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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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bene Proposition, darinn alles vorgangene ohne weitere Tractaten behauptet werden will, also abgewichen, daß die Reichs-Deputation nicht allein dadurch aus dem Stande gesetzt worden, ihrer auf vorgedachte Tractatenund Discussion gerichteten Instruction und Vollmacht nach, fortzukommen; Sondern auch die Sache sich daran vollends hat stecken müssen, indeme Frantzösischer Seits, der kundbarlich hergebrachte Styus mit dem Reich, in Lateinischer Sprache zu tractiten, ist alterirt worden, welches gleichfalls so blosserdings nachzugeben, in der Deputation Macht ebenso wenig gestanden; Da doch wir deme unerachtet, annoch auf beyden Conventen beständig dahin antragen lassen, wie eines oder andern Wegs auf die gütliche Handlung zu kommen, und der dahin angesehene Congress möchte fortzusetzen seyn. Zumahlen wir anders in so hauptsächliche Abschneid-Hinwegreiß- und Zergliederung des Reichs, ohne Discussion der Sache und allgemeine Reichs-Einwilligung, deren noch keines verhanden, unserer Käyserlichen Wahl-Capitulation und Pflichten halber keines Wegs gehelen können noch sollen; Sondern zur gemeinen Reichs Conservation mit getreuen Chur-Fürsten und Ständen, das äusserste beyzutragen und daran zu strecken, noch willigst und enbietig verbleiben: Gestalt wir auch zu Abtreibung alles Gewalts im Werck selbsten begriffen seynd, unsere Milio noch auf ein ergiebiges in etliche tausenden zu verstärcken. Wie dem allen aber, da bekannter Massen bereits so viel Stände, Theils aus Apprehension der nahen Gefahr, Theils anderer Ursachen, sich auf andere Gedancken wenden, und zumahlen nicht allein die An-

bene Proposition, darinn alles vorgangene ohne weitere Tractaten behauptet werden will, also abgewichen, daß die Reichs-Deputation nicht allein dadurch aus dem Stande gesetzt worden, ihrer auf vorgedachte Tractatenund Discussion gerichteten Instruction und Vollmacht nach, fortzukommen; Sondern auch die Sache sich daran vollends hat stecken müssen, indeme Frantzösischer Seits, der kundbarlich hergebrachte Styus mit dem Reich, in Lateinischer Sprache zu tractiten, ist alterirt worden, welches gleichfalls so blosserdings nachzugeben, in der Deputation Macht ebenso wenig gestanden; Da doch wir deme unerachtet, annoch auf beyden Conventen beständig dahin antragen lassen, wie eines oder andern Wegs auf die gütliche Handlung zu kommen, und der dahin angesehene Congress möchte fortzusetzen seyn. Zumahlen wir anders in so hauptsächliche Abschneid-Hinwegreiß- und Zergliederung des Reichs, ohne Discussion der Sache und allgemeine Reichs-Einwilligung, deren noch keines verhanden, unserer Käyserlichen Wahl-Capitulation und Pflichten halber keines Wegs gehelen können noch sollen; Sondern zur gemeinen Reichs Conservation mit getreuen Chur-Fürsten und Ständen, das äusserste beyzutragen und daran zu strecken, noch willigst und enbietig verbleiben: Gestalt wir auch zu Abtreibung alles Gewalts im Werck selbsten begriffen seynd, unsere Milio noch auf ein ergiebiges in etliche tausenden zu verstärcken. Wie dem allen aber, da bekannter Massen bereits so viel Stände, Theils aus Apprehension der nahen Gefahr, Theils anderer Ursachen, sich auf andere Gedancken wenden, und zumahlen nicht allein die An-

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[167/0203] bene Proposition, darinn alles vorgangene ohne weitere Tractaten behauptet werden will, also abgewichen, daß die Reichs-Deputation nicht allein dadurch aus dem Stande gesetzt worden, ihrer auf vorgedachte Tractatenund Discussion gerichteten Instruction und Vollmacht nach, fortzukommen; Sondern auch die Sache sich daran vollends hat stecken müssen, indeme Frantzösischer Seits, der kundbarlich hergebrachte Styus mit dem Reich, in Lateinischer Sprache zu tractiten, ist alterirt worden, welches gleichfalls so blosserdings nachzugeben, in der Deputation Macht ebenso wenig gestanden; Da doch wir deme unerachtet, annoch auf beyden Conventen beständig dahin antragen lassen, wie eines oder andern Wegs auf die gütliche Handlung zu kommen, und der dahin angesehene Congress möchte fortzusetzen seyn. Zumahlen wir anders in so hauptsächliche Abschneid-Hinwegreiß- und Zergliederung des Reichs, ohne Discussion der Sache und allgemeine Reichs-Einwilligung, deren noch keines verhanden, unserer Käyserlichen Wahl-Capitulation und Pflichten halber keines Wegs gehelen können noch sollen; Sondern zur gemeinen Reichs Conservation mit getreuen Chur-Fürsten und Ständen, das äusserste beyzutragen und daran zu strecken, noch willigst und enbietig verbleiben: Gestalt wir auch zu Abtreibung alles Gewalts im Werck selbsten begriffen seynd, unsere Milio noch auf ein ergiebiges in etliche tausenden zu verstärcken. Wie dem allen aber, da bekannter Massen bereits so viel Stände, Theils aus Apprehension der nahen Gefahr, Theils anderer Ursachen, sich auf andere Gedancken wenden, und zumahlen nicht allein die An-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/203>, abgerufen am 24.11.2024.