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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Fall sich ereignet, oder alle in gesammter Investitur begriffene mit Tode abgangen, die würckliche Belehnung vorgenommen, und denn erst ein gesammter neuer Lehen-Brieff ausgefertiget, die Muthungen und darüber desiderirte Lehn-Scheine der würcklichen Belehnung ad interim an Kräfften gleich geachtet werden mögen. Wir hätten Euer Liebden wegen dieser Angelegenheit eher geantwortet, wenn nicht unsere Abwesenheit von unser Residenz, auch, daß wir in denen hier vorhandenen Lehens-Acten etwas deshalber zuvorhero nachsuchen zu lassen, nöthig befunden, einige Hinderniß verursachet; Zweifeln dahero nicht, Eure Liebden werden solchen Verzug im besten vermercken. Müssen sonst bekennen, daß die Sache von sonderbarer Wichtigkeit, und ist, nebens andern gefährlichen Beschwerlichkeiten, welche bey denen Communionen und Theilungen der Fürstenthümer im Reiche sich zu ereignen pflegen, dieses nicht die geringste, daß wegen der Lehens-Folge, auch Einricht- und Ablösung der Lehen-Brieffe, sowohl zwischen dem Lehen-Hofe und Vasallen, als zuweiln diesen unter sich selbst öffters allerhand Zweifel und Irrungen sich hervorthun. Daß man aber bey Eurer Liebden Fürstlichem Sammt-Hause auf der hergebrachten Observanz, welche Zweifels-frey gnüglich beyzubringen seyn wird, hierinnen beharret, und zu grosser Beschwer- und schädlicher Vermehrung der Lehens-Kosten, keine Neuerung einführen lassen will, können dieselbe wir nicht verdencken, und wollen hoffen, es werde bey dem Käyserlichen Reichs-Hof-Rathe, auf beschehene gnugsame Vorstellung, welche Zweifelsfrey durch den, Euer Liebden Anführen nach, allbereit

Fall sich ereignet, oder alle in gesammter Investitur begriffene mit Tode abgangen, die würckliche Belehnung vorgenommen, und denn erst ein gesammter neuer Lehen-Brieff ausgefertiget, die Muthungen und darüber desiderirte Lehn-Scheine der würcklichen Belehnung ad interim an Kräfften gleich geachtet werden mögen. Wir hätten Euer Liebden wegen dieser Angelegenheit eher geantwortet, wenn nicht unsere Abwesenheit von unser Residenz, auch, daß wir in denen hier vorhandenen Lehens-Acten etwas deshalber zuvorhero nachsuchen zu lassen, nöthig befunden, einige Hinderniß verursachet; Zweifeln dahero nicht, Eure Liebden werden solchen Verzug im besten vermercken. Müssen sonst bekennen, daß die Sache von sonderbarer Wichtigkeit, und ist, nebens andern gefährlichen Beschwerlichkeiten, welche bey denen Communionen und Theilungen der Fürstenthümer im Reiche sich zu ereignen pflegen, dieses nicht die geringste, daß wegen der Lehens-Folge, auch Einricht- und Ablösung der Lehen-Brieffe, sowohl zwischen dem Lehen-Hofe und Vasallen, als zuweiln diesen unter sich selbst öffters allerhand Zweifel und Irrungen sich hervorthun. Daß man aber bey Eurer Liebden Fürstlichem Sammt-Hause auf der hergebrachten Observanz, welche Zweifels-frey gnüglich beyzubringen seyn wird, hierinnen beharret, und zu grosser Beschwer- und schädlicher Vermehrung der Lehens-Kosten, keine Neuerung einführen lassen will, können dieselbe wir nicht verdencken, und wollen hoffen, es werde bey dem Käyserlichen Reichs-Hof-Rathe, auf beschehene gnugsame Vorstellung, welche Zweifelsfrey durch den, Euer Liebden Anführen nach, allbereit

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[218/0254] Fall sich ereignet, oder alle in gesammter Investitur begriffene mit Tode abgangen, die würckliche Belehnung vorgenommen, und denn erst ein gesammter neuer Lehen-Brieff ausgefertiget, die Muthungen und darüber desiderirte Lehn-Scheine der würcklichen Belehnung ad interim an Kräfften gleich geachtet werden mögen. Wir hätten Euer Liebden wegen dieser Angelegenheit eher geantwortet, wenn nicht unsere Abwesenheit von unser Residenz, auch, daß wir in denen hier vorhandenen Lehens-Acten etwas deshalber zuvorhero nachsuchen zu lassen, nöthig befunden, einige Hinderniß verursachet; Zweifeln dahero nicht, Eure Liebden werden solchen Verzug im besten vermercken. Müssen sonst bekennen, daß die Sache von sonderbarer Wichtigkeit, und ist, nebens andern gefährlichen Beschwerlichkeiten, welche bey denen Communionen und Theilungen der Fürstenthümer im Reiche sich zu ereignen pflegen, dieses nicht die geringste, daß wegen der Lehens-Folge, auch Einricht- und Ablösung der Lehen-Brieffe, sowohl zwischen dem Lehen-Hofe und Vasallen, als zuweiln diesen unter sich selbst öffters allerhand Zweifel und Irrungen sich hervorthun. Daß man aber bey Eurer Liebden Fürstlichem Sammt-Hause auf der hergebrachten Observanz, welche Zweifels-frey gnüglich beyzubringen seyn wird, hierinnen beharret, und zu grosser Beschwer- und schädlicher Vermehrung der Lehens-Kosten, keine Neuerung einführen lassen will, können dieselbe wir nicht verdencken, und wollen hoffen, es werde bey dem Käyserlichen Reichs-Hof-Rathe, auf beschehene gnugsame Vorstellung, welche Zweifelsfrey durch den, Euer Liebden Anführen nach, allbereit

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/254>, abgerufen am 25.11.2024.