Beschwerde zu befahren haben mögen, da denn, wenn von Euer
Käyserlichen Majestät und Franckreich, mit ihren gegen einander stehenden Armeen
der Anfang gemacht worden, von denen übrigen kriegenden Partheyen dergleichen
geschehen könte; Thun benebenst Euer Käyserliche Majestät zu dero beharrlichen
Käyserlichen Hulden und Gnaden uns unterthänigst empfehlen.
Euer Käyserlichen Majestät
Geben den 11. (21.) Julii, Anno 1678.
unterthänigst-getreueste,
Churfürsten und Vettern. Ferdinand Maria, Churfürst. Johann Georg, Churfürst.
Carl Ludwig, Churfürst.
XLVII.
Schreiben des Käyserlichen und des heiligen Römischen Reichs Cammer-Gerichts zu
Speyer an den Käyser Leopoldum, worinn es sich über des Magistrats zu Speyer
unverantwortliche Eingriffe in die Cammer-Gerichts-Jurisdiction hefftig
beschweret, und um gehöriges Einsehen allerunterthänigst bittet, de Anno
1678.
P. P.
EUrer Käyserlichen Majestät glorwürdigste Vorfahren am Reich, wie auch gesammte
Chur-Fürsten und Stände, haben für hiesiges dero Cammer-Gericht seiter dessen
erster Fundation bis auf gegenwärtige Stunde iederzeit solche rühmliche Sorgfalt
getragen, so sich auch in fast allen so neu als alten des heiligen Reichs
pragmaticis Sanctionibus
Beschwerde zu befahren haben mögen, da denn, wenn von Euer
Käyserlichen Majestät und Franckreich, mit ihren gegen einander stehenden Arméen
der Anfang gemacht worden, von denen übrigen kriegenden Partheyen dergleichen
geschehen könte; Thun benebenst Euer Käyserliche Majestät zu dero beharrlichen
Käyserlichen Hulden und Gnaden uns unterthänigst empfehlen.
Euer Käyserlichen Majestät
Geben den 11. (21.) Julii, Anno 1678.
unterthänigst-getreueste,
Churfürsten und Vettern. Ferdinand Maria, Churfürst. Johann Georg, Churfürst.
Carl Ludwig, Churfürst.
XLVII.
Schreiben des Käyserlichen und des heiligen Römischen Reichs Cammer-Gerichts zu
Speyer an den Käyser Leopoldum, worinn es sich über des Magistrats zu Speyer
unverantwortliche Eingriffe in die Cammer-Gerichts-Jurisdiction hefftig
beschweret, und um gehöriges Einsehen allerunterthänigst bittet, de Anno
1678.
P. P.
EUrer Käyserlichen Majestät glorwürdigste Vorfahren am Reich, wie auch gesammte
Chur-Fürsten und Stände, haben für hiesiges dero Cammer-Gericht seiter dessen
erster Fundation bis auf gegenwärtige Stunde iederzeit solche rühmliche Sorgfalt
getragen, so sich auch in fast allen so neu als alten des heiligen Reichs
pragmaticis Sanctionibus
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Beschwerde zu befahren haben mögen, da denn, wenn von Euer
Käyserlichen Majestät und Franckreich, mit ihren gegen einander stehenden Arméen
der Anfang gemacht worden, von denen übrigen kriegenden Partheyen dergleichen
geschehen könte; Thun benebenst Euer Käyserliche Majestät zu dero beharrlichen
Käyserlichen Hulden und Gnaden uns unterthänigst empfehlen.</p><p>Euer Käyserlichen Majestät</p><p>Geben den 11. (21.) Julii, Anno 1678.</p><p>unterthänigst-getreueste,</p><l>Churfürsten und Vettern. Ferdinand Maria, Churfürst. Johann Georg, Churfürst.
Carl Ludwig, Churfürst.</l></div><div><head>XLVII.<lb/></head><l>Schreiben des Käyserlichen und des heiligen Römischen Reichs Cammer-Gerichts zu
Speyer an den Käyser Leopoldum, worinn es sich über des Magistrats zu Speyer
unverantwortliche Eingriffe in die Cammer-Gerichts-Jurisdiction hefftig
beschweret, und um gehöriges Einsehen allerunterthänigst bittet, de Anno
1678.</l><p>P. P.</p><p>EUrer Käyserlichen Majestät glorwürdigste Vorfahren am Reich, wie auch gesammte
Chur-Fürsten und Stände, haben für hiesiges dero Cammer-Gericht seiter dessen
erster Fundation bis auf gegenwärtige Stunde iederzeit solche rühmliche Sorgfalt
getragen, so sich auch in fast allen so neu als alten des heiligen Reichs
pragmaticis Sanctionibus
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Beschwerde zu befahren haben mögen, da denn, wenn von Euer Käyserlichen Majestät und Franckreich, mit ihren gegen einander stehenden Arméen der Anfang gemacht worden, von denen übrigen kriegenden Partheyen dergleichen geschehen könte; Thun benebenst Euer Käyserliche Majestät zu dero beharrlichen Käyserlichen Hulden und Gnaden uns unterthänigst empfehlen.
Euer Käyserlichen Majestät
Geben den 11. (21.) Julii, Anno 1678.
unterthänigst-getreueste,
Churfürsten und Vettern. Ferdinand Maria, Churfürst. Johann Georg, Churfürst. Carl Ludwig, Churfürst. XLVII.
Schreiben des Käyserlichen und des heiligen Römischen Reichs Cammer-Gerichts zu Speyer an den Käyser Leopoldum, worinn es sich über des Magistrats zu Speyer unverantwortliche Eingriffe in die Cammer-Gerichts-Jurisdiction hefftig beschweret, und um gehöriges Einsehen allerunterthänigst bittet, de Anno 1678. P. P.
EUrer Käyserlichen Majestät glorwürdigste Vorfahren am Reich, wie auch gesammte Chur-Fürsten und Stände, haben für hiesiges dero Cammer-Gericht seiter dessen erster Fundation bis auf gegenwärtige Stunde iederzeit solche rühmliche Sorgfalt getragen, so sich auch in fast allen so neu als alten des heiligen Reichs pragmaticis Sanctionibus
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/152>, abgerufen am 24.11.2024.
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