Müntze Stelle vertreten
muß. Ob auch gleich, wie wir vernehmen, der Rthlr. oben im Reich eine Weile her,
würcklich auf 96. Kreutzer schon erhöhet gewesen; So haben wir doch an diesem
Ort im Handel und Wandel solches nicht vermercket gehabt, noch einige Aenderung
davon verspüret. Wie denn ebenfalls der Rthlr. tacite in diesen Ort höher
angestiegen, und ipso Facto erhöhet ist, indem man für 96. Sechslinge,
geringhaltiger Müntz, keinen Reichs-Thaler einwechseln kan, sondern 2. a 3.
Schilling l' Aggio und Aufgeld dafür geben muß, welches aber, wenn die
geringhaltige Sorten werden abolirt seyn, von selbsten verhoffentlich wieder
schwinden wird. Wie wir denn nun wünschen und hoffen, daß solche äusserliche
Erhöhung nicht ferner werde Beyfall sinden, so müssen wir dennoch, wenn es
anders nicht seyn könte, dieselbe zu 96. Kreutzer oben im Reich zwar passiren,
aber bey unserer Eintheilung nach Sechslingen, nach, wie vor, von
unabdencklicher Zeit her, dieser Orten verbleiben lassen, halten auch
ohnmaßgeblich dafür, daß die Erhöhung zu 96. Kreutzer dem Publico sehr schädlich
seyn werde, angesehen die kupfferige kleine Scheide-Müntze forthin im Reich nur
damit legalisiret, und Anlaß gegeben werden wird, dieselbe immer kupfferiger und
ärger zu machen, bis endlich die Kreutzer zu Pfennigen werden, oder grösseren
Formats halber, man zu puren Kupffer kommen wird. Solchen allem nach sehen wir
unsers Orts kein anderes Auskommen, als mittelst Euer Fürstlichen
Durchläuchtigkeit, die wir darum hiemit unterthänigst ersuchen, und anderer
hohen Herren Reichs- und Cräyß-Stände zuver-
Müntze Stelle vertreten
muß. Ob auch gleich, wie wir vernehmen, der Rthlr. oben im Reich eine Weile her,
würcklich auf 96. Kreutzer schon erhöhet gewesen; So haben wir doch an diesem
Ort im Handel und Wandel solches nicht vermercket gehabt, noch einige Aenderung
davon verspüret. Wie denn ebenfalls der Rthlr. tacite in diesen Ort höher
angestiegen, und ipso Facto erhöhet ist, indem man für 96. Sechslinge,
geringhaltiger Müntz, keinen Reichs-Thaler einwechseln kan, sondern 2. a 3.
Schilling l’ Aggio und Aufgeld dafür geben muß, welches aber, wenn die
geringhaltige Sorten werden abolirt seyn, von selbsten verhoffentlich wieder
schwinden wird. Wie wir denn nun wünschen und hoffen, daß solche äusserliche
Erhöhung nicht ferner werde Beyfall sinden, so müssen wir dennoch, wenn es
anders nicht seyn könte, dieselbe zu 96. Kreutzer oben im Reich zwar passiren,
aber bey unserer Eintheilung nach Sechslingen, nach, wie vor, von
unabdencklicher Zeit her, dieser Orten verbleiben lassen, halten auch
ohnmaßgeblich dafür, daß die Erhöhung zu 96. Kreutzer dem Publico sehr schädlich
seyn werde, angesehen die kupfferige kleine Scheide-Müntze forthin im Reich nur
damit legalisiret, und Anlaß gegeben werden wird, dieselbe immer kupfferiger und
ärger zu machen, bis endlich die Kreutzer zu Pfennigen werden, oder grösseren
Formats halber, man zu puren Kupffer kommen wird. Solchen allem nach sehen wir
unsers Orts kein anderes Auskommen, als mittelst Euer Fürstlichen
Durchläuchtigkeit, die wir darum hiemit unterthänigst ersuchen, und anderer
hohen Herren Reichs- und Cräyß-Stände zuver-
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muß. Ob auch gleich, wie wir vernehmen, der Rthlr. oben im Reich eine Weile her,
würcklich auf 96. Kreutzer schon erhöhet gewesen; So haben wir doch an diesem
Ort im Handel und Wandel solches nicht vermercket gehabt, noch einige Aenderung
davon verspüret. Wie denn ebenfalls der Rthlr. tacite in diesen Ort höher
angestiegen, und ipso Facto erhöhet ist, indem man für 96. Sechslinge,
geringhaltiger Müntz, keinen Reichs-Thaler einwechseln kan, sondern 2. a 3.
