Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

um über das Regiment dieser Stadt, denen Verfassungen allerdings gemäß, einige ungleiche Gedancken zu führen, wir die geringste Ursache nicht absehen. Beziehen uns dannenhero nochmahls auf unser an Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit jüngst abgelassenes Schreiben, mit unterthänigstem Ersuchen, selbigem vollenkommenen Glauben beyzumessen, und uns fürdersamst eine favorable Antwort darauf gnädigst wiederfahren zu lassen, Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit der starcken Beschirmung GOttes hertzinniglich empfehlende. Geben unter unserm Stadt-Siegel, den 7. Maji, Anno 1686.

XCI.
Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den Magistrat zu Hamburg, worinn er sich, wegen des von ihm, in Puncto der Marenholtzischen Affaire, begehrten Ressentiments, ingleichen wegen gesuchter Restabilirung des zwischen beyderseits unterbrochenen guten Vernehmens, zulänglich erkläret, de Anno 1686.

Georg Wilhelm etc.

Liebe Besondere,

AUs eurem uns durch Zurückbringern dieses gelieferten Antwort-Schreiben, vom 7. hujus, haben wir uns der Gebühr referiren lassen, wohin ihr euch auf die in unserm, vom 27. passato, beschehene Anfrage, vernehmen lassen wollen. Nun haben wir sothanes Eclaircissement nicht deswegen, als ob wir eurem vorigen Schreiben keinen Glauben geben könten, sondern aus der Ursache verlanget, weil wir ob demjenigen, was jüngst auf eurem Rathhause vorgekommen und passiret, nicht anders schliessen können,

um über das Regiment dieser Stadt, denen Verfassungen allerdings gemäß, einige ungleiche Gedancken zu führen, wir die geringste Ursache nicht absehen. Beziehen uns dannenhero nochmahls auf unser an Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit jüngst abgelassenes Schreiben, mit unterthänigstem Ersuchen, selbigem vollenkommenen Glauben beyzumessen, und uns fürdersamst eine favorable Antwort darauf gnädigst wiederfahren zu lassen, Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit der starcken Beschirmung GOttes hertzinniglich empfehlende. Geben unter unserm Stadt-Siegel, den 7. Maji, Anno 1686.

XCI.
Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den Magistrat zu Hamburg, worinn er sich, wegen des von ihm, in Puncto der Marenholtzischen Affaire, begehrten Ressentiments, ingleichen wegen gesuchter Restabilirung des zwischen beyderseits unterbrochenen guten Vernehmens, zulänglich erkläret, de Anno 1686.

Georg Wilhelm etc.

Liebe Besondere,

AUs eurem uns durch Zurückbringern dieses gelieferten Antwort-Schreiben, vom 7. hujus, haben wir uns der Gebühr referiren lassen, wohin ihr euch auf die in unserm, vom 27. passato, beschehene Anfrage, vernehmen lassen wollen. Nun haben wir sothanes Eclaircissement nicht deswegen, als ob wir eurem vorigen Schreiben keinen Glauben geben könten, sondern aus der Ursache verlanget, weil wir ob demjenigen, was jüngst auf eurem Rathhause vorgekommen und passiret, nicht anders schliessen können,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0270" n="234"/>
um über das Regiment dieser
                     Stadt, denen Verfassungen allerdings gemäß, einige ungleiche Gedancken zu
                     führen, wir die geringste Ursache nicht absehen. Beziehen uns dannenhero
                     nochmahls auf unser an Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit jüngst abgelassenes
                     Schreiben, mit unterthänigstem Ersuchen, selbigem vollenkommenen Glauben
                     beyzumessen, und uns fürdersamst eine favorable Antwort darauf gnädigst
                     wiederfahren zu lassen, Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit der starcken
                     Beschirmung GOttes hertzinniglich empfehlende. Geben unter unserm Stadt-Siegel,
                     den 7. Maji, Anno 1686.</p>
      </div>
      <div>
        <head>XCI.<lb/></head>
        <l>Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den
                     Magistrat zu Hamburg, worinn er sich, wegen des von ihm, in Puncto der
                     Marenholtzischen Affaire, begehrten Ressentiments, ingleichen wegen gesuchter
                     Restabilirung des zwischen beyderseits unterbrochenen guten Vernehmens,
                     zulänglich erkläret, de Anno 1686.</l>
        <p>Georg Wilhelm etc.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Liebe Besondere,<lb/></head>
        <p>AUs eurem uns durch Zurückbringern dieses gelieferten Antwort-Schreiben, vom 7.
                     hujus, haben wir uns der Gebühr referiren lassen, wohin ihr euch auf die in
                     unserm, vom 27. passato, beschehene Anfrage, vernehmen lassen wollen. Nun haben
                     wir sothanes Eclaircissement nicht deswegen, als ob wir eurem vorigen Schreiben
                     keinen Glauben geben könten, sondern aus der Ursache verlanget, weil wir ob
                     demjenigen, was jüngst auf eurem Rathhause vorgekommen und passiret, nicht
                     anders schliessen können,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[234/0270] um über das Regiment dieser Stadt, denen Verfassungen allerdings gemäß, einige ungleiche Gedancken zu führen, wir die geringste Ursache nicht absehen. Beziehen uns dannenhero nochmahls auf unser an Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit jüngst abgelassenes Schreiben, mit unterthänigstem Ersuchen, selbigem vollenkommenen Glauben beyzumessen, und uns fürdersamst eine favorable Antwort darauf gnädigst wiederfahren zu lassen, Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit der starcken Beschirmung GOttes hertzinniglich empfehlende. Geben unter unserm Stadt-Siegel, den 7. Maji, Anno 1686. XCI. Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den Magistrat zu Hamburg, worinn er sich, wegen des von ihm, in Puncto der Marenholtzischen Affaire, begehrten Ressentiments, ingleichen wegen gesuchter Restabilirung des zwischen beyderseits unterbrochenen guten Vernehmens, zulänglich erkläret, de Anno 1686. Georg Wilhelm etc. Liebe Besondere, AUs eurem uns durch Zurückbringern dieses gelieferten Antwort-Schreiben, vom 7. hujus, haben wir uns der Gebühr referiren lassen, wohin ihr euch auf die in unserm, vom 27. passato, beschehene Anfrage, vernehmen lassen wollen. Nun haben wir sothanes Eclaircissement nicht deswegen, als ob wir eurem vorigen Schreiben keinen Glauben geben könten, sondern aus der Ursache verlanget, weil wir ob demjenigen, was jüngst auf eurem Rathhause vorgekommen und passiret, nicht anders schliessen können,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/270
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/270>, abgerufen am 28.12.2024.