uhralten Rechten und Gerechtigkeiten höchst
nachtheilig, auch der ausdrücklichen Disposition der Westphälisch- und
Nimwegischen Friedens-Schlüsse, und unserer darinnen respective festgestellten,
garantirten, auch bestätigten Restitution, wie ingleichen des
allerchristlichsten Königs Majestät, seit gedachtem Nimwegischen
Friedens-Schluß, uns disfalls schrifftlich gethanen Versicherungen zuwider
lauffet. Also haben wir auch nicht ermangelt, solche unsere Beschwerden an Ihro
Königliche Majestät bereits durch eigene Abschickung, und in obangezogenen
Abdruck enthaltenes Memorial Lit. A. samt dessen Beylagen, wie ingleichen durch
das fernere dem Abdruck beygefügte Memorial N. 8. auch unser jüngstes Schreiben
N. 9. mit geziemendem Respect gelangen zu lassen: Leben auch zu Ihro Königlichen
Majestät Generosität und Justiz der zuversichtlichen Hoffnung, wenn ihrs die
Sachen recht vorkommen solten, sie uns nicht werden graviren, sondern vielmehr
gerechteste Hülff und Remedirung, gebetener Massen, gedeyen lassen. Alldieweilen
aber in so gerechter und billicher Sache, nebst denen in obgemeldtem unsern
Memorial und Beylagen enthaltenen trifftigen Motiven Ihro Käyserlichen Majestät
und des Reichs, auch anderer hoher Potentaten und guten Freunde unsers
Chur-Hauses, Vorschrifften und Intercessiones uns ersprießlich können zu statten
kommen, wir auch zuförderst an Ihro Käyserliche Majestät wegen der schuldigen
Pflichten, womit wir ihro und dem heiligen Reich zugethan, ingleichen der
hierunter mercklich begriffenen Wohlfahrt und Sicherheit desselben, und des
Ober-Rhein-Stroms, ab-
uhralten Rechten und Gerechtigkeiten höchst
nachtheilig, auch der ausdrücklichen Disposition der Westphälisch- und
Nimwegischen Friedens-Schlüsse, und unserer darinnen respective festgestellten,
garantirten, auch bestätigten Restitution, wie ingleichen des
allerchristlichsten Königs Majestät, seit gedachtem Nimwegischen
Friedens-Schluß, uns disfalls schrifftlich gethanen Versicherungen zuwider
lauffet. Also haben wir auch nicht ermangelt, solche unsere Beschwerden an Ihro
Königliche Majestät bereits durch eigene Abschickung, und in obangezogenen
Abdruck enthaltenes Memorial Lit. A. samt dessen Beylagen, wie ingleichen durch
das fernere dem Abdruck beygefügte Memorial N. 8. auch unser jüngstes Schreiben
N. 9. mit geziemendem Respect gelangen zu lassen: Leben auch zu Ihro Königlichen
Majestät Generosität und Justiz der zuversichtlichen Hoffnung, wenn ihrs die
Sachen recht vorkommen solten, sie uns nicht werden graviren, sondern vielmehr
gerechteste Hülff und Remedirung, gebetener Massen, gedeyen lassen. Alldieweilen
aber in so gerechter und billicher Sache, nebst denen in obgemeldtem unsern
Memorial und Beylagen enthaltenen trifftigen Motiven Ihro Käyserlichen Majestät
und des Reichs, auch anderer hoher Potentaten und guten Freunde unsers
Chur-Hauses, Vorschrifften und Intercessiones uns ersprießlich können zu statten
kommen, wir auch zuförderst an Ihro Käyserliche Majestät wegen der schuldigen
Pflichten, womit wir ihro und dem heiligen Reich zugethan, ingleichen der
hierunter mercklich begriffenen Wohlfahrt und Sicherheit desselben, und des
Ober-Rhein-Stroms, ab-
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uhralten Rechten und Gerechtigkeiten höchst
nachtheilig, auch der ausdrücklichen Disposition der Westphälisch- und
Nimwegischen Friedens-Schlüsse, und unserer darinnen respective festgestellten,
garantirten, auch bestätigten Restitution, wie ingleichen des
allerchristlichsten Königs Majestät, seit gedachtem Nimwegischen
Friedens-Schluß, uns disfalls schrifftlich gethanen Versicherungen zuwider
lauffet. Also haben wir auch nicht ermangelt, solche unsere Beschwerden an Ihro
Königliche Majestät bereits durch eigene Abschickung, und in obangezogenen
Abdruck enthaltenes Memorial Lit. A. samt dessen Beylagen, wie ingleichen durch
das fernere dem Abdruck beygefügte Memorial N. 8. auch unser jüngstes Schreiben
N. 9. mit geziemendem Respect gelangen zu lassen: Leben auch zu Ihro Königlichen
Majestät Generosität und Justiz der zuversichtlichen Hoffnung, wenn ihrs die
Sachen recht vorkommen solten, sie uns nicht werden graviren, sondern vielmehr
gerechteste Hülff und Remedirung, gebetener Massen, gedeyen lassen. Alldieweilen
aber in so gerechter und billicher Sache, nebst denen in obgemeldtem unsern
Memorial und Beylagen enthaltenen trifftigen Motiven Ihro Käyserlichen Majestät
und des Reichs, auch anderer hoher Potentaten und guten Freunde unsers
Chur-Hauses, Vorschrifften und Intercessiones uns ersprießlich können zu statten
kommen, wir auch zuförderst an Ihro Käyserliche Majestät wegen der schuldigen
Pflichten, womit wir ihro und dem heiligen Reich zugethan, ingleichen der
hierunter mercklich begriffenen Wohlfahrt und Sicherheit desselben, und des
Ober-Rhein-Stroms, ab-
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uhralten Rechten und Gerechtigkeiten höchst nachtheilig, auch der ausdrücklichen Disposition der Westphälisch- und Nimwegischen Friedens-Schlüsse, und unserer darinnen respective festgestellten, garantirten, auch bestätigten Restitution, wie ingleichen des allerchristlichsten Königs Majestät, seit gedachtem Nimwegischen Friedens-Schluß, uns disfalls schrifftlich gethanen Versicherungen zuwider lauffet. Also haben wir auch nicht ermangelt, solche unsere Beschwerden an Ihro Königliche Majestät bereits durch eigene Abschickung, und in obangezogenen Abdruck enthaltenes Memorial Lit. A. samt dessen Beylagen, wie ingleichen durch das fernere dem Abdruck beygefügte Memorial N. 8. auch unser jüngstes Schreiben N. 9. mit geziemendem Respect gelangen zu lassen: Leben auch zu Ihro Königlichen Majestät Generosität und Justiz der zuversichtlichen Hoffnung, wenn ihrs die Sachen recht vorkommen solten, sie uns nicht werden graviren, sondern vielmehr gerechteste Hülff und Remedirung, gebetener Massen, gedeyen lassen. Alldieweilen aber in so gerechter und billicher Sache, nebst denen in obgemeldtem unsern Memorial und Beylagen enthaltenen trifftigen Motiven Ihro Käyserlichen Majestät und des Reichs, auch anderer hoher Potentaten und guten Freunde unsers Chur-Hauses, Vorschrifften und Intercessiones uns ersprießlich können zu statten kommen, wir auch zuförderst an Ihro Käyserliche Majestät wegen der schuldigen Pflichten, womit wir ihro und dem heiligen Reich zugethan, ingleichen der hierunter mercklich begriffenen Wohlfahrt und Sicherheit desselben, und des Ober-Rhein-Stroms, ab-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/181>, abgerufen am 24.11.2024.
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