abstrahiret worden. Wir wollen nicht unterlassen, indem zuförderst zu Euer
Liebden und dero Hause tragende sonderbare Zuneigung und Begierde, deroselben
Bestes nach allem Bermögen zu befördern, uns hierzu antreibet, und denn unser,
der Mit-Belehnschafft halber, habendes Interesse es erfodert, unsere Gesandten,
welche wir mit nechstem von hier nach Wien abschicken, auch Euer Liebden die
eigentliche Zeit der Abreife zuvorhero noch wissen lassen werden, dahin mit zu
instruiren, daß mit Euer und dero Vettern Liebden Abgesandten sie sich dieser
Angelegenheit wegen nothdürfftig vernehmen, die habende Intention nach aller
Möglichkeit secundiren, und, daß alles auf einen gewissen Fuß, wornach man sich
künfftig, bey ereignenden Fällen, zu richten, solcher Gestalt, daß die Lehen und
Lehn-Brieffe über die absonderliche Fürstenthümer Weimar und Eisenach
unzertrennet, die Multiplicatio der Lehns-Fälle und Kosten vermieden, auch alle
Neuerungen abgewendet verbleiben, zu allerseits Interessenten Vergnügung,
gesetzet werden möge, bestens cooperiren sollen, und wir verbleiben Eurer
Liebden etc. Datum Dreßden, den 25. Septembris, Anno 1685.
Von GOttes Gnaden Johann Georg der Dritte, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und
Berg, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Marschall und Churfürst etc.
Euer Liebden
Dienst-williger Vetter, Johann Georg, Churfürst.
abstrahiret worden. Wir wollen nicht unterlassen, indem zuförderst zu Euer
Liebden und dero Hause tragende sonderbare Zuneigung und Begierde, deroselben
Bestes nach allem Bermögen zu befördern, uns hierzu antreibet, und denn unser,
der Mit-Belehnschafft halber, habendes Interesse es erfodert, unsere Gesandten,
welche wir mit nechstem von hier nach Wien abschicken, auch Euer Liebden die
eigentliche Zeit der Abreife zuvorhero noch wissen lassen werden, dahin mit zu
instruiren, daß mit Euer und dero Vettern Liebden Abgesandten sie sich dieser
Angelegenheit wegen nothdürfftig vernehmen, die habende Intention nach aller
Möglichkeit secundiren, und, daß alles auf einen gewissen Fuß, wornach man sich
künfftig, bey ereignenden Fällen, zu richten, solcher Gestalt, daß die Lehen und
Lehn-Brieffe über die absonderliche Fürstenthümer Weimar und Eisenach
unzertrennet, die Multiplicatio der Lehns-Fälle und Kosten vermieden, auch alle
Neuerungen abgewendet verbleiben, zu allerseits Interessenten Vergnügung,
gesetzet werden möge, bestens cooperiren sollen, und wir verbleiben Eurer
Liebden etc. Datum Dreßden, den 25. Septembris, Anno 1685.
Von GOttes Gnaden Johann Georg der Dritte, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und
Berg, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Marschall und Churfürst etc.
Euer Liebden
Dienst-williger Vetter, Johann Georg, Churfürst.
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abstrahiret worden. Wir wollen nicht unterlassen, indem zuförderst zu Euer
Liebden und dero Hause tragende sonderbare Zuneigung und Begierde, deroselben
Bestes nach allem Bermögen zu befördern, uns hierzu antreibet, und denn unser,
der Mit-Belehnschafft halber, habendes Interesse es erfodert, unsere Gesandten,
welche wir mit nechstem von hier nach Wien abschicken, auch Euer Liebden die
eigentliche Zeit der Abreife zuvorhero noch wissen lassen werden, dahin mit zu
instruiren, daß mit Euer und dero Vettern Liebden Abgesandten sie sich dieser
Angelegenheit wegen nothdürfftig vernehmen, die habende Intention nach aller
Möglichkeit secundiren, und, daß alles auf einen gewissen Fuß, wornach man sich
künfftig, bey ereignenden Fällen, zu richten, solcher Gestalt, daß die Lehen und
Lehn-Brieffe über die absonderliche Fürstenthümer Weimar und Eisenach
unzertrennet, die Multiplicatio der Lehns-Fälle und Kosten vermieden, auch alle
Neuerungen abgewendet verbleiben, zu allerseits Interessenten Vergnügung,
gesetzet werden möge, bestens cooperiren sollen, und wir verbleiben Eurer
Liebden etc. Datum Dreßden, den 25. Septembris, Anno 1685.</p><l>Von GOttes Gnaden Johann Georg der Dritte, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und
Berg, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Marschall und Churfürst etc.</l><p>Euer Liebden</p><p>Dienst-williger Vetter, Johann Georg, Churfürst.</p></div></body></text></TEI>
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abstrahiret worden. Wir wollen nicht unterlassen, indem zuförderst zu Euer Liebden und dero Hause tragende sonderbare Zuneigung und Begierde, deroselben Bestes nach allem Bermögen zu befördern, uns hierzu antreibet, und denn unser, der Mit-Belehnschafft halber, habendes Interesse es erfodert, unsere Gesandten, welche wir mit nechstem von hier nach Wien abschicken, auch Euer Liebden die eigentliche Zeit der Abreife zuvorhero noch wissen lassen werden, dahin mit zu instruiren, daß mit Euer und dero Vettern Liebden Abgesandten sie sich dieser Angelegenheit wegen nothdürfftig vernehmen, die habende Intention nach aller Möglichkeit secundiren, und, daß alles auf einen gewissen Fuß, wornach man sich künfftig, bey ereignenden Fällen, zu richten, solcher Gestalt, daß die Lehen und Lehn-Brieffe über die absonderliche Fürstenthümer Weimar und Eisenach unzertrennet, die Multiplicatio der Lehns-Fälle und Kosten vermieden, auch alle Neuerungen abgewendet verbleiben, zu allerseits Interessenten Vergnügung, gesetzet werden möge, bestens cooperiren sollen, und wir verbleiben Eurer Liebden etc. Datum Dreßden, den 25. Septembris, Anno 1685.
Von GOttes Gnaden Johann Georg der Dritte, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Marschall und Churfürst etc. Euer Liebden
Dienst-williger Vetter, Johann Georg, Churfürst.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/256>, abgerufen am 24.11.2024.
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