gestalten Sachen nach, noch zur Zeit viel zu viel begehret,
zumahlen ihr leicht zu erachten, daß, ehe und bevor wir uns dahin resolviren
können, man dem Wercke etwas näher werde treten, und wir vorhero einer
billich-mäßigen Satisfaction, wegen derer bishero passirten vieler unbeeydlicher
Dinge, gnugsam versichert seyn müssen. Gleichwie ihr im übrigen und sonsten gar
recht gethan, daß ihr denen Eurigen, sich aller Widerwärtigkeiten gegen die
Unsere zu enthalten, anbefohlen, massen dabey ihr und gemeine Stadt selbsten am
meisten profitiren werdet; Also habt ihr bey solcher Bewandtniß zu uns und
unseren Angehörigen euch nichts anders, als alles Guten zu versehen, gestalt wir
denn, unsers Theils, zu Eurer Stadt Conservation und Beruhigung wünschen, daß
man an Seiten derselben endlich sein eigen Bestes wissen, dererjenigen, so bloß
ihres Interesse halber dieselbe in augenscheinliche Ungelegenheit und Weiterung
(dabey doch die Stadt, es mag lauffen wie es wolle, nichts als Schaden und
Gefahr zu erwarten) führen wollen, schädliche Artificia, und was bey denen
bisherigen Händeln publice oder privatim gewonnen, wohl erkennen, folglich
solche Consilia, dabey sie, die Stadt, so lange ihr wohl vorgestanden, floriret,
wieder ergreiffen möge, welches uns denn auch Anlaß geben würde, euch und
gemeiner Stadt unsere vorige Gewogenheit wieder zuzuwenden, und in allen
vorkommenden Occasionen deren Effect geniessen zu lassen, wie wir denn in
solcher Zuversicht euch mit Gunste gewogen bleiben. Geben auf unserm Jagt-Hause
Weyhausen, den 11. Maji, Anno 1686.
gestalten Sachen nach, noch zur Zeit viel zu viel begehret,
zumahlen ihr leicht zu erachten, daß, ehe und bevor wir uns dahin resolviren
können, man dem Wercke etwas näher werde treten, und wir vorhero einer
billich-mäßigen Satisfaction, wegen derer bishero passirten vieler unbeeydlicher
Dinge, gnugsam versichert seyn müssen. Gleichwie ihr im übrigen und sonsten gar
recht gethan, daß ihr denen Eurigen, sich aller Widerwärtigkeiten gegen die
Unsere zu enthalten, anbefohlen, massen dabey ihr und gemeine Stadt selbsten am
meisten profitiren werdet; Also habt ihr bey solcher Bewandtniß zu uns und
unseren Angehörigen euch nichts anders, als alles Guten zu versehen, gestalt wir
denn, unsers Theils, zu Eurer Stadt Conservation und Beruhigung wünschen, daß
man an Seiten derselben endlich sein eigen Bestes wissen, dererjenigen, so bloß
ihres Interesse halber dieselbe in augenscheinliche Ungelegenheit und Weiterung
(dabey doch die Stadt, es mag lauffen wie es wolle, nichts als Schaden und
Gefahr zu erwarten) führen wollen, schädliche Artificia, und was bey denen
bisherigen Händeln publice oder privatim gewonnen, wohl erkennen, folglich
solche Consilia, dabey sie, die Stadt, so lange ihr wohl vorgestanden, floriret,
wieder ergreiffen möge, welches uns denn auch Anlaß geben würde, euch und
gemeiner Stadt unsere vorige Gewogenheit wieder zuzuwenden, und in allen
vorkommenden Occasionen deren Effect geniessen zu lassen, wie wir denn in
solcher Zuversicht euch mit Gunste gewogen bleiben. Geben auf unserm Jagt-Hause
Weyhausen, den 11. Maji, Anno 1686.
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0273"n="237"/>
gestalten Sachen nach, noch zur Zeit viel zu viel begehret,
zumahlen ihr leicht zu erachten, daß, ehe und bevor wir uns dahin resolviren
können, man dem Wercke etwas näher werde treten, und wir vorhero einer
billich-mäßigen Satisfaction, wegen derer bishero passirten vieler unbeeydlicher
Dinge, gnugsam versichert seyn müssen. Gleichwie ihr im übrigen und sonsten gar
recht gethan, daß ihr denen Eurigen, sich aller Widerwärtigkeiten gegen die
Unsere zu enthalten, anbefohlen, massen dabey ihr und gemeine Stadt selbsten am
meisten profitiren werdet; Also habt ihr bey solcher Bewandtniß zu uns und
unseren Angehörigen euch nichts anders, als alles Guten zu versehen, gestalt wir
denn, unsers Theils, zu Eurer Stadt Conservation und Beruhigung wünschen, daß
man an Seiten derselben endlich sein eigen Bestes wissen, dererjenigen, so bloß
ihres Interesse halber dieselbe in augenscheinliche Ungelegenheit und Weiterung
(dabey doch die Stadt, es mag lauffen wie es wolle, nichts als Schaden und
Gefahr zu erwarten) führen wollen, schädliche Artificia, und was bey denen
bisherigen Händeln publice oder privatim gewonnen, wohl erkennen, folglich
solche Consilia, dabey sie, die Stadt, so lange ihr wohl vorgestanden, floriret,
wieder ergreiffen möge, welches uns denn auch Anlaß geben würde, euch und
gemeiner Stadt unsere vorige Gewogenheit wieder zuzuwenden, und in allen
vorkommenden Occasionen deren Effect geniessen zu lassen, wie wir denn in
solcher Zuversicht euch mit Gunste gewogen bleiben. Geben auf unserm Jagt-Hause
Weyhausen, den 11. Maji, Anno 1686.</p></div></body></text></TEI>
[237/0273]
gestalten Sachen nach, noch zur Zeit viel zu viel begehret, zumahlen ihr leicht zu erachten, daß, ehe und bevor wir uns dahin resolviren können, man dem Wercke etwas näher werde treten, und wir vorhero einer billich-mäßigen Satisfaction, wegen derer bishero passirten vieler unbeeydlicher Dinge, gnugsam versichert seyn müssen. Gleichwie ihr im übrigen und sonsten gar recht gethan, daß ihr denen Eurigen, sich aller Widerwärtigkeiten gegen die Unsere zu enthalten, anbefohlen, massen dabey ihr und gemeine Stadt selbsten am meisten profitiren werdet; Also habt ihr bey solcher Bewandtniß zu uns und unseren Angehörigen euch nichts anders, als alles Guten zu versehen, gestalt wir denn, unsers Theils, zu Eurer Stadt Conservation und Beruhigung wünschen, daß man an Seiten derselben endlich sein eigen Bestes wissen, dererjenigen, so bloß ihres Interesse halber dieselbe in augenscheinliche Ungelegenheit und Weiterung (dabey doch die Stadt, es mag lauffen wie es wolle, nichts als Schaden und Gefahr zu erwarten) führen wollen, schädliche Artificia, und was bey denen bisherigen Händeln publice oder privatim gewonnen, wohl erkennen, folglich solche Consilia, dabey sie, die Stadt, so lange ihr wohl vorgestanden, floriret, wieder ergreiffen möge, welches uns denn auch Anlaß geben würde, euch und gemeiner Stadt unsere vorige Gewogenheit wieder zuzuwenden, und in allen vorkommenden Occasionen deren Effect geniessen zu lassen, wie wir denn in solcher Zuversicht euch mit Gunste gewogen bleiben. Geben auf unserm Jagt-Hause Weyhausen, den 11. Maji, Anno 1686.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/273>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.