Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
XCIX.
Schreiben Graf Simon Heinrichs von der Lippe an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er denselben ersuchet, seine Erbschaffts-Sachen, wegen der in Holland gelegenen Herrschafften, Vianen und Ameyden, denen Herren General-Staaten und Printzen von Oranien bestens zu recommandiren, de Anno 1686.
Durchläuchtigster Fürst, gnädigster Herr,

EUer Fürstlichen Durchläuchtigkeit ist ohne Zweifel bekannt, daß meine beyden Schwägere, weyland Burggrafen und Grafen von Dohna etc. bey nächster Belagerung der Ungarischen Haupt-Stadt Ofen ihr Leben eingebüsset, und also dadurch eine Linie in diesem Gräflichen Geschlecht, zu der hinterlassenen Schwestern Betrübniß, abgangen. Wenn nun unter andern hiedurch die independente Herrschafften Vianen und Ameyden, auch übrige dazu gehörige Herrlichkeiten und Güter, wie dieselbe in denen Landen der vereinigten Proyincien belegen, ex Jure Fidei-Commissi familiae auf meine Gemahlin, als ältere Schwester, verfallen, diese Güter aber von denen Vorfahren mit grossen Schulden, und zwar meisten Theils wider die Jura angezogenen Fdei-Commissi, und die eines Theils darauf hafftende Qualitatem feudalem, beschweret, die Creditores aber ex Jure provinciali, welches man domum mortuariam nennet, gar leichtlich sich, zu Praejudiz derer Erben, in die Possession der obaerirten Erbschafft und also genannten Boudels setzen können, ohnangesehen, ob die Güter unter der Jurisdiction des Orts gelegen oder nicht, woselbst diejenige, de cujus haereditate agitur, verstorben, so gar auch, daß

XCIX.
Schreiben Graf Simon Heinrichs von der Lippe an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er denselben ersuchet, seine Erbschaffts-Sachen, wegen der in Holland gelegenen Herrschafften, Vianen und Ameyden, denen Herren General-Staaten und Printzen von Oranien bestens zu recommandiren, de Anno 1686.
Durchläuchtigster Fürst, gnädigster Herr,

EUer Fürstlichen Durchläuchtigkeit ist ohne Zweifel bekannt, daß meine beyden Schwägere, weyland Burggrafen und Grafen von Dohna etc. bey nächster Belagerung der Ungarischen Haupt-Stadt Ofen ihr Leben eingebüsset, und also dadurch eine Linie in diesem Gräflichen Geschlecht, zu der hinterlassenen Schwestern Betrübniß, abgangen. Wenn nun unter andern hiedurch die independente Herrschafften Vianen und Ameyden, auch übrige dazu gehörige Herrlichkeiten und Güter, wie dieselbe in denen Landen der vereinigten Proyincien belegen, ex Jure Fidei-Commissi familiae auf meine Gemahlin, als ältere Schwester, verfallen, diese Güter aber von denen Vorfahren mit grossen Schulden, und zwar meisten Theils wider die Jura angezogenen Fdei-Commissi, und die eines Theils darauf hafftende Qualitatem feudalem, beschweret, die Creditores aber ex Jure provinciali, welches man domum mortuariam nennet, gar leichtlich sich, zu Praejudiz derer Erben, in die Possession der obaerirten Erbschafft und also genannten Boudels setzen können, ohnangesehen, ob die Güter unter der Jurisdiction des Orts gelegen oder nicht, woselbst diejenige, de cujus haereditate agitur, verstorben, so gar auch, daß

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0296" n="260"/>
      </div>
      <div>
        <head>XCIX.<lb/></head>
        <l>Schreiben Graf Simon Heinrichs von der Lippe an Hertzog Georg Wilhelm zu
                     Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er denselben ersuchet, seine
                     Erbschaffts-Sachen, wegen der in Holland gelegenen Herrschafften, Vianen und
                     Ameyden, denen Herren General-Staaten und Printzen von Oranien bestens zu
                     recommandiren, de Anno 1686.</l>
      </div>
      <div>
        <head>Durchläuchtigster Fürst, gnädigster Herr,<lb/></head>
        <p>EUer Fürstlichen Durchläuchtigkeit ist ohne Zweifel bekannt, daß meine beyden
                     Schwägere, weyland Burggrafen und Grafen von Dohna etc. bey nächster Belagerung
                     der Ungarischen Haupt-Stadt Ofen ihr Leben eingebüsset, und also dadurch eine
                     Linie in diesem Gräflichen Geschlecht, zu der hinterlassenen Schwestern
                     Betrübniß, abgangen. Wenn nun unter andern hiedurch die independente
                     Herrschafften Vianen und Ameyden, auch übrige dazu gehörige Herrlichkeiten und
                     Güter, wie dieselbe in denen Landen der vereinigten Proyincien belegen, ex Jure
                     Fidei-Commissi familiae auf meine Gemahlin, als ältere Schwester, verfallen,
                     diese Güter aber von denen Vorfahren mit grossen Schulden, und zwar meisten
                     Theils wider die Jura angezogenen Fdei-Commissi, und die eines Theils darauf
                     hafftende Qualitatem feudalem, beschweret, die Creditores aber ex Jure
                     provinciali, welches man domum mortuariam nennet, gar leichtlich sich, zu
                     Praejudiz derer Erben, in die Possession der obaerirten Erbschafft und also
                     genannten Boudels setzen können, ohnangesehen, ob die Güter unter der
                     Jurisdiction des Orts gelegen oder nicht, woselbst diejenige, de cujus
                     haereditate agitur, verstorben, so gar auch, daß
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[260/0296] XCIX. Schreiben Graf Simon Heinrichs von der Lippe an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er denselben ersuchet, seine Erbschaffts-Sachen, wegen der in Holland gelegenen Herrschafften, Vianen und Ameyden, denen Herren General-Staaten und Printzen von Oranien bestens zu recommandiren, de Anno 1686. Durchläuchtigster Fürst, gnädigster Herr, EUer Fürstlichen Durchläuchtigkeit ist ohne Zweifel bekannt, daß meine beyden Schwägere, weyland Burggrafen und Grafen von Dohna etc. bey nächster Belagerung der Ungarischen Haupt-Stadt Ofen ihr Leben eingebüsset, und also dadurch eine Linie in diesem Gräflichen Geschlecht, zu der hinterlassenen Schwestern Betrübniß, abgangen. Wenn nun unter andern hiedurch die independente Herrschafften Vianen und Ameyden, auch übrige dazu gehörige Herrlichkeiten und Güter, wie dieselbe in denen Landen der vereinigten Proyincien belegen, ex Jure Fidei-Commissi familiae auf meine Gemahlin, als ältere Schwester, verfallen, diese Güter aber von denen Vorfahren mit grossen Schulden, und zwar meisten Theils wider die Jura angezogenen Fdei-Commissi, und die eines Theils darauf hafftende Qualitatem feudalem, beschweret, die Creditores aber ex Jure provinciali, welches man domum mortuariam nennet, gar leichtlich sich, zu Praejudiz derer Erben, in die Possession der obaerirten Erbschafft und also genannten Boudels setzen können, ohnangesehen, ob die Güter unter der Jurisdiction des Orts gelegen oder nicht, woselbst diejenige, de cujus haereditate agitur, verstorben, so gar auch, daß

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/296
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/296>, abgerufen am 28.12.2024.