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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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haben wir uns auch ihrer disfalls führenden Gedancken, Beständigkeit, und guten Rath in particulari erholen wollen, wie sie vermeynen, daß solch unsere väterliche Sorgfalt und Intention zum gedeylichsten fortzusetzen, und zu geringerm des Reichs Nachtheil und Schaden ein allgemeiner Ruhestand zu erheben, oder in andere Wege dem Ubel zu steuren und vorzukommen seyn möchte; Wie denn Euere Lbd. Lbd. sich dabey unserer zu deren und gesammten Reichs Conservation beständigst führenden Intention können versichert halten. Als die wir denenselben mit Käyserlichen Gnaden und allen Guten wohl beygethan bleiben. Geben in unserer Stadt Wien den sechszehenden Octobris, Anno sechzehen hundert zwey und achtzig, unser Reiche des Römischen im fünff und zwantzigsten, und des Böheimischen im sieben und zwantzigsten.

Leopold.

Vt. Leopold Wilhelm, Graf zu Königsegg.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium.

Christoff Beuer.

Inscriptio.

Denen Durchläuchtig Hochgebohrnen Georg Wilhelm und Rudolph Augusto, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserm lieben Oheim und Fürsten.

LXVI.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms und Hertzog Rudolph Augusts zu Braunschweig und Lüneburg, auf vorherstehendes Käyserliches Schreiben, de Anno 1682.

haben wir uns auch ihrer disfalls führenden Gedancken, Beständigkeit, und guten Rath in particulari erholen wollen, wie sie vermeynen, daß solch unsere väterliche Sorgfalt und Intention zum gedeylichsten fortzusetzen, und zu geringerm des Reichs Nachtheil und Schaden ein allgemeiner Ruhestand zu erheben, oder in andere Wege dem Ubel zu steuren und vorzukommen seyn möchte; Wie denn Euere Lbd. Lbd. sich dabey unserer zu deren und gesammten Reichs Conservation beständigst führenden Intention können versichert halten. Als die wir denenselben mit Käyserlichen Gnaden und allen Guten wohl beygethan bleiben. Geben in unserer Stadt Wien den sechszehenden Octobris, Anno sechzehen hundert zwey und achtzig, unser Reiche des Römischen im fünff und zwantzigsten, und des Böheimischen im sieben und zwantzigsten.

Leopold.

Vt. Leopold Wilhelm, Graf zu Königsegg.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium.

Christoff Beuer.

Inscriptio.

Denen Durchläuchtig Hochgebohrnen Georg Wilhelm und Rudolph Augusto, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserm lieben Oheim und Fürsten.

LXVI.
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                     wollen, wie sie vermeynen, daß solch unsere väterliche Sorgfalt und Intention
                     zum gedeylichsten fortzusetzen, und zu geringerm des Reichs Nachtheil und
                     Schaden ein allgemeiner Ruhestand zu erheben, oder in andere Wege dem Ubel zu
                     steuren und vorzukommen seyn möchte; Wie denn Euere Lbd. Lbd. sich dabey unserer
                     zu deren und gesammten Reichs Conservation beständigst führenden Intention
                     können versichert halten. Als die wir denenselben mit Käyserlichen Gnaden und
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                     des Römischen im fünff und zwantzigsten, und des Böheimischen im sieben und
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[169/0205] haben wir uns auch ihrer disfalls führenden Gedancken, Beständigkeit, und guten Rath in particulari erholen wollen, wie sie vermeynen, daß solch unsere väterliche Sorgfalt und Intention zum gedeylichsten fortzusetzen, und zu geringerm des Reichs Nachtheil und Schaden ein allgemeiner Ruhestand zu erheben, oder in andere Wege dem Ubel zu steuren und vorzukommen seyn möchte; Wie denn Euere Lbd. Lbd. sich dabey unserer zu deren und gesammten Reichs Conservation beständigst führenden Intention können versichert halten. Als die wir denenselben mit Käyserlichen Gnaden und allen Guten wohl beygethan bleiben. Geben in unserer Stadt Wien den sechszehenden Octobris, Anno sechzehen hundert zwey und achtzig, unser Reiche des Römischen im fünff und zwantzigsten, und des Böheimischen im sieben und zwantzigsten. Leopold. Vt. Leopold Wilhelm, Graf zu Königsegg. Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium. Christoff Beuer. Inscriptio. Denen Durchläuchtig Hochgebohrnen Georg Wilhelm und Rudolph Augusto, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserm lieben Oheim und Fürsten. LXVI. Antwort Hertzog Georg Wilhelms und Hertzog Rudolph Augusts zu Braunschweig und Lüneburg, auf vorherstehendes Käyserliches Schreiben, de Anno 1682.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/205>, abgerufen am 24.11.2024.