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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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wollen wir nun, unsere Mesures darnach zu nehmen, eure Erklärung hierüber mit nechstem erwarten, und verbleiben etc. Geben auf unserm Jagt-Hause Weyhauß, den 27. Aprilis, Anno 1686.

XC.
Wieder-Antwort-Schreiben des Magistrats zu Hamburg an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er sich erkläret, daß das an ihn abgelassene Schreiben vom gesammten Rath, und unter gemeiner Stadt Siegel expediret worden sey, de Anno 1686.

P. P.

WAs Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit, unter dem 27sten Aprilis, in Antwort unsers vom 19den ejusdem an uns gnädigst abgelassen, solches haben wir mit unterthänigstem Respect ablesend vernommen. Nun müssen wir wohl beklagen, daß Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit in unser an dieselbe unter der Stadt Insiegel abgelassenes voriges Schreiben einigen Zweifel tragen, hingegen denen widrigen von einigen übel wollenden ausgebrachten, Euer Fürstl. Durchläuchtigkeit und dero Ministris vorgekommenen Spargementen Glauben beymessen wollen, da wir doch unsers Orts wohl versichert seyn, daß solche nimmermehr gebührend werden können erwiesen werden, allenfalls auch der unterthänigsten Zuversicht leben, Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit keine fernere Instance thun werden, daß wir uns über dasjenige, das zwischen Rath und Bürgerschafft in Terminis consultativis etwa vorgekommen seyn möchte, und Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit nicht eröffnet worden, erklären solten, wie denn auch, war-

wollen wir nun, unsere Mesures darnach zu nehmen, eure Erklärung hierüber mit nechstem erwarten, und verbleiben etc. Geben auf unserm Jagt-Hause Weyhauß, den 27. Aprilis, Anno 1686.

XC.
Wieder-Antwort-Schreiben des Magistrats zu Hamburg an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er sich erkläret, daß das an ihn abgelassene Schreiben vom gesammten Rath, und unter gemeiner Stadt Siegel expediret worden sey, de Anno 1686.

P. P.

WAs Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit, unter dem 27sten Aprilis, in Antwort unsers vom 19den ejusdem an uns gnädigst abgelassen, solches haben wir mit unterthänigstem Respect ablesend vernommen. Nun müssen wir wohl beklagen, daß Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit in unser an dieselbe unter der Stadt Insiegel abgelassenes voriges Schreiben einigen Zweifel tragen, hingegen denen widrigen von einigen übel wollenden ausgebrachten, Euer Fürstl. Durchläuchtigkeit und dero Ministris vorgekommenen Spargementen Glauben beymessen wollen, da wir doch unsers Orts wohl versichert seyn, daß solche nimmermehr gebührend werden können erwiesen werden, allenfalls auch der unterthänigsten Zuversicht leben, Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit keine fernere Instance thun werden, daß wir uns über dasjenige, das zwischen Rath und Bürgerschafft in Terminis consultativis etwa vorgekommen seyn möchte, und Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit nicht eröffnet worden, erklären solten, wie denn auch, war-

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                     unterthänigstem Respect ablesend vernommen. Nun müssen wir wohl beklagen, daß
                     Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit in unser an dieselbe unter der Stadt Insiegel
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                     dero Ministris vorgekommenen Spargementen Glauben beymessen wollen, da wir doch
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                     etwa vorgekommen seyn möchte, und Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit nicht
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[233/0269] wollen wir nun, unsere Mesures darnach zu nehmen, eure Erklärung hierüber mit nechstem erwarten, und verbleiben etc. Geben auf unserm Jagt-Hause Weyhauß, den 27. Aprilis, Anno 1686. XC. Wieder-Antwort-Schreiben des Magistrats zu Hamburg an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er sich erkläret, daß das an ihn abgelassene Schreiben vom gesammten Rath, und unter gemeiner Stadt Siegel expediret worden sey, de Anno 1686. P. P. WAs Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit, unter dem 27sten Aprilis, in Antwort unsers vom 19den ejusdem an uns gnädigst abgelassen, solches haben wir mit unterthänigstem Respect ablesend vernommen. Nun müssen wir wohl beklagen, daß Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit in unser an dieselbe unter der Stadt Insiegel abgelassenes voriges Schreiben einigen Zweifel tragen, hingegen denen widrigen von einigen übel wollenden ausgebrachten, Euer Fürstl. Durchläuchtigkeit und dero Ministris vorgekommenen Spargementen Glauben beymessen wollen, da wir doch unsers Orts wohl versichert seyn, daß solche nimmermehr gebührend werden können erwiesen werden, allenfalls auch der unterthänigsten Zuversicht leben, Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit keine fernere Instance thun werden, daß wir uns über dasjenige, das zwischen Rath und Bürgerschafft in Terminis consultativis etwa vorgekommen seyn möchte, und Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit nicht eröffnet worden, erklären solten, wie denn auch, war-

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  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/269>, abgerufen am 24.11.2024.