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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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WIr haben gnüglich ersehen, was an uns die Herren und Ihr, wegen einer von denen Gräßligischen Meßings-Waaren in neulicher Leipzigischer Michaelis-Messe gefoderten Auflage, vom 26. Novembris jüngsthin, gelangen lassen. Nun wollen wir uns mit Gegen-Repraesentirung unserer dißfalls sattsam habenden Befugnisse allhier nicht aufhalten, in Betrachtung wir uns vielmehr unterschiedlicher neuerlicher Imposten, so unseren Unterthanen eine zeithero im Königreich Böhmen, der Erb-Vereinigung zuwider, im Handel und Wandel unerträglich aufgebürdet worden, (wie solche in der Beylage specificiret zu befinden) gehöriger Orten zu beschweren gehabt; Damit wir aber in der That bezeugen mögen, wie hoch uns iederzeit angelegen, mit der Cron Böhmen das wohlhergebrachte gute nachbarliche Vernehmen, zu beyderseits Länder Wohlfahrt, auch Bey-Behaltung des gemeinen Commercii beharrlich zu continuiren, und wie gerne wir insonderheit dem Herrn Grafen von Nostitz zu willfahren geneigt; So werden wir nicht ermangeln, mit angeregter neuer Meßings-Auflage bey ietzt bevorstehender Leipzigischer Neu Jahrs-Messe, iedoch der vorhin üblichen Accis-Auflage unschädlich, annoch in Ruhe zu stehen, haben auch deßhalben bey denen Unserigen bereits nothdürfftige Verfügung gethan, hingegen leben wir der ungezweifelten Zuversicht, es werde die Königliche Cammer es gleichfalls dahin richten, damit auch unsere Unterthanen von obangezeigten der Erb-Vereinigung, und starckem Lauf der Commercien, zuwider lauffenden neuerlichen Beschwerungen, bey denen Zoll-

WIr haben gnüglich ersehen, was an uns die Herren und Ihr, wegen einer von denen Gräßligischen Meßings-Waaren in neulicher Leipzigischer Michaelis-Messe gefoderten Auflage, vom 26. Novembris jüngsthin, gelangen lassen. Nun wollen wir uns mit Gegen-Repraesentirung unserer dißfalls sattsam habenden Befugnisse allhier nicht aufhalten, in Betrachtung wir uns vielmehr unterschiedlicher neuerlicher Imposten, so unseren Unterthanen eine zeithero im Königreich Böhmen, der Erb-Vereinigung zuwider, im Handel und Wandel unerträglich aufgebürdet worden, (wie solche in der Beylage specificiret zu befinden) gehöriger Orten zu beschweren gehabt; Damit wir aber in der That bezeugen mögen, wie hoch uns iederzeit angelegen, mit der Cron Böhmen das wohlhergebrachte gute nachbarliche Vernehmen, zu beyderseits Länder Wohlfahrt, auch Bey-Behaltung des gemeinen Commercii beharrlich zu continuiren, und wie gerne wir insonderheit dem Herrn Grafen von Nostitz zu willfahren geneigt; So werden wir nicht ermangeln, mit angeregter neuer Meßings-Auflage bey ietzt bevorstehender Leipzigischer Neu Jahrs-Messe, iedoch der vorhin üblichen Accis-Auflage unschädlich, annoch in Ruhe zu stehen, haben auch deßhalben bey denen Unserigen bereits nothdürfftige Verfügung gethan, hingegen leben wir der ungezweifelten Zuversicht, es werde die Königliche Cammer es gleichfalls dahin richten, damit auch unsere Unterthanen von obangezeigten der Erb-Vereinigung, und starckem Lauf der Commercien, zuwider lauffenden neuerlichen Beschwerungen, bey denen Zoll-

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                     gefoderten Auflage, vom 26. Novembris jüngsthin, gelangen lassen. Nun wollen wir
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                     allhier nicht aufhalten, in Betrachtung wir uns vielmehr unterschiedlicher
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                     iederzeit angelegen, mit der Cron Böhmen das wohlhergebrachte gute nachbarliche
                     Vernehmen, zu beyderseits Länder Wohlfahrt, auch Bey-Behaltung des gemeinen
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                     Jahrs-Messe, iedoch der vorhin üblichen Accis-Auflage unschädlich, annoch in
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[121/0157] WIr haben gnüglich ersehen, was an uns die Herren und Ihr, wegen einer von denen Gräßligischen Meßings-Waaren in neulicher Leipzigischer Michaelis-Messe gefoderten Auflage, vom 26. Novembris jüngsthin, gelangen lassen. Nun wollen wir uns mit Gegen-Repraesentirung unserer dißfalls sattsam habenden Befugnisse allhier nicht aufhalten, in Betrachtung wir uns vielmehr unterschiedlicher neuerlicher Imposten, so unseren Unterthanen eine zeithero im Königreich Böhmen, der Erb-Vereinigung zuwider, im Handel und Wandel unerträglich aufgebürdet worden, (wie solche in der Beylage specificiret zu befinden) gehöriger Orten zu beschweren gehabt; Damit wir aber in der That bezeugen mögen, wie hoch uns iederzeit angelegen, mit der Cron Böhmen das wohlhergebrachte gute nachbarliche Vernehmen, zu beyderseits Länder Wohlfahrt, auch Bey-Behaltung des gemeinen Commercii beharrlich zu continuiren, und wie gerne wir insonderheit dem Herrn Grafen von Nostitz zu willfahren geneigt; So werden wir nicht ermangeln, mit angeregter neuer Meßings-Auflage bey ietzt bevorstehender Leipzigischer Neu Jahrs-Messe, iedoch der vorhin üblichen Accis-Auflage unschädlich, annoch in Ruhe zu stehen, haben auch deßhalben bey denen Unserigen bereits nothdürfftige Verfügung gethan, hingegen leben wir der ungezweifelten Zuversicht, es werde die Königliche Cammer es gleichfalls dahin richten, damit auch unsere Unterthanen von obangezeigten der Erb-Vereinigung, und starckem Lauf der Commercien, zuwider lauffenden neuerlichen Beschwerungen, bey denen Zoll-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/157>, abgerufen am 24.11.2024.