Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

mersheim, mittelst Einlogirung einiger Trouppen exequiret wird, wordurch zugleich gemeldte unsere Unterthanen Ihro Königliche Majestät von Franckreich zu huldigen, mit allerhand aufwieglerischen Reden verleitet, auch mit Gewalt genöthiget werden wollen. Dabenebenst haben gedachte Königliche Kriegs- und Civil-Bediente über diejenigen starcken Summen, so wir bereits, der Contributions-Restanten halber, vermög zu Nancy deshalb gepflogenen Abrechnung unsern Unterthanen würcklich vorschiessen, und zu gedachtem Nancy bezahlen lassen, annoch neue, gantz excessive, niemahlen verglichene und folgends weder im Nimwegischen Friedens-Schluß, noch in der Billichkeit gegründete, und in obgemeldtem Abdrucks-Memorial Lit. A. Beylage Num. 5. mit mehrerem enthaltene Anfoderungen, wegen Philipsburg formiret, weshalb sie, ohngeachtet aller Remonstrationen, auch unserer, wegen Lautern im Land und Stifft Metz, der Contributions-Restanten halber, annoch habenden rechtmäßigen starcken Gegen foderungen, auf Zahlung der nach eigenem Tax gemachten Abrechnung bestehen, disfalls keiner Compensation Statt geben, auch deshalb bereits mit würcklicher militarischer Execution verfahren haben, welche, nachdem sie mit grossen Beschwer und Kosten in einem zu unserm Ober-Amt Neustadt gehörigen Ort, Mußbach genannt, bis in die dritte Woche gelegen, zwar vor wenig Tagen wiederum abgefodert worden, man aber ihren ferneren Dräuungen, und denen in Beylag Lit. C. enthaltenen Umständen nach, nicht gesichert ist, daß es dabey verbleiben werde. Wie nun sothanes harte Verfahren unsers Chur-Haufes

mersheim, mittelst Einlogirung einiger Trouppen exequiret wird, wordurch zugleich gemeldte unsere Unterthanen Ihro Königliche Majestät von Franckreich zu huldigen, mit allerhand aufwieglerischen Reden verleitet, auch mit Gewalt genöthiget werden wollen. Dabenebenst haben gedachte Königliche Kriegs- und Civil-Bediente über diejenigen starcken Summen, so wir bereits, der Contributions-Restanten halber, vermög zu Nancy deshalb gepflogenen Abrechnung unsern Unterthanen würcklich vorschiessen, und zu gedachtem Nancy bezahlen lassen, annoch neue, gantz excessive, niemahlen verglichene und folgends weder im Nimwegischen Friedens-Schluß, noch in der Billichkeit gegründete, und in obgemeldtem Abdrucks-Memorial Lit. A. Beylage Num. 5. mit mehrerem enthaltene Anfoderungen, wegen Philipsburg formiret, weshalb sie, ohngeachtet aller Remonstrationen, auch unserer, wegen Lautern im Land und Stifft Metz, der Contributions-Restanten halber, annoch habenden rechtmäßigen starcken Gegen foderungen, auf Zahlung der nach eigenem Tax gemachten Abrechnung bestehen, disfalls keiner Compensation Statt geben, auch deshalb bereits mit würcklicher militarischer Execution verfahren haben, welche, nachdem sie mit grossen Beschwer und Kosten in einem zu unserm Ober-Amt Neustadt gehörigen Ort, Mußbach genannt, bis in die dritte Woche gelegen, zwar vor wenig Tagen wiederum abgefodert worden, man aber ihren ferneren Dräuungen, und denen in Beylag Lit. C. enthaltenen Umständen nach, nicht gesichert ist, daß es dabey verbleiben werde. Wie nun sothanes harte Verfahren unsers Chur-Haufes

