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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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ter Affection und gnädigstem Willen, viel Liebes und Gutes zu erweisen, iederzeit sonders wohl beygethan und gewogen. Geben in unser Stadt Saltzburg, den 10. Septembris, 1685.

Inscriptio.

Denen Wohlgebohrnen, Edeln, Vesten, Ehrsamen und Hochgelehrten, unsern besonders Lieben, der Augspurgischen Confession zugethanen Churfürsten, Fürsten und Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen, Bothschafften und Gesandten.

LXXXII.
Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den Käyser Leopoldum, worinn es vor die aus der Graffschafft Tyrol und dem Tefferecker-Thal vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten intercediret, de Anno 1685.

P. P.

EUrer Käyserlichen Majestät können, im Nahmen und auf Befehl unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, wir in aller Unterthänigkeit mitleidentlichst vorzubringen nicht Umgang nehmen, welcher Gestalt denenselben glaubwürdigster Bericht zugekommen, wie bey vergangener Ausschaffung einiger der Evangelischen Religion zugethanen, in dero Gefürsteten Grafschafft Tyrol wohnhaffter Unterthanen, nicht allein solchen armen Leuten weder genusame Zeit und Frist, ihre eigenthümliche Güter zu verkauffen und zu veräusern, eingeräumet, sondern auch gar durch Ew. Käyserlichen Majestät Ober-Oesterreichische Regierung zu Inspruck, ihre Kinder, so unter 15. Jahren seynd, zurück zu lassen, und nicht mit sich hin-

ter Affection und gnädigstem Willen, viel Liebes und Gutes zu erweisen, iederzeit sonders wohl beygethan und gewogen. Geben in unser Stadt Saltzburg, den 10. Septembris, 1685.

Inscriptio.

Denen Wohlgebohrnen, Edeln, Vesten, Ehrsamen und Hochgelehrten, unsern besonders Lieben, der Augspurgischen Confession zugethanen Churfürsten, Fürsten und Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen, Bothschafften und Gesandten.

LXXXII.
Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den Käyser Leopoldum, worinn es vor die aus der Graffschafft Tyrol und dem Tefferecker-Thal vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten intercediret, de Anno 1685.

P. P.

EUrer Käyserlichen Majestät können, im Nahmen und auf Befehl unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, wir in aller Unterthänigkeit mitleidentlichst vorzubringen nicht Umgang nehmen, welcher Gestalt denenselben glaubwürdigster Bericht zugekommen, wie bey vergangener Ausschaffung einiger der Evangelischen Religion zugethanen, in dero Gefürsteten Grafschafft Tyrol wohnhaffter Unterthanen, nicht allein solchen armen Leuten weder genusame Zeit und Frist, ihre eigenthümliche Güter zu verkauffen und zu veräusern, eingeräumet, sondern auch gar durch Ew. Käyserlichen Majestät Ober-Oesterreichische Regierung zu Inspruck, ihre Kinder, so unter 15. Jahren seynd, zurück zu lassen, und nicht mit sich hin-

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                     Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen,
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                     und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, wir in aller
                     Unterthänigkeit mitleidentlichst vorzubringen nicht Umgang nehmen, welcher
                     Gestalt denenselben glaubwürdigster Bericht zugekommen, wie bey vergangener
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[211/0247] ter Affection und gnädigstem Willen, viel Liebes und Gutes zu erweisen, iederzeit sonders wohl beygethan und gewogen. Geben in unser Stadt Saltzburg, den 10. Septembris, 1685. Inscriptio. Denen Wohlgebohrnen, Edeln, Vesten, Ehrsamen und Hochgelehrten, unsern besonders Lieben, der Augspurgischen Confession zugethanen Churfürsten, Fürsten und Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen, Bothschafften und Gesandten. LXXXII. Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den Käyser Leopoldum, worinn es vor die aus der Graffschafft Tyrol und dem Tefferecker-Thal vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten intercediret, de Anno 1685. P. P. EUrer Käyserlichen Majestät können, im Nahmen und auf Befehl unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, wir in aller Unterthänigkeit mitleidentlichst vorzubringen nicht Umgang nehmen, welcher Gestalt denenselben glaubwürdigster Bericht zugekommen, wie bey vergangener Ausschaffung einiger der Evangelischen Religion zugethanen, in dero Gefürsteten Grafschafft Tyrol wohnhaffter Unterthanen, nicht allein solchen armen Leuten weder genusame Zeit und Frist, ihre eigenthümliche Güter zu verkauffen und zu veräusern, eingeräumet, sondern auch gar durch Ew. Käyserlichen Majestät Ober-Oesterreichische Regierung zu Inspruck, ihre Kinder, so unter 15. Jahren seynd, zurück zu lassen, und nicht mit sich hin-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/247>, abgerufen am 24.11.2024.