
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