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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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erinnerlich ist, und nunmehro, da die ietzigen Emergentien und des Vaterlandes Wohlfahrt dergleichen wieder einzuführen an Hand geben, ohne Nachtheil der übrigen Votorum im Fürsten-Rathe wieder angetreten werden könte: So tragen wir mit Euer Liebden, uns dißfalls freund-vetterlich zu conformiren, kein Bedencken, wollen aber deroselben zu weiterem hocherleuchtetem Nachsinnen überlassen, ob nicht dieses Vorhaben mercklich zu befördern, wenn man die Fürstliche Directoria, Oesterreich und Saltzburg, desgleichen auf der geistlichen Fürsten-Banck die Potentiores, mit in Partes zöge, und da man ihres Beytrits versichert, der Römischen Käyserlichen Majestät solches beweg- und ausdrücklich zu erkennen gäbe, darauf denn an gutem Success destoweniger zu zweifeln seyn möchte. Im übrigen lassen Eurer Liebden wir zur dienlichen Nachricht unverborgen, daß wir, zu Führung unserer gesammten Votorum, einen besondern Gesandten zu Regenspurg haben, und dahin durch denselben, sowohl auch anderer Orten, mit antragen lassen werden, damit die alten Fürstlichen Häuser iedes eine besondere Gesandtschafft nacher Regenspurg abzuschicken, und auch dadurch den Splendeur des alten Fürsten-Standes zu erhalten, bewogen werden möchten, und Euer Liebden verbleiben wir etc. Geben den 2. Martii, 1687.

CIV.
Anderweites Schreiben Graf Simon Heinrichs von der Lippe an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg Zell, worinn er die Independence der Herrschafften Vianen und Ameyden erweiset, auch seine Praetension darauf dem Printzen von Oranien, und Herren Staaten von Holland durch Christliche Interposition bestens zu recommendiren bittet, de An. 1687.

erinnerlich ist, und nunmehro, da die ietzigen Emergentien und des Vaterlandes Wohlfahrt dergleichen wieder einzuführen an Hand geben, ohne Nachtheil der übrigen Votorum im Fürsten-Rathe wieder angetreten werden könte: So tragen wir mit Euer Liebden, uns dißfalls freund-vetterlich zu conformiren, kein Bedencken, wollen aber deroselben zu weiterem hocherleuchtetem Nachsinnen überlassen, ob nicht dieses Vorhaben mercklich zu befördern, wenn man die Fürstliche Directoria, Oesterreich und Saltzburg, desgleichen auf der geistlichen Fürsten-Banck die Potentiores, mit in Partes zöge, und da man ihres Beytrits versichert, der Römischen Käyserlichen Majestät solches beweg- und ausdrücklich zu erkennen gäbe, darauf denn an gutem Success destoweniger zu zweifeln seyn möchte. Im übrigen lassen Eurer Liebden wir zur dienlichen Nachricht unverborgen, daß wir, zu Führung unserer gesammten Votorum, einen besondern Gesandten zu Regenspurg haben, und dahin durch denselben, sowohl auch anderer Orten, mit antragen lassen werden, damit die alten Fürstlichen Häuser iedes eine besondere Gesandtschafft nacher Regenspurg abzuschicken, und auch dadurch den Splendeur des alten Fürsten-Standes zu erhalten, bewogen werden möchten, und Euer Liebden verbleiben wir etc. Geben den 2. Martii, 1687.

CIV.
Anderweites Schreiben Graf Simon Heinrichs von der Lippe an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg Zell, worinn er die Independence der Herrschafften Vianen und Ameyden erweiset, auch seine Praetension darauf dem Printzen von Oranien, und Herren Staaten von Holland durch Christliche Interposition bestens zu recommendiren bittet, de An. 1687.
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                     im Fürsten-Rathe wieder angetreten werden könte: So tragen wir mit Euer Liebden,
                     uns dißfalls freund-vetterlich zu conformiren, kein Bedencken, wollen aber
                     deroselben zu weiterem hocherleuchtetem Nachsinnen überlassen, ob nicht dieses
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                     denn an gutem Success destoweniger zu zweifeln seyn möchte. Im übrigen lassen
                     Eurer Liebden wir zur dienlichen Nachricht unverborgen, daß wir, zu Führung
                     unserer gesammten Votorum, einen besondern Gesandten zu Regenspurg haben, und
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[275/0311] erinnerlich ist, und nunmehro, da die ietzigen Emergentien und des Vaterlandes Wohlfahrt dergleichen wieder einzuführen an Hand geben, ohne Nachtheil der übrigen Votorum im Fürsten-Rathe wieder angetreten werden könte: So tragen wir mit Euer Liebden, uns dißfalls freund-vetterlich zu conformiren, kein Bedencken, wollen aber deroselben zu weiterem hocherleuchtetem Nachsinnen überlassen, ob nicht dieses Vorhaben mercklich zu befördern, wenn man die Fürstliche Directoria, Oesterreich und Saltzburg, desgleichen auf der geistlichen Fürsten-Banck die Potentiores, mit in Partes zöge, und da man ihres Beytrits versichert, der Römischen Käyserlichen Majestät solches beweg- und ausdrücklich zu erkennen gäbe, darauf denn an gutem Success destoweniger zu zweifeln seyn möchte. Im übrigen lassen Eurer Liebden wir zur dienlichen Nachricht unverborgen, daß wir, zu Führung unserer gesammten Votorum, einen besondern Gesandten zu Regenspurg haben, und dahin durch denselben, sowohl auch anderer Orten, mit antragen lassen werden, damit die alten Fürstlichen Häuser iedes eine besondere Gesandtschafft nacher Regenspurg abzuschicken, und auch dadurch den Splendeur des alten Fürsten-Standes zu erhalten, bewogen werden möchten, und Euer Liebden verbleiben wir etc. Geben den 2. Martii, 1687. CIV. Anderweites Schreiben Graf Simon Heinrichs von der Lippe an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg Zell, worinn er die Independence der Herrschafften Vianen und Ameyden erweiset, auch seine Praetension darauf dem Printzen von Oranien, und Herren Staaten von Holland durch Christliche Interposition bestens zu recommendiren bittet, de An. 1687.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 275. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/311>, abgerufen am 28.12.2024.