gelegenheiten
exponiret seyn würden; Gestalt dieselbe um ein gnädigst Ressentiment
unterthänigst hiemit ersuchen; So bezeugen wir übrigens mit diesem in
geziemendem demüthigen Respect, welcher Gestalt diese Stadt Verlangen trage, mit
Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit die gute Verständniß und Nachbarschafft
redintegriret, insonderheit dero gnädigste Gewogenheit wieder hergewendet zu
sehen; Gestalt wir zu dem Ende alle Widrigkeit gegen Euer Fürstlichen
Durchläuchtigkeit Unterthanen zu verbieten gemeynet sind, hingegen auch von
Seiten Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit uns dergleichen in Unterthänigkeit
versehen, und in solcher gefaster Zuversicht Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit
hiemit ersuchen, dieselbe geruhen gnädigst, dieser Stadt unter gehörige, noch
bis dato zu Lüneburg und anderer Orten detinirte Gefangene und Güter nunmehro
wieder zu erlassen, und die annoch occupirte Länder zu evacuiren. Wie alsdenn
solches zu Grundlegung des guten respective gnädigst- und unterthänigsten
Wohlvernehmens gereichen wird; also sind wir auch mit möglichstem
unterthänigsten Respect und Dienst-Bezeugungen solches zu demeriren erbietig,
und thun Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit damit der heilwärtigen Bewahrung des
Höchsten empfehlen etc. Datum Hamburg, den 19. Aprilis, Anno 1686.
LXXXIX.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorherstehendes
Schreiben des Magistrats zu Hamburg, de Anno 1686.
gelegenheiten
exponiret seyn würden; Gestalt dieselbe um ein gnädigst Ressentiment
unterthänigst hiemit ersuchen; So bezeugen wir übrigens mit diesem in
geziemendem demüthigen Respect, welcher Gestalt diese Stadt Verlangen trage, mit
Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit die gute Verständniß und Nachbarschafft
redintegriret, insonderheit dero gnädigste Gewogenheit wieder hergewendet zu
sehen; Gestalt wir zu dem Ende alle Widrigkeit gegen Euer Fürstlichen
Durchläuchtigkeit Unterthanen zu verbieten gemeynet sind, hingegen auch von
Seiten Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit uns dergleichen in Unterthänigkeit
versehen, und in solcher gefaster Zuversicht Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit
hiemit ersuchen, dieselbe geruhen gnädigst, dieser Stadt unter gehörige, noch
bis dato zu Lüneburg und anderer Orten detinirte Gefangene und Güter nunmehro
wieder zu erlassen, und die annoch occupirte Länder zu evacuiren. Wie alsdenn
solches zu Grundlegung des guten respective gnädigst- und unterthänigsten
Wohlvernehmens gereichen wird; also sind wir auch mit möglichstem
unterthänigsten Respect und Dienst-Bezeugungen solches zu demeriren erbietig,
und thun Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit damit der heilwärtigen Bewahrung des
Höchsten empfehlen etc. Datum Hamburg, den 19. Aprilis, Anno 1686.
LXXXIX.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorherstehendes
Schreiben des Magistrats zu Hamburg, de Anno 1686.
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gelegenheiten
exponiret seyn würden; Gestalt dieselbe um ein gnädigst Ressentiment
unterthänigst hiemit ersuchen; So bezeugen wir übrigens mit diesem in
geziemendem demüthigen Respect, welcher Gestalt diese Stadt Verlangen trage, mit
Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit die gute Verständniß und Nachbarschafft
redintegriret, insonderheit dero gnädigste Gewogenheit wieder hergewendet zu
sehen; Gestalt wir zu dem Ende alle Widrigkeit gegen Euer Fürstlichen
Durchläuchtigkeit Unterthanen zu verbieten gemeynet sind, hingegen auch von
Seiten Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit uns dergleichen in Unterthänigkeit
versehen, und in solcher gefaster Zuversicht Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit
hiemit ersuchen, dieselbe geruhen gnädigst, dieser Stadt unter gehörige, noch
bis dato zu Lüneburg und anderer Orten detinirte Gefangene und Güter nunmehro
wieder zu erlassen, und die annoch occupirte Länder zu evacuiren. Wie alsdenn
solches zu Grundlegung des guten respective gnädigst- und unterthänigsten
Wohlvernehmens gereichen wird; also sind wir auch mit möglichstem
unterthänigsten Respect und Dienst-Bezeugungen solches zu demeriren erbietig,
und thun Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit damit der heilwärtigen Bewahrung des
Höchsten empfehlen etc. Datum Hamburg, den 19. Aprilis, Anno 1686.</p></div><div><head>LXXXIX.<lb/></head><l>Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorherstehendes
Schreiben des Magistrats zu Hamburg, de Anno 1686.</l></div></body></text></TEI>
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gelegenheiten exponiret seyn würden; Gestalt dieselbe um ein gnädigst Ressentiment unterthänigst hiemit ersuchen; So bezeugen wir übrigens mit diesem in geziemendem demüthigen Respect, welcher Gestalt diese Stadt Verlangen trage, mit Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit die gute Verständniß und Nachbarschafft redintegriret, insonderheit dero gnädigste Gewogenheit wieder hergewendet zu sehen; Gestalt wir zu dem Ende alle Widrigkeit gegen Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit Unterthanen zu verbieten gemeynet sind, hingegen auch von Seiten Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit uns dergleichen in Unterthänigkeit versehen, und in solcher gefaster Zuversicht Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit ersuchen, dieselbe geruhen gnädigst, dieser Stadt unter gehörige, noch bis dato zu Lüneburg und anderer Orten detinirte Gefangene und Güter nunmehro wieder zu erlassen, und die annoch occupirte Länder zu evacuiren. Wie alsdenn solches zu Grundlegung des guten respective gnädigst- und unterthänigsten Wohlvernehmens gereichen wird; also sind wir auch mit möglichstem unterthänigsten Respect und Dienst-Bezeugungen solches zu demeriren erbietig, und thun Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit damit der heilwärtigen Bewahrung des Höchsten empfehlen etc. Datum Hamburg, den 19. Aprilis, Anno 1686.
LXXXIX.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell auf vorherstehendes Schreiben des Magistrats zu Hamburg, de Anno 1686.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 231. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/267>, abgerufen am 24.11.2024.
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