davon bezahlet zu machen.
Die Evacuation der Mohrburg und des Mohrwerders wird auf diese Weise, als ihr
vermeynet, nicht geschehen, sondern ihr werdet vielmehr mit der von uns denen
Käyserlichen und Königl. Dänemärckischen allhier subsistirenden Ministris
vorlängst ertheilten Resolution, wegen Rasirung der im Mohrwerder aufgeworffenen
Schantze, auf den Fall von euch erfolgenden zulänglicher Gegen-Erklärung, euch
vergnügen können, immittels denn am besten, daß euer Seits von allem Widrigen
abstiniret werde, um euch und denen Eurigen widrigen Falls keine mehrere
unausbleibliche Ungelegenheit zuzuziehen. Wie aber, auf den Fall, da bey euch
eine wahre Begierde ist, diesem Punct, und folglich der Haupt-Sache dermahleins
abzuhelffen, und mithin alle Irrunge aus dem Grunde zu tilgen, das Werck durch
weitere Briefe und Schrifft-Wechselung schwerlich zu heben, sondern nöthig seyn
würde, daß ihr euch durch iemand der Eurigen darüber mündlich expliciren
liesset, welchem denn unsere endliche Intentiones wieder eröffnet werden könten;
So geben wir euch anheim, was ihr deswegen, und zu Beförderung eines völligen
Vergleichs, entschliessen wollet. Und verbleiben etc. Geben auf unserer Residenz
Zelle, den 2. Junii, Anno 1686.
XCIV.
Schreiben des Pfaltz-Veldentzischen Gevollmächtigten auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg an die Reichs-Versammlung daselbst, worinn er wider die Cession der
Chur-Pfältzischen Lande an Pfaltz-Neuburg, im Nahmen seines Herrn Principalen,
protestiret, de Anno 1686.
davon bezahlet zu machen.
Die Evacuation der Mohrburg und des Mohrwerders wird auf diese Weise, als ihr
vermeynet, nicht geschehen, sondern ihr werdet vielmehr mit der von uns denen
Käyserlichen und Königl. Dänemärckischen allhier subsistirenden Ministris
vorlängst ertheilten Resolution, wegen Rasirung der im Mohrwerder aufgeworffenen
Schantze, auf den Fall von euch erfolgenden zulänglicher Gegen-Erklärung, euch
vergnügen können, immittels denn am besten, daß euer Seits von allem Widrigen
abstiniret werde, um euch und denen Eurigen widrigen Falls keine mehrere
unausbleibliche Ungelegenheit zuzuziehen. Wie aber, auf den Fall, da bey euch
eine wahre Begierde ist, diesem Punct, und folglich der Haupt-Sache dermahleins
abzuhelffen, und mithin alle Irrunge aus dem Grunde zu tilgen, das Werck durch
weitere Briefe und Schrifft-Wechselung schwerlich zu heben, sondern nöthig seyn
würde, daß ihr euch durch iemand der Eurigen darüber mündlich expliciren
liesset, welchem denn unsere endliche Intentiones wieder eröffnet werden könten;
So geben wir euch anheim, was ihr deswegen, und zu Beförderung eines völligen
Vergleichs, entschliessen wollet. Und verbleiben etc. Geben auf unserer Residenz
Zelle, den 2. Junii, Anno 1686.
XCIV.
Schreiben des Pfaltz-Veldentzischen Gevollmächtigten auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg an die Reichs-Versammlung daselbst, worinn er wider die Cession der
Chur-Pfältzischen Lande an Pfaltz-Neuburg, im Nahmen seines Herrn Principalen,
protestiret, de Anno 1686.
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davon bezahlet zu machen.
Die Evacuation der Mohrburg und des Mohrwerders wird auf diese Weise, als ihr
vermeynet, nicht geschehen, sondern ihr werdet vielmehr mit der von uns denen
Käyserlichen und Königl. Dänemärckischen allhier subsistirenden Ministris
vorlängst ertheilten Resolution, wegen Rasirung der im Mohrwerder aufgeworffenen
Schantze, auf den Fall von euch erfolgenden zulänglicher Gegen-Erklärung, euch
vergnügen können, immittels denn am besten, daß euer Seits von allem Widrigen
abstiniret werde, um euch und denen Eurigen widrigen Falls keine mehrere
unausbleibliche Ungelegenheit zuzuziehen. Wie aber, auf den Fall, da bey euch
eine wahre Begierde ist, diesem Punct, und folglich der Haupt-Sache dermahleins
abzuhelffen, und mithin alle Irrunge aus dem Grunde zu tilgen, das Werck durch
weitere Briefe und Schrifft-Wechselung schwerlich zu heben, sondern nöthig seyn
würde, daß ihr euch durch iemand der Eurigen darüber mündlich expliciren
liesset, welchem denn unsere endliche Intentiones wieder eröffnet werden könten;
So geben wir euch anheim, was ihr deswegen, und zu Beförderung eines völligen
Vergleichs, entschliessen wollet. Und verbleiben etc. Geben auf unserer Residenz
Zelle, den 2. Junii, Anno 1686.</p></div><div><head>XCIV.<lb/></head><l>Schreiben des Pfaltz-Veldentzischen Gevollmächtigten auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg an die Reichs-Versammlung daselbst, worinn er wider die Cession der
Chur-Pfältzischen Lande an Pfaltz-Neuburg, im Nahmen seines Herrn Principalen,
protestiret, de Anno 1686.</l></div></body></text></TEI>
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davon bezahlet zu machen. Die Evacuation der Mohrburg und des Mohrwerders wird auf diese Weise, als ihr vermeynet, nicht geschehen, sondern ihr werdet vielmehr mit der von uns denen Käyserlichen und Königl. Dänemärckischen allhier subsistirenden Ministris vorlängst ertheilten Resolution, wegen Rasirung der im Mohrwerder aufgeworffenen Schantze, auf den Fall von euch erfolgenden zulänglicher Gegen-Erklärung, euch vergnügen können, immittels denn am besten, daß euer Seits von allem Widrigen abstiniret werde, um euch und denen Eurigen widrigen Falls keine mehrere unausbleibliche Ungelegenheit zuzuziehen. Wie aber, auf den Fall, da bey euch eine wahre Begierde ist, diesem Punct, und folglich der Haupt-Sache dermahleins abzuhelffen, und mithin alle Irrunge aus dem Grunde zu tilgen, das Werck durch weitere Briefe und Schrifft-Wechselung schwerlich zu heben, sondern nöthig seyn würde, daß ihr euch durch iemand der Eurigen darüber mündlich expliciren liesset, welchem denn unsere endliche Intentiones wieder eröffnet werden könten; So geben wir euch anheim, was ihr deswegen, und zu Beförderung eines völligen Vergleichs, entschliessen wollet. Und verbleiben etc. Geben auf unserer Residenz Zelle, den 2. Junii, Anno 1686.
XCIV.
Schreiben des Pfaltz-Veldentzischen Gevollmächtigten auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung daselbst, worinn er wider die Cession der Chur-Pfältzischen Lande an Pfaltz-Neuburg, im Nahmen seines Herrn Principalen, protestiret, de Anno 1686.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/280>, abgerufen am 28.12.2024.
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