Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

selbsten ergiebt, daß zugleich, ohne Aufschub, Provision, so viel als nöthig, gerechter Müntze müsse angeschafft werden. Und da, wie bekannt, die Fragen entstehen, ob nöthig, rathsam und practicable sey, den Reichs-Thaler zu verändern, und denselben entweder in Bonitate intrinseca etwas verringern, oder in Valore extrinseco erhöhen? Oder, ob es besser sey, denselben auf den bisherigen Fuß oder Reichs-Constitution unverrückt zu lassen, und die gegeringere Abtheilung nach solchem Fuß zu reguliren? Die Verringerung des Rthlr in Bonitate intrinseca können wir, ohne Maßgebung, nicht anders, als dem gemeinen Wesen höchstschädlich und verderblich, darzu ohnnöthig, mithin der gantzen Teutschen Nation schmählich zu seyn finden; Höchstschädlich, indem daß dadurch alle Contracten, Gülten, Zinß-Verschreibungen, Obligationes und Schuld-Briefe, verlassene, unterpfändlich eingeschriebene, oder sonst ausgeliehene Gelder werden alteriret, und anders, wie sie lauten, reduciret, auch alle Wechsel mit auswärtigen Nationen künfftig anders eingerichtet werden müssen, welches ohne unsäglichen vielen Streit und Verwirrung nicht abgehen würde, denn folglich die guten alten Rthlr. so viel deren noch übrig seynd, sich mit der Zeit gar verliehren, die Pretia Rerum steigen, (angesehen, wenn das Geld geringhaltiger ist, der Kauffmann desto mehr vor die Waare fodert) also effective allenthalben Schade und Unlust dabey seyn würde; Ohnnöthig düncket uns auch solche Verringerung zu seyn, weil unsers Wissens keine erhebliche Ursache darzu zwinget: Denn so viel betrifft, daß etwan primo fürgewandt wird, es werde dadurch das

selbsten ergiebt, daß zugleich, ohne Aufschub, Provision, so viel als nöthig, gerechter Müntze müsse angeschafft werden. Und da, wie bekannt, die Fragen entstehen, ob nöthig, rathsam und practicable sey, den Reichs-Thaler zu verändern, und denselben entweder in Bonitate intrinseca etwas verringern, oder in Valore extrinseco erhöhen? Oder, ob es besser sey, denselben auf den bisherigen Fuß oder Reichs-Constitution unverrückt zu lassen, und die gegeringere Abtheilung nach solchem Fuß zu reguliren? Die Verringerung des Rthlr in Bonitate intrinseca können wir, ohne Maßgebung, nicht anders, als dem gemeinen Wesen höchstschädlich und verderblich, darzu ohnnöthig, mithin der gantzen Teutschen Nation schmählich zu seyn finden; Höchstschädlich, indem daß dadurch alle Contracten, Gülten, Zinß-Verschreibungen, Obligationes und Schuld-Briefe, verlassene, unterpfändlich eingeschriebene, oder sonst ausgeliehene Gelder werden alteriret, und anders, wie sie lauten, reduciret, auch alle Wechsel mit auswärtigen Nationen künfftig anders eingerichtet werden müssen, welches ohne unsäglichen vielen Streit und Verwirrung nicht abgehen würde, denn folglich die guten alten Rthlr. so viel deren noch übrig seynd, sich mit der Zeit gar verliehren, die Pretia Rerum steigen, (angesehen, wenn das Geld geringhaltiger ist, der Kauffmann desto mehr vor die Waare fodert) also effective allenthalben Schade und Unlust dabey seyn würde; Ohnnöthig düncket uns auch solche Verringerung zu seyn, weil unsers Wissens keine erhebliche Ursache darzu zwinget: Denn so viel betrifft, daß etwan primo fürgewandt wird, es werde dadurch das

