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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Schmeltzen, auch Ausführen der guten Rthlr. so viel mehr verhütet werden, weil alsdenn am verringerten weniger Vortheil ist; Secundo, daß das Silber oben im Reich nunmehro etwas theuer sey, und die Ausmüntzung des Rthlr. im vorigen Gehalt daher schwerer falle; So wollen doch unsers Theils dafür halten, ad primum, daß solche Excesse, wenn es sämmtlichen Herren Chur-Fürsten und Ständen des Reichs ein rechter Ernst ist, Innhalts derer bereits ins Mittel gekommenen Vorschläge, wohl anderer Gestalt werden verhütet werden können: ad secundum aber, falls deme in Facto also ist, seynd wir der Meynung, daß eben die geringhaltige Müntze Ursache der Vertheuerung des Silbers sey, und nach Verschmeltzung derselben, der Silber-Kauff in justem Preisse sich wieder von selbsten einfinden werde, denn indem, wegen des beylauffenden Gewinns, des bösen Gelds ohnzehlig viel mehr, als nöthig, im Reich geschlagen worden, kan wohl förmlich nicht anders seyn, denn daß das Silber, welches zu gutem und gerechten Reichs-Gelde hätte angewendet werden können, zugleich rarer geworden seye; wird aber hernachmahls, wie vorberührt, sublato malo, zum gerechten Gebrauch wieder zur Hand kommen, davon bereits ietzo sich eine Probe aufthut, gestalt man allhier beglaubte Nachricht hat, daß nachdem das Vermüntzen des untüchtigen Geldes im Reich einen Stoß bekommen hat, der Preiß des Silbers in Holland schon so weit gefallen sey, daß gute Rthlr. ohne Verlust können davon gemüntzet werden. Und obgleich Anfangs bey fürstehender Ausmüntzung der gerechten Reichs-Müntze kein Gewinn, (wie denn ohnedem es ein solch

Schmeltzen, auch Ausführen der guten Rthlr. so viel mehr verhütet werden, weil alsdenn am verringerten weniger Vortheil ist; Secundo, daß das Silber oben im Reich nunmehro etwas theuer sey, und die Ausmüntzung des Rthlr. im vorigen Gehalt daher schwerer falle; So wollen doch unsers Theils dafür halten, ad primum, daß solche Excesse, wenn es sämmtlichen Herren Chur-Fürsten und Ständen des Reichs ein rechter Ernst ist, Innhalts derer bereits ins Mittel gekommenen Vorschläge, wohl anderer Gestalt werden verhütet werden können: ad secundum aber, falls deme in Facto also ist, seynd wir der Meynung, daß eben die geringhaltige Müntze Ursache der Vertheuerung des Silbers sey, und nach Verschmeltzung derselben, der Silber-Kauff in justem Preisse sich wieder von selbsten einfinden werde, denn indem, wegen des beylauffenden Gewinns, des bösen Gelds ohnzehlig viel mehr, als nöthig, im Reich geschlagen worden, kan wohl förmlich nicht anders seyn, denn daß das Silber, welches zu gutem und gerechten Reichs-Gelde hätte angewendet werden können, zugleich rarer geworden seye; wird aber hernachmahls, wie vorberührt, sublato malo, zum gerechten Gebrauch wieder zur Hand kommen, davon bereits ietzo sich eine Probe aufthut, gestalt man allhier beglaubte Nachricht hat, daß nachdem das Vermüntzen des untüchtigen Geldes im Reich einen Stoß bekommen hat, der Preiß des Silbers in Holland schon so weit gefallen sey, daß gute Rthlr. ohne Verlust können davon gemüntzet werden. Und obgleich Anfangs bey fürstehender Ausmüntzung der gerechten Reichs-Müntze kein Gewinn, (wie denn ohnedem es ein solch

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                     daher schwerer falle; So wollen doch unsers Theils dafür halten, ad primum, daß
                     solche Excesse, wenn es sämmtlichen Herren Chur-Fürsten und Ständen des Reichs
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                     wohl anderer Gestalt werden verhütet werden können: ad secundum aber, falls deme
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[139/0175] Schmeltzen, auch Ausführen der guten Rthlr. so viel mehr verhütet werden, weil alsdenn am verringerten weniger Vortheil ist; Secundo, daß das Silber oben im Reich nunmehro etwas theuer sey, und die Ausmüntzung des Rthlr. im vorigen Gehalt daher schwerer falle; So wollen doch unsers Theils dafür halten, ad primum, daß solche Excesse, wenn es sämmtlichen Herren Chur-Fürsten und Ständen des Reichs ein rechter Ernst ist, Innhalts derer bereits ins Mittel gekommenen Vorschläge, wohl anderer Gestalt werden verhütet werden können: ad secundum aber, falls deme in Facto also ist, seynd wir der Meynung, daß eben die geringhaltige Müntze Ursache der Vertheuerung des Silbers sey, und nach Verschmeltzung derselben, der Silber-Kauff in justem Preisse sich wieder von selbsten einfinden werde, denn indem, wegen des beylauffenden Gewinns, des bösen Gelds ohnzehlig viel mehr, als nöthig, im Reich geschlagen worden, kan wohl förmlich nicht anders seyn, denn daß das Silber, welches zu gutem und gerechten Reichs-Gelde hätte angewendet werden können, zugleich rarer geworden seye; wird aber hernachmahls, wie vorberührt, sublato malo, zum gerechten Gebrauch wieder zur Hand kommen, davon bereits ietzo sich eine Probe aufthut, gestalt man allhier beglaubte Nachricht hat, daß nachdem das Vermüntzen des untüchtigen Geldes im Reich einen Stoß bekommen hat, der Preiß des Silbers in Holland schon so weit gefallen sey, daß gute Rthlr. ohne Verlust können davon gemüntzet werden. Und obgleich Anfangs bey fürstehender Ausmüntzung der gerechten Reichs-Müntze kein Gewinn, (wie denn ohnedem es ein solch

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/175>, abgerufen am 24.11.2024.