ten Vortheil bringen würde,
wenn uns und andern Evangelischen Ständen, welche in unsern Ländern mit viel
Römisch-Catholischen Unterthanen versehen, dadurch ein Exempel zu gleichmäßiger
Nachfolge gegeben, und wir veranlasset werden, gleichen Rigors gegen dieselbe
uns zu gebrauchen. Wir wollen dannenhero verhoffen, auch Euer Liebden freundlich
hiermit ersuchet und angelanget haben; Sie belieben dieses alles in gebührende
Consideration zu ziehen, die Noth, Elend und Desperation dieser armen Leute zu
Hertzen gehen zu lassen, und nicht zu gestatten, daß denenselben in ihrem
Gewissen dergleichen Zwang weiter zugefüget, sondern vielmehr, wie hiebevor,
also noch ferner erlaubet werden möge, in Euer Liebden Landen ihr
Glaubens-Exercitium ungehindert zu treiben. Dadurch werden wir veranlasset
werden, Euer Liebden Glaubens-Genossen, deren sich in unsern Provincien hin und
wieder eine ziemliche Anzahl befindet, dergleichen Bezeigung wieder zu erweisen,
auch sonsten Euer Liebden in allen Begebenheiten zu Erweisung freundlicher
Dienst und Gefällichkeiten, ied erzeit bereit und gefliessen zu verbleiben.
Potsdam den 12. (22.) Februarii, Anno 1685.
LXXIII.
Antwort Ertz-Bischoff Maximilian Gandolphs zu Saltzburg auf vorherstehendes
Chur-Brandenburgisches Intercessions-Schreiben, de Anno 1685.
P. P.
EUer Liebden unter dem 12. (22.) Februarii, jüngsthin an uns abgelassenes
Schreiben, ist uns nechst verwichener Tagen über Regenspurg zu
ten Vortheil bringen würde,
wenn uns und andern Evangelischen Ständen, welche in unsern Ländern mit viel
Römisch-Catholischen Unterthanen versehen, dadurch ein Exempel zu gleichmäßiger
Nachfolge gegeben, und wir veranlasset werden, gleichen Rigors gegen dieselbe
uns zu gebrauchen. Wir wollen dannenhero verhoffen, auch Euer Liebden freundlich
hiermit ersuchet und angelanget haben; Sie belieben dieses alles in gebührende
Consideration zu ziehen, die Noth, Elend und Desperation dieser armen Leute zu
Hertzen gehen zu lassen, und nicht zu gestatten, daß denenselben in ihrem
Gewissen dergleichen Zwang weiter zugefüget, sondern vielmehr, wie hiebevor,
also noch ferner erlaubet werden möge, in Euer Liebden Landen ihr
Glaubens-Exercitium ungehindert zu treiben. Dadurch werden wir veranlasset
werden, Euer Liebden Glaubens-Genossen, deren sich in unsern Provincien hin und
wieder eine ziemliche Anzahl befindet, dergleichen Bezeigung wieder zu erweisen,
auch sonsten Euer Liebden in allen Begebenheiten zu Erweisung freundlicher
Dienst und Gefällichkeiten, ied erzeit bereit und gefliessen zu verbleiben.
Potsdam den 12. (22.) Februarii, Anno 1685.
LXXIII.
Antwort Ertz-Bischoff Maximilian Gandolphs zu Saltzburg auf vorherstehendes
Chur-Brandenburgisches Intercessions-Schreiben, de Anno 1685.
P. P.
EUer Liebden unter dem 12. (22.) Februarii, jüngsthin an uns abgelassenes
Schreiben, ist uns nechst verwichener Tagen über Regenspurg zu
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ten Vortheil bringen würde,
wenn uns und andern Evangelischen Ständen, welche in unsern Ländern mit viel
Römisch-Catholischen Unterthanen versehen, dadurch ein Exempel zu gleichmäßiger
Nachfolge gegeben, und wir veranlasset werden, gleichen Rigors gegen dieselbe
uns zu gebrauchen. Wir wollen dannenhero verhoffen, auch Euer Liebden freundlich
hiermit ersuchet und angelanget haben; Sie belieben dieses alles in gebührende
Consideration zu ziehen, die Noth, Elend und Desperation dieser armen Leute zu
Hertzen gehen zu lassen, und nicht zu gestatten, daß denenselben in ihrem
Gewissen dergleichen Zwang weiter zugefüget, sondern vielmehr, wie hiebevor,
also noch ferner erlaubet werden möge, in Euer Liebden Landen ihr
Glaubens-Exercitium ungehindert zu treiben. Dadurch werden wir veranlasset
werden, Euer Liebden Glaubens-Genossen, deren sich in unsern Provincien hin und
wieder eine ziemliche Anzahl befindet, dergleichen Bezeigung wieder zu erweisen,
auch sonsten Euer Liebden in allen Begebenheiten zu Erweisung freundlicher
Dienst und Gefällichkeiten, ied erzeit bereit und gefliessen zu verbleiben.
Potsdam den 12. (22.) Februarii, Anno 1685.</p></div><div><head>LXXIII.<lb/></head><l>Antwort Ertz-Bischoff Maximilian Gandolphs zu Saltzburg auf vorherstehendes
Chur-Brandenburgisches Intercessions-Schreiben, de Anno 1685.</l><p>P. P.</p><p>EUer Liebden unter dem 12. (22.) Februarii, jüngsthin an uns abgelassenes
Schreiben, ist uns nechst verwichener Tagen über Regenspurg zu
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ten Vortheil bringen würde, wenn uns und andern Evangelischen Ständen, welche in unsern Ländern mit viel Römisch-Catholischen Unterthanen versehen, dadurch ein Exempel zu gleichmäßiger Nachfolge gegeben, und wir veranlasset werden, gleichen Rigors gegen dieselbe uns zu gebrauchen. Wir wollen dannenhero verhoffen, auch Euer Liebden freundlich hiermit ersuchet und angelanget haben; Sie belieben dieses alles in gebührende Consideration zu ziehen, die Noth, Elend und Desperation dieser armen Leute zu Hertzen gehen zu lassen, und nicht zu gestatten, daß denenselben in ihrem Gewissen dergleichen Zwang weiter zugefüget, sondern vielmehr, wie hiebevor, also noch ferner erlaubet werden möge, in Euer Liebden Landen ihr Glaubens-Exercitium ungehindert zu treiben. Dadurch werden wir veranlasset werden, Euer Liebden Glaubens-Genossen, deren sich in unsern Provincien hin und wieder eine ziemliche Anzahl befindet, dergleichen Bezeigung wieder zu erweisen, auch sonsten Euer Liebden in allen Begebenheiten zu Erweisung freundlicher Dienst und Gefällichkeiten, ied erzeit bereit und gefliessen zu verbleiben. Potsdam den 12. (22.) Februarii, Anno 1685.
LXXIII.
Antwort Ertz-Bischoff Maximilian Gandolphs zu Saltzburg auf vorherstehendes Chur-Brandenburgisches Intercessions-Schreiben, de Anno 1685. P. P.
EUer Liebden unter dem 12. (22.) Februarii, jüngsthin an uns abgelassenes Schreiben, ist uns nechst verwichener Tagen über Regenspurg zu
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/223>, abgerufen am 24.11.2024.
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