wenden. Im Fall aber die
Cron Franckreich bemeldtes Armistitium difficultiren, und immittelst gegen dem
Reich mit fernerer Thätlichkeit verfahren solte, wird es, unsers Erachtens,
alsdenn nothwendig zu der von der Natur und den Rechten erlaubten Gegenwehr
ankommen müssen, wie in angezogener unserer Erklärung ebenmäßig schon erwehnet
ist, in der zuversichtlichen Hoffnung, Euer Lbd. Liebden auf solchen Fall auch
ihres Theils dasjenige praestiren werden, worzu sie, und einen ieden getreuen
Mitstand des Reichs, in solcher Extremität die Reichs-Constitutiones von
selbsten deutlich und klar anweisen. Wir seynd Ew. Lbd. Liebden dabey angenehmen
dienstlichen Willen zu bezeigen wohl beygethan. Datum Schleißheim, den 4. Julii,
Anno 1684.
Von GOttes Gnaden, Maximilian Emanuel, in Ober- und Nieder-Bäyern, auch der
Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, des heiligen Römischen Reichs
Ertz-Truchseß und Churfürst, Landgraf zu Leuchtenberg etc.
Euer Lbd. Liebden
Dienst-williger treuer Vetter, Maximilian Emanuel, Churfürst.
LXXI.
Antwort derer Herren Hertzoge, Ernst Augusts und Georg Wilhelms zu Braunschweig
und Lüneburg, auf vorherstehendes Chur-Bäyerisches Schreiben, de Anno 1684.
P. P.
EUrer Liebden erstatten wir hiemit schuldigsten Danck, daß sie uns, vermittelst
dero den 4ten
wenden. Im Fall aber die
Cron Franckreich bemeldtes Armistitium difficultiren, und immittelst gegen dem
Reich mit fernerer Thätlichkeit verfahren solte, wird es, unsers Erachtens,
alsdenn nothwendig zu der von der Natur und den Rechten erlaubten Gegenwehr
ankommen müssen, wie in angezogener unserer Erklärung ebenmäßig schon erwehnet
ist, in der zuversichtlichen Hoffnung, Euer Lbd. Liebden auf solchen Fall auch
ihres Theils dasjenige praestiren werden, worzu sie, und einen ieden getreuen
Mitstand des Reichs, in solcher Extremität die Reichs-Constitutiones von
selbsten deutlich und klar anweisen. Wir seynd Ew. Lbd. Liebden dabey angenehmen
dienstlichen Willen zu bezeigen wohl beygethan. Datum Schleißheim, den 4. Julii,
Anno 1684.
Von GOttes Gnaden, Maximilian Emanuel, in Ober- und Nieder-Bäyern, auch der
Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, des heiligen Römischen Reichs
Ertz-Truchseß und Churfürst, Landgraf zu Leuchtenberg etc.
Euer Lbd. Liebden
Dienst-williger treuer Vetter, Maximilian Emanuel, Churfürst.
LXXI.
Antwort derer Herren Hertzoge, Ernst Augusts und Georg Wilhelms zu Braunschweig
und Lüneburg, auf vorherstehendes Chur-Bäyerisches Schreiben, de Anno 1684.
P. P.
EUrer Liebden erstatten wir hiemit schuldigsten Danck, daß sie uns, vermittelst
dero den 4ten
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wenden. Im Fall aber die
Cron Franckreich bemeldtes Armistitium difficultiren, und immittelst gegen dem
Reich mit fernerer Thätlichkeit verfahren solte, wird es, unsers Erachtens,
alsdenn nothwendig zu der von der Natur und den Rechten erlaubten Gegenwehr
ankommen müssen, wie in angezogener unserer Erklärung ebenmäßig schon erwehnet
ist, in der zuversichtlichen Hoffnung, Euer Lbd. Liebden auf solchen Fall auch
ihres Theils dasjenige praestiren werden, worzu sie, und einen ieden getreuen
Mitstand des Reichs, in solcher Extremität die Reichs-Constitutiones von
selbsten deutlich und klar anweisen. Wir seynd Ew. Lbd. Liebden dabey angenehmen
dienstlichen Willen zu bezeigen wohl beygethan. Datum Schleißheim, den 4. Julii,
Anno 1684.</p><l>Von GOttes Gnaden, Maximilian Emanuel, in Ober- und Nieder-Bäyern, auch der
Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, des heiligen Römischen Reichs
Ertz-Truchseß und Churfürst, Landgraf zu Leuchtenberg etc.</l><p>Euer Lbd. Liebden</p><p>Dienst-williger treuer Vetter, Maximilian Emanuel, Churfürst.</p></div><div><head>LXXI.<lb/></head><l>Antwort derer Herren Hertzoge, Ernst Augusts und Georg Wilhelms zu Braunschweig
und Lüneburg, auf vorherstehendes Chur-Bäyerisches Schreiben, de Anno 1684.</l><p>P. P.</p><p>EUrer Liebden erstatten wir hiemit schuldigsten Danck, daß sie uns, vermittelst
dero den 4ten
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[182/0218]
wenden. Im Fall aber die Cron Franckreich bemeldtes Armistitium difficultiren, und immittelst gegen dem Reich mit fernerer Thätlichkeit verfahren solte, wird es, unsers Erachtens, alsdenn nothwendig zu der von der Natur und den Rechten erlaubten Gegenwehr ankommen müssen, wie in angezogener unserer Erklärung ebenmäßig schon erwehnet ist, in der zuversichtlichen Hoffnung, Euer Lbd. Liebden auf solchen Fall auch ihres Theils dasjenige praestiren werden, worzu sie, und einen ieden getreuen Mitstand des Reichs, in solcher Extremität die Reichs-Constitutiones von selbsten deutlich und klar anweisen. Wir seynd Ew. Lbd. Liebden dabey angenehmen dienstlichen Willen zu bezeigen wohl beygethan. Datum Schleißheim, den 4. Julii, Anno 1684.
Von GOttes Gnaden, Maximilian Emanuel, in Ober- und Nieder-Bäyern, auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Truchseß und Churfürst, Landgraf zu Leuchtenberg etc. Euer Lbd. Liebden
Dienst-williger treuer Vetter, Maximilian Emanuel, Churfürst.
LXXI.
Antwort derer Herren Hertzoge, Ernst Augusts und Georg Wilhelms zu Braunschweig und Lüneburg, auf vorherstehendes Chur-Bäyerisches Schreiben, de Anno 1684. P. P.
EUrer Liebden erstatten wir hiemit schuldigsten Danck, daß sie uns, vermittelst dero den 4ten
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/218>, abgerufen am 24.11.2024.
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