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0180" n="144"/>
mersheim, mittelst Einlogirung einiger
                     Trouppen exequiret wird, wordurch zugleich gemeldte unsere Unterthanen Ihro
                     Königliche Majestät von Franckreich zu huldigen, mit allerhand aufwieglerischen
                     Reden verleitet, auch mit Gewalt genöthiget werden wollen. Dabenebenst haben
                     gedachte Königliche Kriegs- und Civil-Bediente über diejenigen starcken Summen,
                     so wir bereits, der Contributions-Restanten halber, vermög zu Nancy deshalb
                     gepflogenen Abrechnung unsern Unterthanen würcklich vorschiessen, und zu
                     gedachtem Nancy bezahlen lassen, annoch neue, gantz excessive, niemahlen
                     verglichene und folgends weder im Nimwegischen Friedens-Schluß, noch in der
                     Billichkeit gegründete, und in obgemeldtem Abdrucks-Memorial Lit. A. Beylage
                     Num. 5. mit mehrerem enthaltene Anfoderungen, wegen Philipsburg formiret,
                     weshalb sie, ohngeachtet aller Remonstrationen, auch unserer, wegen Lautern im
                     Land und Stifft Metz, der Contributions-Restanten halber, annoch habenden
                     rechtmäßigen starcken Gegen foderungen, auf Zahlung der nach eigenem Tax
                     gemachten Abrechnung bestehen, disfalls keiner Compensation Statt geben, auch
                     deshalb bereits mit würcklicher militarischer Execution verfahren haben, welche,
                     nachdem sie mit grossen Beschwer und Kosten in einem zu unserm Ober-Amt Neustadt
                     gehörigen Ort, Mußbach genannt, bis in die dritte Woche gelegen, zwar vor wenig
                     Tagen wiederum abgefodert worden, man aber ihren ferneren Dräuungen, und denen
                     in Beylag Lit. C. enthaltenen Umständen nach, nicht gesichert ist, daß es dabey
                     verbleiben werde. Wie nun sothanes harte Verfahren unsers Chur-Haufes
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[144/0180] mersheim, mittelst Einlogirung einiger Trouppen exequiret wird, wordurch zugleich gemeldte unsere Unterthanen Ihro Königliche Majestät von Franckreich zu huldigen, mit allerhand aufwieglerischen Reden verleitet, auch mit Gewalt genöthiget werden wollen. Dabenebenst haben gedachte Königliche Kriegs- und Civil-Bediente über diejenigen starcken Summen, so wir bereits, der Contributions-Restanten halber, vermög zu Nancy deshalb gepflogenen Abrechnung unsern Unterthanen würcklich vorschiessen, und zu gedachtem Nancy bezahlen lassen, annoch neue, gantz excessive, niemahlen verglichene und folgends weder im Nimwegischen Friedens-Schluß, noch in der Billichkeit gegründete, und in obgemeldtem Abdrucks-Memorial Lit. A. Beylage Num. 5. mit mehrerem enthaltene Anfoderungen, wegen Philipsburg formiret, weshalb sie, ohngeachtet aller Remonstrationen, auch unserer, wegen Lautern im Land und Stifft Metz, der Contributions-Restanten halber, annoch habenden rechtmäßigen starcken Gegen foderungen, auf Zahlung der nach eigenem Tax gemachten Abrechnung bestehen, disfalls keiner Compensation Statt geben, auch deshalb bereits mit würcklicher militarischer Execution verfahren haben, welche, nachdem sie mit grossen Beschwer und Kosten in einem zu unserm Ober-Amt Neustadt gehörigen Ort, Mußbach genannt, bis in die dritte Woche gelegen, zwar vor wenig Tagen wiederum abgefodert worden, man aber ihren ferneren Dräuungen, und denen in Beylag Lit. C. enthaltenen Umständen nach, nicht gesichert ist, daß es dabey verbleiben werde. Wie nun sothanes harte Verfahren unsers Chur-Haufes

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/180
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/180>, abgerufen am 28.11.2024.