Schilling l’ Aggio und Aufgeld dafür geben muß, welches aber, wenn die
geringhaltige Sorten werden abolirt seyn, von selbsten verhoffentlich wieder
schwinden wird. Wie wir denn nun wünschen und hoffen, daß solche äusserliche
Erhöhung nicht ferner werde Beyfall sinden, so müssen wir dennoch, wenn es
anders nicht seyn könte, dieselbe zu 96. Kreutzer oben im Reich zwar passiren,
aber bey unserer Eintheilung nach Sechslingen, nach, wie vor, von
unabdencklicher Zeit her, dieser Orten verbleiben lassen, halten auch
ohnmaßgeblich dafür, daß die Erhöhung zu 96. Kreutzer dem Publico sehr schädlich
seyn werde, angesehen die kupfferige kleine Scheide-Müntze forthin im Reich nur
damit legalisiret, und Anlaß gegeben werden wird, dieselbe immer kupfferiger und
ärger zu machen, bis endlich die Kreutzer zu Pfennigen werden, oder grösseren
Formats halber, man zu puren Kupffer kommen wird. Solchen allem nach sehen wir
unsers Orts kein anderes Auskommen, als mittelst Euer Fürstlichen
Durchläuchtigkeit, die wir darum hiemit unterthänigst ersuchen, und anderer
hohen Herren Reichs- und Cräyß-Stände zuver-
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Müntze Stelle vertreten muß. Ob auch gleich, wie wir vernehmen, der Rthlr. oben im Reich eine Weile her, würcklich auf 96. Kreutzer schon erhöhet gewesen; So haben wir doch an diesem Ort im Handel und Wandel solches nicht vermercket gehabt, noch einige Aenderung davon verspüret. Wie denn ebenfalls der Rthlr. tacite in diesen Ort höher angestiegen, und ipso Facto erhöhet ist, indem man für 96. Sechslinge, geringhaltiger Müntz, keinen Reichs-Thaler einwechseln kan, sondern 2. a 3. Schilling l’ Aggio und Aufgeld dafür geben muß, welches aber, wenn die geringhaltige Sorten werden abolirt seyn, von selbsten verhoffentlich wieder schwinden wird. Wie wir denn nun wünschen und hoffen, daß solche äusserliche Erhöhung nicht ferner werde Beyfall sinden, so müssen wir dennoch, wenn es anders nicht seyn könte, dieselbe zu 96. Kreutzer oben im Reich zwar passiren, aber bey unserer Eintheilung nach Sechslingen, nach, wie vor, von unabdencklicher Zeit her, dieser Orten verbleiben lassen, halten auch ohnmaßgeblich dafür, daß die Erhöhung zu 96. Kreutzer dem Publico sehr schädlich seyn werde, angesehen die kupfferige kleine Scheide-Müntze forthin im Reich nur damit legalisiret, und Anlaß gegeben werden wird, dieselbe immer kupfferiger und ärger zu machen, bis endlich die Kreutzer zu Pfennigen werden, oder grösseren Formats halber, man zu puren Kupffer kommen wird. Solchen allem nach sehen wir unsers Orts kein anderes Auskommen, als mittelst Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit, die wir darum hiemit unterthänigst ersuchen, und anderer hohen Herren Reichs- und Cräyß-Stände zuver-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/177>, abgerufen am 24.11.2024.
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