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0174" n="138"/>
selbsten ergiebt, daß zugleich, ohne Aufschub, Provision, so viel als nöthig,
                     gerechter Müntze müsse angeschafft werden. Und da, wie bekannt, die Fragen
                     entstehen, ob nöthig, rathsam und practicable sey, den Reichs-Thaler zu
                     verändern, und denselben entweder in Bonitate intrinseca etwas verringern, oder
                     in Valore extrinseco erhöhen? Oder, ob es besser sey, denselben auf den
                     bisherigen Fuß oder Reichs-Constitution unverrückt zu lassen, und die
                     gegeringere Abtheilung nach solchem Fuß zu reguliren? Die Verringerung des Rthlr
                     in Bonitate intrinseca können wir, ohne Maßgebung, nicht anders, als dem
                     gemeinen Wesen höchstschädlich und verderblich, darzu ohnnöthig, mithin der
                     gantzen Teutschen Nation schmählich zu seyn finden; Höchstschädlich, indem daß
                     dadurch alle Contracten, Gülten, Zinß-Verschreibungen, Obligationes und
                     Schuld-Briefe, verlassene, unterpfändlich eingeschriebene, oder sonst
                     ausgeliehene Gelder werden alteriret, und anders, wie sie lauten, reduciret,
                     auch alle Wechsel mit auswärtigen Nationen künfftig anders eingerichtet werden
                     müssen, welches ohne unsäglichen vielen Streit und Verwirrung nicht abgehen
                     würde, denn folglich die guten alten Rthlr. so viel deren noch übrig seynd, sich
                     mit der Zeit gar verliehren, die Pretia Rerum steigen, (angesehen, wenn das Geld
                     geringhaltiger ist, der Kauffmann desto mehr vor die Waare fodert) also
                     effective allenthalben Schade und Unlust dabey seyn würde; Ohnnöthig düncket uns
                     auch solche Verringerung zu seyn, weil unsers Wissens keine erhebliche Ursache
                     darzu zwinget: Denn so viel betrifft, daß etwan primo fürgewandt wird, es werde
                     dadurch das
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[138/0174] selbsten ergiebt, daß zugleich, ohne Aufschub, Provision, so viel als nöthig, gerechter Müntze müsse angeschafft werden. Und da, wie bekannt, die Fragen entstehen, ob nöthig, rathsam und practicable sey, den Reichs-Thaler zu verändern, und denselben entweder in Bonitate intrinseca etwas verringern, oder in Valore extrinseco erhöhen? Oder, ob es besser sey, denselben auf den bisherigen Fuß oder Reichs-Constitution unverrückt zu lassen, und die gegeringere Abtheilung nach solchem Fuß zu reguliren? Die Verringerung des Rthlr in Bonitate intrinseca können wir, ohne Maßgebung, nicht anders, als dem gemeinen Wesen höchstschädlich und verderblich, darzu ohnnöthig, mithin der gantzen Teutschen Nation schmählich zu seyn finden; Höchstschädlich, indem daß dadurch alle Contracten, Gülten, Zinß-Verschreibungen, Obligationes und Schuld-Briefe, verlassene, unterpfändlich eingeschriebene, oder sonst ausgeliehene Gelder werden alteriret, und anders, wie sie lauten, reduciret, auch alle Wechsel mit auswärtigen Nationen künfftig anders eingerichtet werden müssen, welches ohne unsäglichen vielen Streit und Verwirrung nicht abgehen würde, denn folglich die guten alten Rthlr. so viel deren noch übrig seynd, sich mit der Zeit gar verliehren, die Pretia Rerum steigen, (angesehen, wenn das Geld geringhaltiger ist, der Kauffmann desto mehr vor die Waare fodert) also effective allenthalben Schade und Unlust dabey seyn würde; Ohnnöthig düncket uns auch solche Verringerung zu seyn, weil unsers Wissens keine erhebliche Ursache darzu zwinget: Denn so viel betrifft, daß etwan primo fürgewandt wird, es werde dadurch das

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/174
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/174>, abgerufen am 24.11.2024.