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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Vertrauen und Geheim zu benachrichtigen nicht unterlassen wollen: Uns dabey zu ihren für das gemeine Wesen, und zu Erhaltung dessen Ruhe-Stands erzeigendem rühmlichen Eyfer gnädigst versehend, sie werde auch ihres vornehmen Orts, zu Vor- und Abwendung ermeldter Gefahr, nicht allein mit aller Wachsamkeit und gedeylichen Officien, sondern auch allen Falls mit nöthiger Beyhülffe und Versehung der Stadt gerne concurriren, und derselben sich hierzu anerbietig machen, massen dahin unser gnädigstes Vertrauen zu deroselben gestellet ist. Und wir verbleiben Dero Liebden mit Käyserlichen Gnaden und allen Guten wohl beygethan. Geben zu Laxenburg, den sieben und zwantzigsten May. Anno sechzehenhundert zwey und achtzig, unserer Reiche, des Römischen im vier und zwantzigsten, des Hungarischen im sieben und zwantzigsten, und des Böhmischen im acht und zwantzigsten.

Leopold.

Leopold Wilhelm, Graf zu Königsegg.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium

Christoph Beuer.

Inscriptio.

Dem Durchläuchtigen Hochgebohrnen Georg Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserm lieben Oheim und Fürsten.

LXIV.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, auf vorherstehendes Käyserliches Schreiben, de Anno 1682.

Vertrauen und Geheim zu benachrichtigen nicht unterlassen wollen: Uns dabey zu ihren für das gemeine Wesen, und zu Erhaltung dessen Ruhe-Stands erzeigendem rühmlichen Eyfer gnädigst versehend, sie werde auch ihres vornehmen Orts, zu Vor- und Abwendung ermeldter Gefahr, nicht allein mit aller Wachsamkeit und gedeylichen Officien, sondern auch allen Falls mit nöthiger Beyhülffe und Versehung der Stadt gerne concurriren, und derselben sich hierzu anerbietig machen, massen dahin unser gnädigstes Vertrauen zu deroselben gestellet ist. Und wir verbleiben Dero Liebden mit Käyserlichen Gnaden und allen Guten wohl beygethan. Geben zu Laxenburg, den sieben und zwantzigsten May. Anno sechzehenhundert zwey und achtzig, unserer Reiche, des Römischen im vier und zwantzigsten, des Hungarischen im sieben und zwantzigsten, und des Böhmischen im acht und zwantzigsten.

Leopold.

Leopold Wilhelm, Graf zu Königsegg.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium

Christoph Beuer.

Inscriptio.

Dem Durchläuchtigen Hochgebohrnen Georg Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserm lieben Oheim und Fürsten.

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Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, auf vorherstehendes Käyserliches Schreiben, de Anno 1682.
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                     rühmlichen Eyfer gnädigst versehend, sie werde auch ihres vornehmen Orts, zu
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                     gedeylichen Officien, sondern auch allen Falls mit nöthiger Beyhülffe und
                     Versehung der Stadt gerne concurriren, und derselben sich hierzu anerbietig
                     machen, massen dahin unser gnädigstes Vertrauen zu deroselben gestellet ist. Und
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[163/0199] Vertrauen und Geheim zu benachrichtigen nicht unterlassen wollen: Uns dabey zu ihren für das gemeine Wesen, und zu Erhaltung dessen Ruhe-Stands erzeigendem rühmlichen Eyfer gnädigst versehend, sie werde auch ihres vornehmen Orts, zu Vor- und Abwendung ermeldter Gefahr, nicht allein mit aller Wachsamkeit und gedeylichen Officien, sondern auch allen Falls mit nöthiger Beyhülffe und Versehung der Stadt gerne concurriren, und derselben sich hierzu anerbietig machen, massen dahin unser gnädigstes Vertrauen zu deroselben gestellet ist. Und wir verbleiben Dero Liebden mit Käyserlichen Gnaden und allen Guten wohl beygethan. Geben zu Laxenburg, den sieben und zwantzigsten May. Anno sechzehenhundert zwey und achtzig, unserer Reiche, des Römischen im vier und zwantzigsten, des Hungarischen im sieben und zwantzigsten, und des Böhmischen im acht und zwantzigsten. Leopold. Leopold Wilhelm, Graf zu Königsegg. Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium Christoph Beuer. Inscriptio. Dem Durchläuchtigen Hochgebohrnen Georg Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserm lieben Oheim und Fürsten. LXIV. Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, auf vorherstehendes Käyserliches Schreiben, de Anno 1682.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/199>, abgerufen am 28.12.2024.