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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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XCII.
Nochmahlige Antwort des Magistrats zu Hamburg auf vorherstehende Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, de Anno 1686.

P. P.

EUer Fürstlichen Durchläuchtigkeit am 11. dieses gnädigst an uns abgelassenes haben wir mit unterthänigstem Respect empfangen, und der Länge nach daraus ersehen, was Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit in gnädigster Antwort an uns gelangen zu lassen, auch in einem und andern zu Assopirung der bisherigen reciproquen Mißverständnissen sich zu erklären geruhet habe. Wie nun Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit gegen diese Stadt noch nicht gantz erstorbene Propension wir daraus mit sonderbarer Consolation verspühret, und derselben mit unterthänigstem Respect und Dienst-Bezeigung zu correspondiren gefliessen seyn; So haben nach der Sachen Bewandtniß, thunlichster Massen, unsere unterthänigste Meynung fernerhin hiemit zu erkennen zu geben nicht ermangeln wollen; Müssen gleichwohl anfangs gestehen, daß wir wohl nichts minder als dis, daß Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit wegen des Baron von Marenholtz einige Satisfaction zu praetendiren, resolviren würden, haben vermuthen können, anerwogen, au contraire, schon verlängst man uns glaublich anderwerts benachrichtiget hat, was Gestalt gegen Ihro Käyserliche Majestät selbst Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit solle declariret haben, dem von Marenholtz, das Attentatum zu verüben, keinen Befehl oder Consens ertheilet zu haben; Dannenhero,

XCII.
Nochmahlige Antwort des Magistrats zu Hamburg auf vorherstehende Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, de Anno 1686.

P. P.

EUer Fürstlichen Durchläuchtigkeit am 11. dieses gnädigst an uns abgelassenes haben wir mit unterthänigstem Respect empfangen, und der Länge nach daraus ersehen, was Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit in gnädigster Antwort an uns gelangen zu lassen, auch in einem und andern zu Assopirung der bisherigen reciproquen Mißverständnissen sich zu erklären geruhet habe. Wie nun Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit gegen diese Stadt noch nicht gantz erstorbene Propension wir daraus mit sonderbarer Consolation verspühret, und derselben mit unterthänigstem Respect und Dienst-Bezeigung zu correspondiren gefliessen seyn; So haben nach der Sachen Bewandtniß, thunlichster Massen, unsere unterthänigste Meynung fernerhin hiemit zu erkennen zu geben nicht ermangeln wollen; Müssen gleichwohl anfangs gestehen, daß wir wohl nichts minder als dis, daß Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit wegen des Baron von Marenholtz einige Satisfaction zu praetendiren, resolviren würden, haben vermuthen können, anerwogen, au contraire, schon verlängst man uns glaublich anderwerts benachrichtiget hat, was Gestalt gegen Ihro Käyserliche Majestät selbst Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit solle declariret haben, dem von Marenholtz, das Attentatum zu verüben, keinen Befehl oder Consens ertheilet zu haben; Dannenhero,

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                     Propension wir daraus mit sonderbarer Consolation verspühret, und derselben mit
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                     Meynung fernerhin hiemit zu erkennen zu geben nicht ermangeln wollen; Müssen
                     gleichwohl anfangs gestehen, daß wir wohl nichts minder als dis, daß Euer
                     Fürstliche Durchläuchtigkeit wegen des Baron von Marenholtz einige Satisfaction
                     zu praetendiren, resolviren würden, haben vermuthen können, anerwogen, au
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[238/0274] XCII. Nochmahlige Antwort des Magistrats zu Hamburg auf vorherstehende Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, de Anno 1686. P. P. EUer Fürstlichen Durchläuchtigkeit am 11. dieses gnädigst an uns abgelassenes haben wir mit unterthänigstem Respect empfangen, und der Länge nach daraus ersehen, was Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit in gnädigster Antwort an uns gelangen zu lassen, auch in einem und andern zu Assopirung der bisherigen reciproquen Mißverständnissen sich zu erklären geruhet habe. Wie nun Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit gegen diese Stadt noch nicht gantz erstorbene Propension wir daraus mit sonderbarer Consolation verspühret, und derselben mit unterthänigstem Respect und Dienst-Bezeigung zu correspondiren gefliessen seyn; So haben nach der Sachen Bewandtniß, thunlichster Massen, unsere unterthänigste Meynung fernerhin hiemit zu erkennen zu geben nicht ermangeln wollen; Müssen gleichwohl anfangs gestehen, daß wir wohl nichts minder als dis, daß Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit wegen des Baron von Marenholtz einige Satisfaction zu praetendiren, resolviren würden, haben vermuthen können, anerwogen, au contraire, schon verlängst man uns glaublich anderwerts benachrichtiget hat, was Gestalt gegen Ihro Käyserliche Majestät selbst Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit solle declariret haben, dem von Marenholtz, das Attentatum zu verüben, keinen Befehl oder Consens ertheilet zu haben; Dannenhero,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/274>, abgerufen am 23.11.2024.