Vertrauen und Geheim zu benachrichtigen nicht unterlassen wollen: Uns dabey zu
ihren für das gemeine Wesen, und zu Erhaltung dessen Ruhe-Stands erzeigendem
rühmlichen Eyfer gnädigst versehend, sie werde auch ihres vornehmen Orts, zu
Vor- und Abwendung ermeldter Gefahr, nicht allein mit aller Wachsamkeit und
gedeylichen Officien, sondern auch allen Falls mit nöthiger Beyhülffe und
Versehung der Stadt gerne concurriren, und derselben sich hierzu anerbietig
machen, massen dahin unser gnädigstes Vertrauen zu deroselben gestellet ist. Und
wir verbleiben Dero Liebden mit Käyserlichen Gnaden und allen Guten wohl
beygethan. Geben zu Laxenburg, den sieben und zwantzigsten May. Anno
sechzehenhundert zwey und achtzig, unserer Reiche, des Römischen im vier und
zwantzigsten, des Hungarischen im sieben und zwantzigsten, und des Böhmischen im
acht und zwantzigsten.
Leopold.
Leopold Wilhelm, Graf zu Königsegg.
Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium
Christoph Beuer.
Inscriptio.
Dem Durchläuchtigen Hochgebohrnen Georg Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und
Lüneburg, unserm lieben Oheim und Fürsten.
LXIV.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, auf vorherstehendes
Käyserliches Schreiben, de Anno 1682.
Vertrauen und Geheim zu benachrichtigen nicht unterlassen wollen: Uns dabey zu
ihren für das gemeine Wesen, und zu Erhaltung dessen Ruhe-Stands erzeigendem
rühmlichen Eyfer gnädigst versehend, sie werde auch ihres vornehmen Orts, zu
Vor- und Abwendung ermeldter Gefahr, nicht allein mit aller Wachsamkeit und
gedeylichen Officien, sondern auch allen Falls mit nöthiger Beyhülffe und
Versehung der Stadt gerne concurriren, und derselben sich hierzu anerbietig
machen, massen dahin unser gnädigstes Vertrauen zu deroselben gestellet ist. Und
wir verbleiben Dero Liebden mit Käyserlichen Gnaden und allen Guten wohl
beygethan. Geben zu Laxenburg, den sieben und zwantzigsten May. Anno
sechzehenhundert zwey und achtzig, unserer Reiche, des Römischen im vier und
zwantzigsten, des Hungarischen im sieben und zwantzigsten, und des Böhmischen im
acht und zwantzigsten.
Leopold.
Leopold Wilhelm, Graf zu Königsegg.
Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium
Christoph Beuer.
Inscriptio.
Dem Durchläuchtigen Hochgebohrnen Georg Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und
Lüneburg, unserm lieben Oheim und Fürsten.
LXIV.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, auf vorherstehendes
Käyserliches Schreiben, de Anno 1682.
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0199"n="163"/>
Vertrauen und Geheim zu benachrichtigen nicht unterlassen wollen: Uns dabey zu
ihren für das gemeine Wesen, und zu Erhaltung dessen Ruhe-Stands erzeigendem
rühmlichen Eyfer gnädigst versehend, sie werde auch ihres vornehmen Orts, zu
Vor- und Abwendung ermeldter Gefahr, nicht allein mit aller Wachsamkeit und
gedeylichen Officien, sondern auch allen Falls mit nöthiger Beyhülffe und
Versehung der Stadt gerne concurriren, und derselben sich hierzu anerbietig
machen, massen dahin unser gnädigstes Vertrauen zu deroselben gestellet ist. Und
wir verbleiben Dero Liebden mit Käyserlichen Gnaden und allen Guten wohl
beygethan. Geben zu Laxenburg, den sieben und zwantzigsten May. Anno
sechzehenhundert zwey und achtzig, unserer Reiche, des Römischen im vier und
zwantzigsten, des Hungarischen im sieben und zwantzigsten, und des Böhmischen im
acht und zwantzigsten.</p><p>Leopold.</p><p>Leopold Wilhelm, Graf zu Königsegg.</p><p>Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium</p><p>Christoph Beuer.</p></div><div><head>Inscriptio.<lb/></head><p>Dem Durchläuchtigen Hochgebohrnen Georg Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und
Lüneburg, unserm lieben Oheim und Fürsten.</p></div><div><head>LXIV.<lb/></head><l>Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, auf vorherstehendes
Käyserliches Schreiben, de Anno 1682.</l></div></body></text></TEI>
[163/0199]
Vertrauen und Geheim zu benachrichtigen nicht unterlassen wollen: Uns dabey zu ihren für das gemeine Wesen, und zu Erhaltung dessen Ruhe-Stands erzeigendem rühmlichen Eyfer gnädigst versehend, sie werde auch ihres vornehmen Orts, zu Vor- und Abwendung ermeldter Gefahr, nicht allein mit aller Wachsamkeit und gedeylichen Officien, sondern auch allen Falls mit nöthiger Beyhülffe und Versehung der Stadt gerne concurriren, und derselben sich hierzu anerbietig machen, massen dahin unser gnädigstes Vertrauen zu deroselben gestellet ist. Und wir verbleiben Dero Liebden mit Käyserlichen Gnaden und allen Guten wohl beygethan. Geben zu Laxenburg, den sieben und zwantzigsten May. Anno sechzehenhundert zwey und achtzig, unserer Reiche, des Römischen im vier und zwantzigsten, des Hungarischen im sieben und zwantzigsten, und des Böhmischen im acht und zwantzigsten.
Leopold.
Leopold Wilhelm, Graf zu Königsegg.
Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium
Christoph Beuer.
Inscriptio.
Dem Durchläuchtigen Hochgebohrnen Georg Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserm lieben Oheim und Fürsten.
LXIV.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, auf vorherstehendes Käyserliches Schreiben, de Anno 1682.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/199>, abgerufen am 28.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.